Gleicher Arbeitgeber - 2 Jobs möglich? (450 € Basis)

qlubtempo

Lieutenant
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Guten Morgen in die Runde,

angenommen man ist bei der XYZ Gmbh & Co. KG angestellt. Bekommt seinen Lohn X.
Nun strebt man eine Gehaltserhöhung an. Das Unternhemen hat aber noch weitere GmbH´s - ist es möglich die Gehaltserhöhung auf 450 € Basis als Anstellung bei der weiteren GmbH des Unternehmens zu bekommen? Ist das Rechtlich ok?
 
Es ist möglich und das kommt darauf an.
Wenn das nur darauf angelegt ist Steuern zu sparen, dann ist es natürlich rechtlich verboten.

Zuerst einmal musst du einiges beachten. Darfst du laut deinem Arbeitsvertrag einem Zweitjob nachgehen? Konkurrenzklausel? Informationspflichten etc. beachten.
Zusätzlich darfst du inkl. Zweitjob max. 48h arbeiten und musst die 11h Ruhezeiten einhalten.

Nachdem ich aber davon ausgehe dass das ein pro forma Zweitjob wird, in dem du gar nicht arbeitest stellt sich natürlich die Frage was deine Leistung ist und wie das aufgezeichnet wird. Das Arbeitszeitgesetz will ja deine Arbeitsstunden erfasst haben. Das kann für dich und den Arbeitnehmer unangenehm werden wenn das bei einer Kontrolle nicht passt.
Weiters solltest du bedenken, dass diese "Gehaltserhöhung" dir keine Rentenpunkte bringt, sowie im Krankheitsfall oder beim Arbeitslosengeld unberücksichtigt bleibt.
Ich würds nicht machen, außer dein erstes Gehalt überschreitet schon die Deckel für die Sozialversicherungsbeträge.
 
Ich habe mal für ein sehr großes Reinigungsunternehmen gearbeitet, das mehrere "Töchter" hat. So hatte ich bei der Original-Firma und bei einer Tochter jeweils einen 450€ Job gehabt. Dennoch habe ich immer im selben Objekt gearbeitet.
 
Gerne mehr Infos. Bitte berichtet eure Beispiele. Ich hoffe das Finanzamt liest mit...
 
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Das ist bei mir schon Ewigkeiten her. Und es soll legal gewesen sein - zu diesem Zeitpunkt.
 
Smartin schrieb:
Gerne mehr Infos. Bitte berichtet eure Beispiele. Ich hoffe das Finanzamt liest mit...
Ich frage ja auch nur ob das rechtlich in Ordnung ist. :-)

*EDIT:

habe hier eine gute Quelle gefunden, scheint also möglich zu sein:

https://www.reutlingen.ihk.de/aktuelles/meldung/geht-das/

Beispiel 2:
Die Kfz-Werkstatt Auto GmbH und die Autovermietung Pacht GmbH werden von demselben Geschäftsführer betrieben. Ein Arbeitnehmer arbeitet Vollzeit in der Werkstatt und gelegentlich am Wochenende auf 450-Euro-Basis in der Autovermietung.
Obwohl beide Gesellschaften von demselben Geschäftsführer geführt werden, sind die beiden Gesellschaften als rechtlich getrennte juristische Personen zu betrachten. Somit ist Arbeitgeberidentität nicht gegeben und es liegt kein einheitliches Beschäftigungsverhältnis vor. Es handelt sich um zwei getrennt voneinander zu beurteilende Beschäftigungen: Eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung bei der Auto GmbH und einen 450-Euro-Minijob bei der Pacht GmbH.
 
Zuletzt bearbeitet:
Dein Beispiel ist aber nicht 2x Minijob, sondern Minijob neben Vollzeit.
Kleinigkeiten können da Unterschied machen.
Ich will auch gar nicht mal sagen, dass das nicht geht. Der Punkt ist ein anderer. Keiner will mehr Steuern/Sozialversicherung zahlen. Letztlich schneidest Du Dich ins eigene Fleisch, da, selbst wenn das mit dem 2x Minijob rechtens wäre (ich habs nicht geprüft und weiß es nicht), keiner Sozialversicherungsbeiträge zahlt.Sinnvoller wäre es, einen vernünftigen sozialversicherungspflichtigen Job zu haben.
 
Nee, das passt schon so. 1x Hauptjob und 1x Minijob soll es sein.
Die 2x Minijob waren von @Discovery_1
 
Dennoch bleibt das oben Gesagte. Du schneidest Dich ins Fleisch weil Dein AG keine/geringe Sozialversicherungsbeiträge abführt. Und aufpassen würde ich trotzdem. So wie Du das schilderst (Auszahlung einer Gehaltserhöhung über einen Minijob) ist das "Fischy". Zwar wirst Du die Summe durch die Steuererklärung eh versteuern müssen (Dein zu versteuerndes Einkommen erhöht sich ja), aber etwas schräg finde ich das trotzdem.
 
Wie soll das ablaufen? Verringert sich dann die Arbeitszeit des Hauptjobs? Oder arbeitest du für die Gehaltserhöhung mehr?
 
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@hallo7

Deine Aussage war schon sehr gründlich und deckt mmn fast alles ab, nur ist in deiner Aussage 1 gravierender und mmn kolossaler Fehler.
hallo7 schrieb:
Weiters solltest du bedenken, dass diese "Gehaltserhöhung" dir keine Rentenpunkte bringt
Ähh hallo, für 16,50€ bekommt er Rentenpunkte die 450,-€ entsprechen. Wer sich davon bereift hat nicht alle Zahnräder am laufen.
Smartin schrieb:
weil Dein AG keine/geringe Sozialversicherungsbeiträge abführt.
Beim Minijob zahlt man Pauschalbeiträge. Das "einzige" Problem ist, das außer der Rente nichts beim AN ankommt.
Smartin schrieb:
Zwar wirst Du die Summe durch die Steuererklärung eh versteuern müssen (Dein zu versteuerndes Einkommen erhöht sich ja), aber etwas schräg finde ich das trotzdem.
Nächster Fehler. Die 450,-€ sind Pauschalversteuert (idR), kann man zwar abwählzen aber das ist ein anderes Kapital. In der Steuererklärung taucht dieses Einkommen aber nicht auf. Woher du diese falsche Annahme nimmst keine Ahnung.
 
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Danke für eure Infos und Meinungen.
Bevor sowas überhaupt zum Tragen kommt, wird mit dem Steuerberater gesprochen ob das so umsetzbar und auch rechtlich safe ist. Gebe dann mal Feedback.
 
qlubtempo schrieb:
Danke für eure Infos und Meinungen.
Bevor sowas überhaupt zum Tragen kommt, wird mit dem Steuerberater gesprochen ob das so umsetzbar und auch rechtlich safe ist. Gebe dann mal Feedback.
Rein technisch spricht nichts dagegen. Wenn es in der Realität wirklich zum Arbeitsverhältnis kommt, werden die Stunden aufgeschrieben und alles läuft normal durch.
Einzig wenn auf diesem Wege Steuer und SV umgangen werden soll, stellt sich die moralische Frage.
 
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