HD6770 bestellt -> HD6670 wurde geliefert = Shop sagt Artikel war falsch beschrieben

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FuXxMiTdOpPeLX

Commander
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Hallo,

ich habe am Wochenende bei Mindfactory zwei Gigabyte HD6770 OC für jeweils 70€ bestellt.
Die Bestellung ging auch problemlos durch und in der Eingangsbestätigung steht auch HD6770 drin.

In der Versandbestätigung steht nun aber HD6670 anstatt HD6770. Daraufhin habe ich Mindfactory eine E-Mail geschrieben, dass vermutlich die falschen Karten versendet wurden.

Mindfactory schreibt aber, dass im Shop versehentlich nur die 6 mit einer 7 vertauscht wurde. Das entspricht aber nicht der Wahrheit, denn die komplette Artikelbeschreibung entsprach einer HD6770, denn bei Codename stand "Juniper XT" und nicht "Turks Pro" wie es bei einer HD6670 der Fall sein müsste.

Heute habe ich nun die zwei HD6670 geliefert bekommen. Wie ist hier nun die rechtliche Lage?
Mindfactory sagt, ich soll die per Retoure zurückschicken, aber:

1. Entsprach die komplette Beschreibung einer HD6770
2. Nun muss ich die Sachen wieder zur Post bringen, also habe ich den Aufwand eines Fehlers seitens Mindfactory?

Ist durch den Versand nicht ein Kaufvertrag zustande gekommen und Mindfactory muss mir nun zwei HD6770 liefern?

Danke.

Gruß
FuXx
 
Zuletzt bearbeitet:
Ja ok das ist ein Argument, für etwas über 80 wurdest es aber teilweise bekommen (Link).
Wenn die Bestätigung 6770 aussagt würd ich mich darauf berufen, schließlich hast die bestellt und keine 6670, wenn die dir eine andere schicken weil angeblich falsch beschrieben war dann ist das denen ihr Problem, es sei denn es steht irgendwo in den AGB oder sonstwo das alles nur unter vorbehalt ist und sie Widerrufen können solang noch kein Kaufvertrag zustande kam. Aber dann hätte man dich vorher informieren müssen und nicht einfach etwas anderes schicken.
 
es gibt den tollen Satz "Irrtümer Vorbehalten"
wichtig ist auch, wann genau der Kauf zustande kommt.
vermutlich mit Versandbestätigung.
und da hier von einer HD6670 die rede war, hast du eben auch diese bekommen.


wer versucht aus solch einem Irrtum Profit zu schlagen landet bei mir unter der Kategorie: Asozial!
 
Was heißt hier aus dem Irrtum profit schlagen? Bei dem Artikel war überhaupt nicht erkenntlich, dass es sich nicht um eine HD6770 handeln könnte, da in der Beschreibung überall HD6770 stand und auch bei Codename stand "Juniper XT" und nicht "Turks Pro"...

Wieso soll ich nun zur Post latschen und die Dinger zurückschicken, schließlich war es nicht mein Fehler.
Die wussten doch genau, dass Leute die Karte als HD6770 bestellt haben, dann hätten die einen wenigstens vorher informieren können und nachfragen, ob man die Bestellung trotzdem haben möchte. Nun habe ich den Aufwand zu tragen...
 
Zuletzt bearbeitet:
was willst du denn sonnst, außer Profit aus der sache zu schlagen?

und zur Post sollst du natürlich latschen, damit MF ihre Ware zurück bekommt.
fragen gibt es -.-

wenn es für dich ein solch hoher Aufwand ist, dann verlange von MF eben eine Aufwandsentschädigung....
 
Wenn du nicht zur Poste gehen willst dann musst wohl mit der HD6670 leben, abholen wird das keiner.
Bisschen kulant und entgegenkommend kann man ja wohl mal sein, die Kulanz erwartest du ja schliesslich auch von dem Shop. :)
 
Es wäre kulant von Mindfactory gewesen, wenn:
- Man mir trotzdem die HD6770 geschickt hätte,
- oder man mich vorher informiert hätte

wieso sollte ich nun kulant gegenüber Mindfactory sein? Ich bin eher von MF enttäuscht.
Naja, ich will hier jetzt auch nicht weiter rumdiskutieren, ich werde die Karte wohl oder übel zurückschicken müssen.
 
Das man darauf vorher hinweisen hätte können sagte ich ja bereits, aber was solls, zurück damit und fertig.
Bevor man sich noch mehr aufregt. :)
 
florian. schrieb:
was willst du denn sonnst, außer Profit aus der sache zu schlagen?

Zuerst einmal hat er eine Willenserklärung über den Erwerb der HD6770 zum Presi von 70,- EUR abgegeben. Da ist wohl kaum etwas verwerfliches es dran

florian. schrieb:
und zur Post sollst du natürlich latschen, damit MF ihre Ware zurück bekommt.
fragen gibt es -.-

MF hat dafür zu Sorgen, daß die Ware wieder zurückgeholt wird und nicht der Empfänger.

Antworten gibt es -.-

Vll. zeigt sich MF ja erkenntlich, wenn Du ihnen ein Angebot machst, für einen bestimmten Nachlaß die gesendeten Karten zu behalten, bevor sie Kosten für die Rückholung aufwenden müssen.
 
Das nächste mal einfach die Annahme verweigern oder?

Dir war doch bewusst das du die falschen Karten gelifert bekommst oder nicht?
 
Wie bei der Preisauszeichnung, als auch bei der Artikelbenennung können immer mal Fehler passieren.

Wir sind hier auch nicht unfehlbar und entschuldigen uns an dieser Stelle für den Fauxpas.

Allerdings hätten wir hier im Zweifel sicher auch eine Abholung veranlassen können.

Letztendlich jedoch sieht der Gesetzgeber ein, dass Preis- und Auszeichnungsfehler passieren können.
 
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