Handy Kauf ohne Rechnung / Verkäufer bietet mir Vertrag zur Rücksendung an. Legal ?

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Hallo.
Ich möchte ein HTC ONE M7 kaufen. Besser gesagt mein Note 2 und 140€ gehen an ihn und ich bekomme das M7. Nun er hat keine Rechnung da er es selbst aus einem Forum erworben hat. Nun ich hatte kurz mit ihm geschrieben das ich ohne Rechnung eigendlich kein Interesse habe aber nun meinte er zu mir :

Naja, zum garabtiefall
Wir könnten ja in form von einem Vertrag festhalten, dass du, bei einem Garantiefall, mir die Ware zurück schickst und ich es an den vorbesitzer, welcher im Forum viele Beiträge hat und mir versichert hat, dass ich es ihm zu schicken kann.


Stimmt das ? Könnte ich so ein Vertrag mit ihm machen. Und wenn ja wo kriege ich sowas her, also vordrucke und ist das Legal ? Ich glaube der Verkäufer ist auch erst 17 währe das denn Legal ? Und falls er schon 18+ ist ist das denn Legal ?


Vielen Dank ich hoffe ihr versteht mein problem :(
 
Wusstest du von Anfang an, dass die Rechnung nicht mehr vorhanden war?
Generell gilt gekauft wie gesehen, wenn die Rechnung nicht Bestandteil des Vertrages war, dann sieht es mMn schlecht aus.
 
Dann in meinen Augen gekauft wie gesehen, wenn in dem Angebot nichts von einer Rechnung steht und der Vertrag geschlossen wurde, kannst du nicht im Nachhinein den Vertrag anfechten weil die Rechnung nicht dabei ist. Generell gilt, ich kaufe dass was angeboten wird. Ob der Verkäufer nun 17 ist, ist auch unerheblich.
 
Nein nein, du verstehst Falsch :D

Ich hab es noch nicht Gekauft, ich überlege noch es zu Kaufen und er hat mir erst kurz vor dem Kauf gesagt er habe keine Rechnung...
 
Ah ok, ohne Rechnung würde ich davon die Finger lassen, gerade bei so hochpreisigen Produkten. Du kannst natürlich bei HTC nachfragen, ob dort die Gewährleistung über die imei abgewickelt wird.
 
Finger weg, auch wenns ein gutes Angebot ist. Verkauf deine Note 2 für 300-350€ und leg 200€ drauf für ein Brandneues mit Rechnung. Musst halt dan noch 1 Monat warten bis es überall verfügbar ist und der Preis bei 500€ landet.
 
methadron schrieb:
Dann in meinen Augen gekauft wie gesehen, wenn in dem Angebot nichts von einer Rechnung steht und der Vertrag geschlossen wurde, kannst du nicht im Nachhinein den Vertrag anfechten weil die Rechnung nicht dabei ist. Generell gilt, ich kaufe dass was angeboten wird. Ob der Verkäufer nun 17 ist, ist auch unerheblich.

Wieso sollte das Alter unerheblich sein?

Der 17-Jährige ist nur beschränkt geschäftsfähig und daher bedürfen solche Rechtsgeschäfte wohl immer der Genehmigung durch die Eltern.
 
Doc Foster schrieb:
Wieso sollte das Alter unerheblich sein?

Der 17-Jährige ist nur beschränkt geschäftsfähig und daher bedürfen solche Rechtsgeschäfte wohl immer der Genehmigung durch die Eltern.

Greift da nicht § 110 BGB Bewirken der Leistung mit eigenen Mitteln? Argumentieren würde ich, dass ihm das Smartphone ja schon überlassen wurde. Oder interpretiere ich das falsch?
 
Es muss ihm dann aber tatsächlich zum Zwecke des Verkaufes überlassen worden sein, was ich bezweifle.
 
Danke, im Endeffekt bedeutet dass, selbst wenn es sein Eigentum ist, muss er bei einem Verkauf die Erlaubnis einholen? Was wäre, wenn er es z. B. von seiner Ferienjob oder Ausbildungsvergütung bezahlt hätte?
 
Vertraglich kann man so einiges fest halten , ob es dann auch eingehalten wird ist fraglich , würde dir auch raten lass die finger von solchen Sachen . lg
 
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