dimitrij2k
Cadet 2nd Year
- Registriert
- Feb. 2005
- Beiträge
- 19
Hallo, ich hoffe ihr könnt mir helfen:
Also, ich habe mir Okt. '05 ein Asus A6Va Notebook gekauft.
Dann ging es einmal Kaputt (wollte gelegentlich nicht angehen) und ich habe es zur Reperatur eingeschickt. Als es wiederkam war der Fehler immer noch nicht behoben aber ich hab das ganze 5 Monate so schleifen lassen (war längere Zeit aufs Notebook angewiesen). 2. Reperatur auf den selben Fehler erfolgte also 5 Monate später. Als das Notebook dann wiederkam ging nach 2 Monaten der Brenner kaputt. Jetzt ist es sogesehen die 3. Reperatur und ich habe mein Geld zurück gefordert.
Doch Asus stellt sich jetzt quer und sagt mir, das erst bei einer 2. fehlgeschlagenen Reperatur ich mein Geld zurück bekommen kann. Eine "fehlgeschlagene" Reperatur wird so definiert, das zwischen 2 Reperaturen nicht maximal 3 Monate differenz liegen ! Da zwischen Reperatur 1 und 2 jedoch 5 Monate lagen, wollen sie mir nicht mein Geld auszahlen !!!!
Ist das soooo korrekt ? ich verstehe das nicht...dürfen die das ????
Also, ich habe mir Okt. '05 ein Asus A6Va Notebook gekauft.
Dann ging es einmal Kaputt (wollte gelegentlich nicht angehen) und ich habe es zur Reperatur eingeschickt. Als es wiederkam war der Fehler immer noch nicht behoben aber ich hab das ganze 5 Monate so schleifen lassen (war längere Zeit aufs Notebook angewiesen). 2. Reperatur auf den selben Fehler erfolgte also 5 Monate später. Als das Notebook dann wiederkam ging nach 2 Monaten der Brenner kaputt. Jetzt ist es sogesehen die 3. Reperatur und ich habe mein Geld zurück gefordert.
Doch Asus stellt sich jetzt quer und sagt mir, das erst bei einer 2. fehlgeschlagenen Reperatur ich mein Geld zurück bekommen kann. Eine "fehlgeschlagene" Reperatur wird so definiert, das zwischen 2 Reperaturen nicht maximal 3 Monate differenz liegen ! Da zwischen Reperatur 1 und 2 jedoch 5 Monate lagen, wollen sie mir nicht mein Geld auszahlen !!!!
Ist das soooo korrekt ? ich verstehe das nicht...dürfen die das ????