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So, wußte nicht, wohin mit diesem Topc, da dachte ich mir Offtopic könnt irgendwie passen (wenn nicht, dann schon mal Sorry @Mods).
Also es geht darum, dass wir das Nokia-Handy meiner Nichte schon zweimal eingeschickt hatten. Das erste mal war einfach keine SMS mehr zu schreiben, da das Handy andauernd abstürzte, sobald eine Nummer aus dem Telefonbuch angewählt wurde. Handy eingeschickt, derweilen Ersatz bekommen (Ericsson, das ebenfalls mit Abstürzen glänzte, allerdings nur beim Telefonieren, wozu das Handy ja NIEMALS gedacht ist
, aber egal, da nur kurzfristiger Ersatz, so dachten wir). Dann kam das Handy von Nokia zurück, ging gleich wahnsinnige drei Tage, dann als ich bei meinem Onkel war, hab ich mir das Handy kurz ausgeliehen, um zu Hause anzurufen. Ging noch wunderbar, doch 5 Minuten später piepst das Teil, worauf wir dachten Akku sei leer. Handy eingesteckt, lädt! Dann eine Stunde später oder so, wollte meine Nichte eine SMS schreiben, mittendrin geht das Handy aus und lässt sich nicht wieder anschalten. Vermutung war zuerst eine defekter Akku. Nachdem wird dies mit einem zweiten Akku ausschliessen konnten, sind wir in den D2-Shop gegangen (Vertrags-Handy) und haben die gebeten, das Handy einzuschicken, da es ja schon wieder den Geist aufgegeben hat. Der hat dann auch nochmal Akku getestet, gleiches Ergebnis!
Also, wieder Ersatz bekommen, diesmal Siemens A50. Diesen Dienstag ist meine Nichte dann vom D2-Shop angerufen worden, es läge angeblich ein kapitaler Wasserschaden vor. Also wir nix wie rauf in den D2-Shop. Da lag dann auch das Schreiben von Nokia, indem sinngemäß stand, dass das Handy aufgrund eines kapitalen Wasserschadens defekt sei und dies nicht in den Gewährleistungsanspruch Ihrerseits fällt. Falls Sie das Handy zurück haben möchte, wären 35€ Bearbeitungsgebühr fällig, wenn nicht muß Sie die Kosten für die Entsorgung tragen.
Kann das sein? Ist sowas rechtlich möglich. Ich find's eh schon sch****(man verzeihe mir den Ausdruck), dass die mit einem fiktiven Wasserschaden ankommen, um keine Garantie leisten zu müssen, aber dass die einen auch noch für Ihren Mist abzocken wollen ist doch echt mies
. Eigentlich hab ich meine Nichte ja zur Verbraucherzentrale geschickt um Rat zu holen, aber die hat bei uns diese Woche geschlossen
.
Hoffe, dass mir von Euch jemand helfen kann.
CU Endurance
Also es geht darum, dass wir das Nokia-Handy meiner Nichte schon zweimal eingeschickt hatten. Das erste mal war einfach keine SMS mehr zu schreiben, da das Handy andauernd abstürzte, sobald eine Nummer aus dem Telefonbuch angewählt wurde. Handy eingeschickt, derweilen Ersatz bekommen (Ericsson, das ebenfalls mit Abstürzen glänzte, allerdings nur beim Telefonieren, wozu das Handy ja NIEMALS gedacht ist

Also, wieder Ersatz bekommen, diesmal Siemens A50. Diesen Dienstag ist meine Nichte dann vom D2-Shop angerufen worden, es läge angeblich ein kapitaler Wasserschaden vor. Also wir nix wie rauf in den D2-Shop. Da lag dann auch das Schreiben von Nokia, indem sinngemäß stand, dass das Handy aufgrund eines kapitalen Wasserschadens defekt sei und dies nicht in den Gewährleistungsanspruch Ihrerseits fällt. Falls Sie das Handy zurück haben möchte, wären 35€ Bearbeitungsgebühr fällig, wenn nicht muß Sie die Kosten für die Entsorgung tragen.
Kann das sein? Ist sowas rechtlich möglich. Ich find's eh schon sch****(man verzeihe mir den Ausdruck), dass die mit einem fiktiven Wasserschaden ankommen, um keine Garantie leisten zu müssen, aber dass die einen auch noch für Ihren Mist abzocken wollen ist doch echt mies


Hoffe, dass mir von Euch jemand helfen kann.
CU Endurance
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