Honorar, Einkommensgrenze SV - Österreich

B

Brezlbub

Gast
Hallo,

selbst nach umfangreicher Recherche auf diversen Seiten (Arbeiterkammer etc.) bleibt für mich immer noch eine Frage offen:

Ich bin Student, in Österreich, meine Eltern beziehen Familienbeihilfe und ich bin bei ihnen in der Krankenkasse mitversichert. Seit 2 Monaten verdiene ich auf Honorarbasis dazu, waren es im letzten Monat noch 200 Euro, sind es diesen Monat 500 Euro.

Die jährliche Einkommensgrenze ist mir klar und ist auch nicht gefährdet, aber wie sieht es mit der Sozialversicherung aus? Besteht die geringfügige Zuverdienstgrenze von ~ 360 Euro im Monat auch bei Mitversicherung bei den Eltern und Honorar?

Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen, danke!

LG
 
Erstmal:
Kindeseigenschaft Die Angehörigeneigenschaft besteht für Kinder, Stiefkinder, Enkel und Pflegekinder grundsätzlich bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.

Über die Vollendung des 18. Lebensjahres hinaus ist als Kind anzusehen, wer
sich in Schul- oder Berufsausbildung befindet, die seine Arbeitskraft überwiegend beansprucht, längstens bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres. Die Angehörigeneigenschaft von Kindern, die eine im § 3 Studienförderungsgesetz genannte Einrichtung (z.B. Universität) besuchen, verlängert sich nur dann, wenn sie ein ordentliches Studium ernsthaft und zielstrebig betreiben (als Nachweis gilt der Bezug der Familienbeihilfe). Sollte im Einzelfall kein Studienerfolg vorliegen, besteht die Möglichkeit, eine Selbstversicherung abzuschließen.

Erstmal wäre wichtig zu wissen welche KK deine Eltern haben. Und dann mach das einfach mal durch, aber dein Verdienst ist da glaub ich egal, geht dabei nur darum das du ordentliche Student in Mindeststudiendauer (evtl. +1 Semester, weiß ich nimmer genau) bist.

http://www.sozialversicherung.at/ex...TT=&TRAEGER=WGKK&KRIT2=&TRANSMODE=&BEREICH=SV

PS: Also ich bin von der BVA nie nach meinem Verdienst gefragt worden, wenn ich so recht überlege, war dann sogar Teilzeit beschäftigt, und in der Zeit halt dann aber eigentlich bei der WGKK und als ich geringfügig war war ich mitversichert. War es aber sogar dann noch 2 Jahre nach Beendigung meiner letzten Ausbildung etc. war sehr komisch.

da steht es eigentlich ziemlich gut drinnen, notfalls einfach immer bei der ÖH nachfragen =)
http://www.oeh.ac.at/studierenleben/soziales-und-geld/rund-ums-geld/versicherung/


Also hab mich jetzt noch weiter durchgelesen: SV ist an Familienbeihilfe gekoppelt, sprich du bist nur solange mitversichert, solange Familienbeihilfe bezogen wird. Die SV an sich bedarf keiner Verdienstgrenze, jedoch die Familienbeihilfe, also indirekt gilt die von der Familienbeihilfe logischerweise auch für die Sozialversicherung.
 
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Genau darum geht es ja. Ich arbeite auf Honorarbasis, bin also nirgendwo angestellt und bei den Eltern mitversichert. Gelten diese 360 Euro auch für mich in Bezug auf die Sozialversicherung?
 
Die Obergrenze für Familienbeihilfe und Einkommenssteuer sind mir klar und hier gibts auch keine Gefahr, einzig die Monatsgrenze bzgl. Sozialversicherung gibt mir zu denken. Aber da ich nicht fest angestellt und bei den Eltern mitversichert bin, dürfte es hier keine Schwierigkeiten geben.

Danke für Deine Hilfe!
 
Verstehe das Problem immer noch nicht ganz? ^^ Gehts dir darum das du bei deinen Eltern mitversichert bleiben willst? Und nicht bei einer extrigen Krankenkasse (durch die Arbeit), das wirst du eh nur wenn du wo mehr als geringfügig angestellt bist. Wenn du nur Honorare beziehst bist du da ja eher selbstständig, wirst also nicht automatisch wo anders angemeldet.
 
Könnte sein, dass ich mich mittlerweile selbst verwirrt habe :eek:

Es ging mir nur um die Obergrenze der Sozialversicherung im Monat. Da hat mir ein Kollege empfohlen, ich solle mir die monatliche geringfügige Obergrenze (360 Euro) anschauen. Diese Obergrenze bedeutet bei Überschreitung eine extra Zahlung an die Sozialversicherung.

Mittlerweile weiß ich aber, dass mein Werkvertrag (Honorarbasis) überhaupt nicht zu dieser Grenze dazugezählt wird und ich somit nichts zu befürchten habe, außer die jährlichen Obergrenzen für Familienbeihilfe und Einkommenssteuer, solange ich noch bei den Eltern mitversichert bin. Erst bei Selbstversicherung (also Abkoppelung von den Eltern) zählen diese Grenzen für mich, so habe ich das verstanden.

Das wars auch schon, und danke nochmals! :)
 
Ich arbeite selbst mehrmals pro Jahr auf Honorarbasis.
Bis zu einer jährlichen Summen von derzeit 720€ darfst du als selbstständiger Honorarnoten ausstellen und musst keine Lohnsteuer oder Sozialversicherungsabgaben abführen.

Weise in der Honorarnote selbst auch darauf hin: "Entsprechend §6 Abs. 1Z27 UStG verbleibt diese Honorarnote unversteuert."

http://www.steuerberater.at/forum/1496/honorarnote_-_zuverdienst
http://www.steuerberater.at/forum/14093/index.php

Also solange du unter 720€ jährlich bleibst, bist du auf der sicheren Seite. Als Privatperson (asugenommen Ärzte, Architekten, Kreative,...) darfst du keine höheren Einkünfte aus Honoraren beziehen!
Wenn deine erwarteten Einkünfte darüber liegen werden, solltest du dringend eine Änderung deines Beschäftigungsverhältnisses anstreben. (z.B. Geringfügigkeit: für 8h pro Woche bekommst du dann ~386€ Netto.)
 
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Ja Sherman (das mit den Honoraren wusste ich zb nicht) reden wir da nicht trotzdem aneinander alle 3 vorbei? das von dir beschriebe ist doch nur für die Lohnsteuer? Und nicht für die Sozialversicherung, ich glaube er wollt einfach wissen, aber wann er von seinem Einkommen was für die Sozialversicherung zahlen muss und das ist ja nur der Fall, wenn er mind. Teilzeit beschäftigt ist oder komplett selbsständig, da ist dann die Frage ob als "selbstständiger" man sich trotzdem mitversichern lassen kann, wenn man die von mir angeführten Punkte erfüllt - ordentlicher Student der Familienbeihilfe bezieht... und dann gibts für die SV keine Grenze, lediglich die der Familienbeihilfe und die liegt bei 9000-10000€

Frag am besten trotzdem bei der ÖH nach.
 
das von dir beschriebe ist doch nur für die Lohnsteuer? Und nicht für die Sozialversicherung, ich glaube er wollt einfach wissen, aber wann er von seinem Einkommen was für die Sozialversicherung zahlen muss
Diese Frage stellt sich überhaupt nicht. In Österreich bist du kammernpflichtig (und natürlich auch kammernabgabenpflichtig). Honorarnoten dürfen überhaupt nur ganz wenige Berufsgruppen ausstellen. (Architekten, Kreative, Ärzte, ...) In D gibt es überhaupt keine Ausnahmen; in Ö dürfen Privatpersonen zumindest bis 720€/Jahr Honorarnoten ausstellen.

Also, wenn er über 720€ pro Jahr durch eine Honorartätigkeit einnimmt, die er als Selbstständiger überhaupt nicht ausführen darf, macht er sich strafbar! (und ein Photoshop-bastler ist nicht so ohne Weiteres ein Kreativer (Gewerbeanmeldung nötig) - also Vorsicht. Im Detail ist das ziehmlich Tricky)

Damit die Frage beantwortet wird: Die SV Pflicht beginnt irgendwo bei ~6400€ jährlich. Wenn er als Selbstständiger ein 5-stelliges Einkommen hätte, rate ich dringend dazu einen Termin beim Steuerberater zu nehmen.

Frag am besten trotzdem bei der ÖH nach.
:lol: der war gut.;) Dann würde ich noch eher einem Steuerberater eine E-Mail schicken.


EDIT: btw - Ich weiß nicht wer dein Arbeitgeber ist, aber wenn es immer derselbe ist, begibt sich auch dieser mit solch einem Arbeitsverhältnis auf sehr dünnes Eis. Es entsteht der Eindruck, die Entlohnung auf Honorarbasis wurde gewählt, um die Arbeitnehmerrechte zu umgehen. Soetwas ist absolut unzulässig und kann einen ganzen Rattenschwanz an Problemen nach sich ziehen!
Korrekt wäre hier die Geringfügigkeit: http://portal.wko.at/wk/format_deta...Geringfügige,Beschäftigung,(arbeitsrechtlich)

EDIT2: Wenn du deine selbstständige Tätigkeit auf Honorarbasis weiterbetreiben willst und den 720€/Jahr Rahmen ausschöpfst, musst du ein Gewerbe anmelden. Des weiteren bist du ab XXXX€ verpflichtet, deine Einkünfte dem Finanzamt zu melden. (XXXX€ ist auf jeden Fall weniger als die SV-Grenze von 6400€)
 
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