Güterverhandlung (mündlicher Verhandlung) / Ein Beklagter erscheint nicht

Zwenner

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Wir nehmen folgenden Fall an, ich habe gegen zwei Personen Klage eingereicht. Zum Termin der Güterverhandlung (mit gegebenenfalls mündlicher Verhandlung im Anschluss) sind beide geladen, nun erscheint einer - der zwei beklagten nicht. Ist das im Zivilprozessrecht bereits ein Grund für ein Versäumnisurteil aus welchem, nahezu sofort Zwangsvollstreckt werden kann? Oder hat der einer, der zum Termin erscheint, die Möglichkeit sich dennoch in der Güterverhandlung und oder der mündlichen Verhandlung zu verteidigen, bzw vorm Gericht etwas zu bewirken oder innerhalb der Güterverhandlung einen Vergleich zu schließen?

Vielen Dank
Zwenner
 
Und um welche Güter geht es bei dieser Güterverhandlung?
Darüber sagt dein Link nichts.

Zu deiner Frage: Wie stehst mit Anwälten resp. Prozessbevollmächtigten?
 
Es geht also um eine "Güteverhandlung", ob es um Güter geht wissen wir ja garnicht ;)

Ansonsten sollte dies hier greifen:

http://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__141.html

Entsprechend gibt es genug Gründe und Möglichkeiten fernzubleiben. Im ersten Schritt würde also festgestellt werden müssen, weshalb die Person nicht erschien.
 
@Doc Foster
Mir schwant du kannst nicht wissen ob es sich um einen er oder eine sie handelt und zweitens könnten es auch zwei männliche beklage oder zwei weibliche beklagte sein?

Aber danke für deinen sehr hilfreichen Beitrag.

@Rest
Ja richtig Güte und nicht Güter.

@lalas
Vielen Dank, das habe ich gesucht.
 
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