Hausbau bei nicht Verheirateten Paaren

delta2082

Ensign
Registriert
März 2010
Beiträge
169
Hallo zusammen,

Ich habe da mal eine Frage.
Vielleicht hat ja jemand Ahnung von dem Thema!

Ein Paar hat sich überlegt ein Haus zu bauen.
Der Mann würde den Credit komplett alleine tragen, da er Geld verdient.
Die Frau ist Schülerin und hat nur ein minimales Einkommen in Form von BAFÖG und andere kleine Einnahmen.

Wie kann sich die Frau fair absichern, so das der Mann sie nicht einfach von heute auf Morgen auf die Straße setzen kann.

Natürlich sollte dem Mann das Haus gehören da er ja auch das alleinige Risiko trägt.
 
Ähm,

warum sollte die Frau abgesichert sein, wenn sie null komma nix zum Haus dazu tut?

Warum sollte der Mann die Frau nicht auf die Straße setzten dürfen, wenn sie bei ihm kostenfrei wohnt?

Wenn das Mädel zu ihm in eine Mietwohnung ziehen würde, bei der der Mann die komplette Miete übernimmt, würde man ja auch nicht auf solche komischen Gedanken kommen, von wegen Absicherung oder?


Wenn der Mann das allerdings trotzdem mit sich machen läßt,

entweder Wohnrecht eintragen lassen oder einen Mietvertrag mit dem Mädel schließen. Symbolische Miete ein Euro und dann gelten die Kündigungsfristen des Mietrechts. Aber er wäre mit dem Klammerbeutel gepudert, wenn er sowas tun würde.
 
Wohnrecht ins Grundbuch eintragen lassen. Heiraten würde ich nicht unbedingt empfehlen, weil das auch schnell nach hinten losgehen kann.
 
wenn der Mann der Eigentümer ist, kann er die Frau jederzeit rausschmeissen
einzige Ausnahme: Mietvertrag
allerdings kann da ein Anwalt eher weiterhelfen
 
kaiwoon78 schrieb:
Wohnrecht ins Grundbuch eintragen lassen. Heiraten würde ich nicht unbedingt empfehlen, weil das auch schnell nach hinten losgehen kann.

Erstmal Danke für die schnellen Antworten!
Wie würde denn so ein Eintrag des Wohnrechts in das Grundbuch aussehen.
Auf unbestimmte Zeit, oder mit einer Zeitvorgabe?

Sollte man einen Anwalt fragen, oder den Notar der bei dem Hausbau dabei ist?
 
Mann brauch einen Bürgen für solch einen Kredit :D
 
in so einer Situation würde ich einfach noch ein Jahr warten wie sich das entwickelt. Bei einem Haus das man 40 JAhre lang bewohnt sollte 1 Jahr kein Problem sein, oder?
Nur so als Anregung...
 
Den Notar fragt er am besten gleich.
Ich als Mann würde das bei einem Haus allerdings auf keinen Fall machen lassen - ich kenn einfach zu viele gute Männer die genau dabei das Haus los wurden weil die Frau glaubte sie muss jetzt mit dem Kind alleine sein.
Sobald ein Kind da ist hat der Mann immer das Nachsehen, ganz egal ob verheiratet oder nicht oder ob er das Haus bezahlt oder nicht.
Wenn sie ihn loswerden will ist er das Haus los und kann sich das dann sowieso nimmer leisten.

Wenn einen Vertrag dann zum Schutz von BEIDEN.

P.S.: Wenn er genug anzahlen kann braucht er oft gar keinen Bürgen, nur Sicherheiten, guten Lohn und Stabilität im Leben - alles Faktoren die bei der Kreditvergabe miteinfliessen - Sicherheit kann in der Regel meist eine extra Lebensversicherung sein.
Deshalb ist man als Single bei Krediten meist benachteiligt - ausser man hat die Kohle.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ähm....
ER baut das Haus mit SEINER Kohle.
SIE ist zufällig gerade mit ihm zusammen und will davon profitieren?

Hmmm, dann sollte SIE schlicht und einfach alles dafür tun, dass er sich nicht von ihr trennt :)

Wenn er so doof sein sollte und das mitmacht, dann sollte sie versuchen, ihn zu heiraten.
Ab dann gilt eine Zugewinngemeinschaft, sofern er halt so dusselig ist, und keinen Vertrag vereinbart.
 
kaiwoon78 schrieb:
Wohnrecht ins Grundbuch eintragen lassen.
ja, cool. dann ist das sogar vererbbar und man wirds noch schwerer los als so schon. es ging doch um eine FAIRE absicherung. und die gibt es nicht ohne entsprechenden wohnrechtsvertrag.

ein mietvertrag ist genauso unsinnig, da die frau in dem fall so gut wie alle rechte und der mann nur alle pflichten hätte, wie instandhaltung usw. dazu kommen die extremen kündigungsregelungen.

wie gesagt: ab zum notar und einen wohnrechtsvertrag aufsetzen, der genau regelt in welchem fall das wohnrecht erlischt. alles andere schiesst übers ziel hinaus oder übervorteilt den kapitalgeber.

wobei ich nichts von alledem machen würde. wenn eine person das alleinige risiko trägt, hat auch nur diese person entsprechende rechte. so ists überall... warum also hier ne sonderregelung? wegen ein paar hormonen, die in 1-2 jahren nicht mehr wirken und wo man sich dann nur noch ärgert, seinem damaligen "große liebe-partner" das haus anteilig überlassen zu haben ohne dass er was einbringt... ;)
 
@ Heretic

Seit wann ist ein Wohnrecht vererbbar? Und dein toller Vorschlag vom Wohnrechtsvertrag ist was genau? Ein ins Grundbuch eingetragenes Wohnrecht. Ein Wohnrecht ist dinglich und wird immer ins Grundbuch eingetragen. Die Rechte, wann es ausläuft, wie lange ob es entgeltlich oder unentgeltlich ist usw. regelt man dann im Vertrag.
 
Die Frau ist Schülerin und hat nur ein minimales Einkommen in Form von BAFÖG und andere kleine Einnahmen.

Wie kann sich die Frau fair absichern, so das der Mann sie nicht einfach von heute auf Morgen auf die Straße setzen kann.
tja, wie hier so viele bereits vor mir kann ich den Ansatz der Frau auch nicht verstehen! Sie sollte glücklich sein, dass sie in das neue Haus darf und vielleicht hier und da mal was dazu beitragen, aber der Ansatz ich will abgesichert sein, egal was passiert - da klingeln bei mir aber alle Alarmglocken!
Mag ja nicht so sein, aber als der Mann aus der Situation würde ich mir die Partnerschaft mal genauer anschauen, da scheint ja doch einiges im argen zu sein......

edit: oder hast Du es falsch beschrieben und sie soll als Bürgin fungieren? Will mir nicht aus dem Kopf die Einstellung der Frau.........
 
Häuser bauen in der heutigen Zeit ist eh nicht mehr das wahre? Es stehen in vielen Orten reihenweise Häuser leer, weil die erwarteten Familien ausbleiben. Lieber also ein schickes Haus, was 1-2-3-4 Zimmer weniger hat, aber dafür keine Verpflichtungen sollte es irgendwann mal soweit sein.
 
Zurück
Oben