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Heckscheibenheizung defekt -> Recht auf Reklamation beim Händler ?

Hardwarious

Commander
Registriert
Aug. 2011
Beiträge
2.258
Hallo,
Ich hatte Ende Juli 2013 einen BMW 525d Baujahr 05/2010 mit damals 118.000 km Laufleistung gekauft. Da das Wetter immer kälter wird und die Scheiben immer schneller vereisen und beschlagen, habe ich bemerkt, dass die Heckscheibenheizung nicht funktioniert ! In den Monaten davor habe ich es nicht gemerkt, da ich die Heckscheibenheizung nie benutzt habe weil es nie nötig war. Aber jetzt wo der Winter da ist, habe ich es bemerkt, dass sie defekt ist. Was daran defekt ist, ob nur ein Draht gerissen ist oder die ganze Heckscheibe gewechselt werden muss, weiß ich nicht. Ich habe soweit ich weiß eine gesetzliche Gewährleistung bei Gebrauchtwagenkauf vom Händler von einem Jahr. Und da wir uns noch in den ersten 6 Monaten befinden, befindet sich der Händler noch in der Beweispflicht. Kann ich da beim Händler eine Reparatur anfordern ?
MFG
 
Ja, zack zack zum Händler.

PS: Normalerweise beträgt die Gewährleistung auch bei Gebrauchtwagen zwei Jahre, sofern der Händler diese nicht aktiv im Kaufvertrag auf ein Jahr verkürzt.
 
Dennoch bleibt es bei 6 Monaten in dem der Händler gerade stehen muss, so oder so ;)
 
Das ist Unsinn, der Verkäufer haftet grds. für Mängel, die bei Gefahrübergang vorgelegen haben.
 
"offtopic"

Handbuch rauskramen, Sicherung prüfen (Heizungen sind oft separat abgesichert, weil die recht viel Strom ziehen).
 
Doc Foster schrieb:
Das ist Unsinn, der Verkäufer haftet grds. für Mängel, die bei Gefahrübergang vorgelegen haben.

die aber nach den ersten 6 monaten vom Käufer bewiesen werden müssen (Defekt bei Gefahrübergang schon vorhanden)--> unmöglich/teuer, daher ist unser Gewährleistungssystem aus Kundensicht nur 6 Monate brauchbar und danach hinfällig.
 
Gerade im KFz Bereich gibt es genug Verfahren, in denen Sachverständige gehört werden, um einen Sachmnagel bei Gefahrübergang zu belegen. Die Aussage, dass dieser Nachweis teuer und/oder unmöglich sei, halte ich für unbelegt und falsch.

I.Ü. will das deutsche Kaufrecht keinerlei Haltbarkeitsgarantie darstellen, weshalb die Frage, inwieweit das "Gewährleistungssystem aus Kundensicht nur 6 Monate brauchbar und danach hinfällig" sei, müßig und vom Unverständnis der rechtlichen Lage gekennzeichnet ist.
 
Das nennt sich Sachmängelhaftung. Alles weitere dazu gibt es auf den Seiten des ADAC.
 
Es kann die Sicherung defekt sein oder der Heckklappenkabelbaum oder die Heckscheibe selber ist defekt, den Fall hab ich mindestens einmal in der Woche. Einfach zum Händler fahren.
 
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