Graka mit lautem Lüfter eingeschickt - defekte Graka zurückbekommen

bstd

Cadet 2nd Year
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Juli 2009
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Abend erstmal. Ich hab n ziemlich dicken Hals gerade.

Habe meine Grafikkarte bei Hardwareversand.de eingeschickt, weil der Lüfter nach einiger Zeit kratzige Geräusche von sich gegeben hat. Garantie hatte ich noch ca. 1.5 Jahre drauf.

Nachdem sie die Karte erstmal einen Monat lang ohne einen Ton von sich zu geben bei sich hatten (musste mehrmals nachfragen was denn nun los sei, bevor mir überhaupt mal eine Antwort gegeben wurde), habe ich sie heute bekommen: an der einen Seite sehr verbogen, auf der anderen fast eine Ecke komplett durchgebrochen.
Beigelegt ein Zettel mit: "Grafikkarte mechanisch beschädigt/verbogen. Kann nicht beim Hersteller eingeschickt werden".

Ich dachte mich trifft der Schlag. Was zum Teufel soll das? Ich habe eine vollfunktionierende Karte mit nur einem lauten Lüfter eingeschickt und bekomme eine verbogene, defekte Grafikkarte zurück.
Indirekt wird mir das ja auch noch in die Schuhe geschoben, dabei hab ich noch extra bei der Post Verpackungsmaterial (Luftpolster etc.) gekauft, um das ganze sicher zu verschicken.
Ein netter Postangestellter hat mir auch noch geholfen das Ding zu verpacken.

Achja, Preis der Grafikkarte: 169 € (ATI Radeon HD 4890)
Ich hätte Fotos davon vorm Einschicken machen sollen, aber wer denkt an sowas??

Was kann ich eurer Meinung denn jetzt noch tun? Würde ein Anwalt was bringen?169€ sind schon sehr heftig. :mad:
Der einzige Zeuge wäre der Postangestellte.. aber ob der sich noch daran erinnert (hab sie ja vor ca. 1 Monat veschickt).
 
ÜBLE SACHE!!


Wegen solchen Sachen schreibe ich immer Seriennummer auf und mache Fotos wenn ich was back schicke.
Auf jedenfall dort mal anrufen und es denen so schildern.
Auf der Rechnung müsste Seriennummer sein schauen ob die übereinstimmt.
Wenn nein kannst eine neue verlangen.

Gruss
 
Ja, es ist die gleiche Seriennummer. Allerdings hab ich sie nicht beschädigt/verbogen eingesendet.
Entweder wurde bei der Post das Paket ziemlich hart rumgeschmissen... oder aber bei HWV. Das weiß ich nicht.

Anrufen werde ich morgen sicherlich, allerdings weiß ich jetzt schon, dass meine Chancen schlecht stehen. Wie soll ich das beweisen ohne Fotos?
Wie gesagt, der einzige neutrale Zeuge wäre evtl. der Postangestellte (sofern er sich erinnert), der mit mir zusammen das Paket verpackt hat.
 
Naja warten wir ab.

Ich kann mir aber nicht vorstellen das in einem gut verpackten Paket bei einer Lieferung irgendwelche Teile der Graka verbiegen und sogar abbrechen.
Vieleicht hatt ein Mitarbeiter bei HWV sein Ehekrieg an der Graka ausgelassen :freak:

Du solltest auch auf jeden Fall HWV kontaktieren und denen das so schildern.
Dann müstest du die ausgetauscht bekommen.

ich wünsch dir viel Glück
 
Zuletzt bearbeitet:
XFX? Du meinst den Graka-Hersteller? Das ist Saphirre in meinem Fall.
Ja, morgen wissen wir mehr. :(
 
Duphi24 schrieb:
Du solltest auch auf jeden Fall XFX kontaktieren und denen das so schildern.
Dann müstest du die ausgetauscht bekommen.
Dass dieser Schaden - wo immer er auch entstanden ist - kein Garantiefall ist, wird doch niemand hier ernstlich bestreiten. Weshalb sollte also der Hersteller für Ersatz sorgen?
 
Hallo

Nichteigenverschuldete Defekte MÜSSEN inerhalb der Garantiezeit ausgetauscht werden.
Er hatt sicherlich noch 2-3 Freunde die für ihn ausagen würden das die Karte nicht in diesem Zustand hingeschickt wurde.
Somit stehen die Chancen nicht schlecht das er das Teil wieder bekommt zumal HWV auch keinen schlechten Ruf haben möchte und Sappire schon garnicht. (Kulanz)

Gruss
 
Zuletzt bearbeitet:
Über Hardwareversand will ich gar nicht reden, so die Geschichte sich wie hier beschrieben zugetragen hat, sind die natürlich Ersatzpflichtig. Aber was hat Sapphire damit zu tun? Zeig mir doch mal bitte eine Quelle für deine Behauptungen ;)
 
Wer haftet bei Schäden oder Verlust auf dem Transport? Selbst wenn der Händler nachweisen kann, dass er die Ware heil an das Transportunternehmen übergeben hat, haftet er. Sie als Verbraucher können einfach eine neue Lieferung fordern. Achtung: Diese käuferfreundliche Regel gilt nicht beim Verkauf durch Privatleute. Hier ist der Verkäufer zumindest dann aus der Haftung, wenn er einen Einlieferungsbeleg vorweisen kann. Er muss es dem Käufer aber ermöglichen, Schadenersatz vom Transportunternehmen zu verlangen.

meine Quelle ???

http://www.test.de/themen/steuern-r...-Rueckgabe-Geschenkte-Kulanz-1333057-1333677/


Guggst du Google Schlaubi
 
Zuletzt bearbeitet:
Jetzt werd mal nicht überheblich. Erst recht nicht, wenn du deine Quelle selbst nicht verstehst.

Oder was hat deiner Meinung nach ein Absatz über die Pflichten des Händlers mit den Pflichten von Sapphire zu tun?
 
Hab noch anderes zu tun als mit dir hier zu disskutieren!

Tatsache ist das HWV die Ware umtauschen muss sogar wenn sie beweisen können das die Ware heil zum Lieferanten gebracht wurde.

Mehr wollte er auch nicht wissen und ich versteh nicht was du jetzt willst?!

Zu schreiben das er die Ware nicht wieder bekommt ist schwachsinnig und stimmt nicht.

( mal unabhänig von Sapphire )
 
Warum lässt du dich dann auf so eine Diskussion ein? Achso, du hast die Zeit gespart, als du meine Beiträge nur zur Hälfte gelesen hast, über die du dich jetzt beschwerst ;)

Also, um die VErwirrung für den TO wieder etwas zu lichten:
Wenn die Geschichte so stimmt, muss der Händler natürlich für den bei ihm entstandenen Schaden haften. Das habe ich übrigens schon in meinem ersten Beitrag geschrieben. Sapphire ist hier aber nach wie vor in jedem Fall der falsche Adressat.
 
UPZ Ja Sorry!!

Ich wollte nicht XfX (Sapphire) schreiben sondern HWV mein Fehler!

Ich dachte schon was willst du denn die ganze Zeit mit Sapphire :freak:


So geändert!

SRY und Greezez
 
Er hatt sicherlich noch 2-3 Freunde die für ihn ausagen würden das die Karte nicht in diesem Zustand hingeschickt wurde.


Falschaussagen sind strafbar dass weißt du schon.und auch wenn ich dem TE glaube dürfen nich paar homeboys einfach sagen die war ok wenn sie nich daneben standen.Sie würden dann einfach lügen.
 
Na ich würds machen

Hast warscheinlich keine gescheiten HOMIZ
 
Tja hoffe es fliegt auf und bekommst ne dicke Geldstrafe.


Es ist einfach Strafbar zu lügen PUNKT
 
@Duphi

Hahahaha :D

@Te
Schreib HWV am besten eine E-Mail oder ein Brief per Einschreiben und probier Beweise zu finden, dass die Grafik vor der Versendung nicht verbogen war.
 
HWV hat sich gemeldet... ich soll die Graka nochmal einschicken... mal schauen was diesmal rauskommt ;)
 
Was ist denn "Duphi24" für einer?
keine Ahnung von der Materie, nen Dicken machen, dann noch andere anmachen und zu guter Letzt noch zu einer Falschaussage / Straftat raten.

Echt tolle leute hier :(
 
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