Zwenner
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Wir nehmen folgenden Fall an, ich habe gegen zwei Personen Klage eingereicht. Zum Termin der Güterverhandlung (mit gegebenenfalls mündlicher Verhandlung im Anschluss) sind beide geladen, nun erscheint einer - der zwei beklagten nicht. Ist das im Zivilprozessrecht bereits ein Grund für ein Versäumnisurteil aus welchem, nahezu sofort Zwangsvollstreckt werden kann? Oder hat der einer, der zum Termin erscheint, die Möglichkeit sich dennoch in der Güterverhandlung und oder der mündlichen Verhandlung zu verteidigen, bzw vorm Gericht etwas zu bewirken oder innerhalb der Güterverhandlung einen Vergleich zu schließen?
Vielen Dank
Zwenner
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