[HILFE] Garantiefall -> Asus will 3. Reperatur nicht anerkennen.

dimitrij2k

Cadet 2nd Year
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Feb. 2005
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Hallo, ich hoffe ihr könnt mir helfen:

Also, ich habe mir Okt. '05 ein Asus A6Va Notebook gekauft.

Dann ging es einmal Kaputt (wollte gelegentlich nicht angehen) und ich habe es zur Reperatur eingeschickt. Als es wiederkam war der Fehler immer noch nicht behoben aber ich hab das ganze 5 Monate so schleifen lassen (war längere Zeit aufs Notebook angewiesen). 2. Reperatur auf den selben Fehler erfolgte also 5 Monate später. Als das Notebook dann wiederkam ging nach 2 Monaten der Brenner kaputt. Jetzt ist es sogesehen die 3. Reperatur und ich habe mein Geld zurück gefordert.

Doch Asus stellt sich jetzt quer und sagt mir, das erst bei einer 2. fehlgeschlagenen Reperatur ich mein Geld zurück bekommen kann. Eine "fehlgeschlagene" Reperatur wird so definiert, das zwischen 2 Reperaturen nicht maximal 3 Monate differenz liegen ! Da zwischen Reperatur 1 und 2 jedoch 5 Monate lagen, wollen sie mir nicht mein Geld auszahlen !!!!

Ist das soooo korrekt ? ich verstehe das nicht...dürfen die das ????
 
Eine Zeitspanne zwischen den Reperaturversuchen ist mir nicht bekannt, kenne jetzt auch keinen § der eine Zeitspanne ZWISCHEN den Nachbesserungsversuchen festlegt.

Für dich evtl. interessant:

http://www.123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=5863

Ich würde (wenn Rechtsschutz vorhanden) gleich die Sache einem Anwalt übergeben und mich nicht lange rumärgern. Wenn kein Rechtschutz vorhanden ist in so einem Fall der Verbraucherschutz der richtige Ansprechpartner. Eine GÜLTIGE Rechtsauskunft kann und DARF dir niemand in einem Forum geben

Zitat aus einem Forum:

Rechtsberatung bei Rundfunk und Presse (und somit auch im Web, also auch bei computer-base) ist nicht erlaubt,
wenn diese konkrete rechtliche Hinweise bzw. Ratschläge enthält.
Erlaubt ist nur eine Rechtsberatung (dh Stellungnahmen) zu abstrakten Rechtsfragen (das kennt man sehr oft aus
dem TV bei bspw. Fragen zum Mietrecht etc.). Desweiteren darf keine Parteinahme ergriffen werden, da dies dann
auch wiederum keine Rechtsberatung zu abstrakten Rechtsfragen darstellt, sondern der Beratende direkt Position
bezieht.
Sollte jemand auf abstrakte rechtliche Fragen antworten, dann ist es sehr hilfreich bzw. empfehlenswert den
Hinweis zu geben, daß keine konkrete Rechtsberatung erfolgt

Rechtsgrundlage ist das Rechtsberatungsgesetz von 13.12.1935, zuletzt geändert mit Gesetz vom 21. Juni 2002 (BGBl. I S. 2072). Danach ist ein Verstoß als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu 5.000 € bedroht. Mehr zu dieser Thematik findet Ihr auf einer Website der Freien Universität Berlin.
 
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