D
Der Paule
Gast
Warum Du diesen Affentanz mitgemacht hast, kann ich nicht nachvollziehen. Gerade in den ersten 6 Monaten der Gewährleistung sieht die Lage recht einfach aus.
http://dejure.org/gesetze/BGB/439.html
Wenn ein Lüfter defekt ist, dann ist er defekt. Im Zweifel zu zweit draufgucken (Zeuge) und Dein Recht durchsetzen. Das Ammenmärchen vom diversen "Recht auf X Anzahl von Reparaturversuchen" des Händlers (einschicken etc pp.)wird wohl nie aus den Köpfen verschwinden. Das Wahlrecht liegt/lag bei Dir, nicht beim Händler.
http://dejure.org/gesetze/BGB/439.html
Wenn ein Lüfter defekt ist, dann ist er defekt. Im Zweifel zu zweit draufgucken (Zeuge) und Dein Recht durchsetzen. Das Ammenmärchen vom diversen "Recht auf X Anzahl von Reparaturversuchen" des Händlers (einschicken etc pp.)wird wohl nie aus den Köpfen verschwinden. Das Wahlrecht liegt/lag bei Dir, nicht beim Händler.