Impressumspflicht für Blogbetreiber?

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Dragonblaze

Gast
Das Impressumspflicht für Deutsche Websitebetreiber gilt ist ja allgemein bekannt , aber nun auch für Blogbetreiber ? Des weiteren muss ich lesen das ein nicht einhalten diese Gesetztes bis zu 50000 € kosten kann . :eek:
Quelle: http://www.lawblog.de/index.php/archives/2006/01/26/blog-impressum/

Gilt das auch für Blogbetreiber die ihren Blog über Seiten wie Myblog.de erstellen ? Da der Blog doch nur ein Teil der Myblog Website ist , wäre dann nicht das Myblog.de Impressum genug für alle Blogs die auf Myblog.de gehostet sind? (es sind ja im Prinzip nur Unterseiten von Myblog.de) .Ich bin zwar kein Blogbetreiber aber es wäre trotzdem gut zu wissen falls ich mal einen erstellen möchte und es ist auch sicherlich interessant für andere Blogbetreiber in diesem Forum. :)

Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.
 
Hallo? Das hier ist nicht Amiland, wir sind in Bürokratendeutschland. Keiner kann dich einfach mal eben auf 50.000.- Euronen verknacken, weil du vergessen hast, ein Impressum einzurichten. Dafür müssten sie dich erstmal abmahnen (afaik nicht nur einmal) und andere Schritte gegen dich einleiten.

Das ist doch wieder mal 'wischiwaschi' in der Ausdrucksweise. Da kannst du alles Mögliche reininterpretieren. Die könnten dann ja jeden kleinen Privatmann deswegen hochnehmen, nur, weil er mal gepennt hat. Wenn überhaupt annähernd was Wahres dran ist, dann wirklich bestenfalls für gewerbliche Anbieter.

So was kann mir echt keiner erzählen.
 
Ich muß dir leider sagen, daß das LawBlog wohl doch die beste Informationsquelle dazu ist, zumal in den Kommentaren sehr viele informative Beiträge kommen. Ich befürchte hier wirst du maximal Vermutungen bekommen, dort sind immerhin eine Menge Leute die was von der Materie verstehen. Und wenn die schon nicht wissen wie die Rechtslage aussieht...

@k0m4: Nun auch eine Abmahnung kostet Geld. Aber es kommt noch besser: In diesem Fall scheint eine deutsche Behörde tätig zu sein, die zwar auch nicht so recht weiß was jetzt Sachlage ist, aber den Gesetzestext ziemlich genau nimmt. Mag sein das die 50.000 für extreme Fälle gedacht sind, aber dummerweise gibt es noch keine Gerichtsurteile dazu, "von bis zu" ist eine schwammige Sache. Gerade ohne Präzedenzfälle.

Und Amis haben keine Impressumspflicht... Weiterhin geht es hier nicht um Schadensersatz in irgendeiner Form. Und nur da werden die großen Summen fällig. Also weniger Bashing, mehr informieren. Denn den Blogeintag und die Kommentare hast du offenbar nicht gelesen. Wenn es doch so einfach wäre mit dem privaten.
 
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Den Blogeintrag ja, die Kommentare nicht - hab's nur überflogen. Bei Gewerbetreibenden kann ich's ja noch nachvollziehen. Nicht 50.000 Euro, aber zumindest Strafen, wenn sie der Aufforderung nicht nachkommen.

Aber doch nicht bei Privatpersonen. Mal davon abgesehen, daß es idiotisch wäre (welcher Kleinblogbetreiber könnte eine solch hohe Strafe bezahlen?) - was würde das wem bringen?

Ich hab aber jetzt auch einfach keine Lust, die ganze Blogseite dort zu lesen. Hab ja auch nur meine Ansicht/Meinung dazu 'gebasht'.
 
Das Problem ist halt das es keine Festlegung gibt was Privat ist, was geschäftsmäßig. Ist ein Blog was man überall in der Welt lesen kann, noch privat. Nicht das ich mit allen Einschätzungen übereinstimme die dort genannt werden, aber es ist schon interessant wie problematisch das alles ist. Derzeit gibt es aber keine Gerichtsurteile dazu, insofern ist es für den kleine Blogger bei einem Blog-Portal sicherlich nicht so relevant ob er ein Impressum hat oder nicht. Aber man kann sich auch nicht wirklich hundert Prozent sicher sein.

Ich würde mich wirklich gerne deiner Sichtweise anschließen, aber wie so oft ist der deutsche Gesetzgeber im Zusammenspiel mit europäischen Richtlinien arg Privatmann-feindlich. Leider.

(und es soll mir keiner sagen, daß die selben Richtlinien nicht auch für andere europäische Länder gelten, aber solange jeder noch sein eigenes Süppchen nebenher kocht kommt nur ein bekanntes Sprichwort bei raus)
 
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Iss mir jetzt einfach ein Bißchen too much, das alles zu lesen - bin megamüde (falsche Aufstehuhrzeit gewählt). Aber der Thread wird ja auch morgen noch da sein.

Aber sag mir doch noch schnell deine Meinung zu folgendem, @HappyMutant:
Ich hab ne Domain (privat). Von der gehen zentral 3 Links weg: Blog, Album, Forum (mit jeweils eigener Subdomain). Das Blog und das Album haben kein Impressum, das Forum (bzw. das dazugehörige Portal) schon. Da steht auch ganz brav mein Realname und meine Adresse drin.

Krieg ich jetzt Stress? :freak:

Sag jetzt nix von ungeklärter rechtlicher Situation, das iss mir schon klar. Ich möchte nur -rein interessehalber- deine Meinung wissen.
 
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Denke nicht, da ja wohl klar ersichtlich ist das alles zum selben "Angebot" zählt. Anderseits ist natürlich ein Impressum der von allen drei Teilen erreichbar ist wesentlich unangreifbarer. (CB z.b. hat immer oben und unten die Links eingeblendet) Aber ich wirklich alles andere als ein Experte in den Rechtsfragen. Ich bin auch auf die Krümel angewiesen die ich so aufschnappe hier und da. ;)
 
Gut, CB ist auch eine GbR (meine ich gelesen zu haben). Bei mir isses privat. Aber ich würd's für meine Belange auch so auslegen. Das muss reichen! ;)

Die meisten privaten Sites, die ich so sehe, haben gar keins. Über das, was ich (teilweise) von den Gesetzen in diesem Land (dieser EU) halte, könnte ich Bücher schreiben. Die würden allerdings keine Jugendfreigabe erhalten - daher halt ich jetzt einfach die Klappe. :D

Danke dir für dein Statement und sag GN8!
 
Sollte in einem Rechtsstreit zu deinen Ungunsten eine geschäftsmäßige Tätigkeit bejaht werden und du somit unter die Informationspflicht gem. §6 TDG fallen, reichte es keinesfalls aus ausschließlich im Forum ein Impressum anzubieten.

greetings, Keita
 
Naja, da muss ich ja beim besten Willen keine Sorgen machen, unter §6 TDG zu fallen (im Moment jedenfalls). Sollte ich irgendwann eine selbständige Tätigkeit anstreben, die mit o.g. Angeboten in Zusammenhang steht, werde ich diese Situation überdenken und ggf. ändern.

Oh mein Gott, jetzt drück ich mich selbst schon fast aus, wie'n Jurist... :D
 
Tja, wenn das so einfach wäre... Der Gesetzgeber benennt in §6 TDG ausdrücklich geschäftsmäßige Teledienste, was nicht gleich zu setzen ist mit kommerziellen Telediensten, diese finden nämlich gesondert in §7 TDG Erwähnung. Eine geschäftsmäßig erbrachte oder angebotene Leistung zeichnet sich u.a. dadurch aus, daß sie nicht nur für den Augenblick der Erbringung oder des Angebots besteht, sondern darüber hinaus für einen längeren Zeitraum Bestand hat, was praktisch auf alle Internetseiten zutreffen dürfte ;)

Desweiteren geht die Einstufung als kommerzielles Angebot nicht mit einer Selbständigkeit oder vergleichbaren Tätigkeiten einher, die Rechtsprechung hat bereits in mehreren Fällen die Klassifizierung von Diensten als kommerziell bejaht, die über Banner (teil-)finanziert wurden, obwohl das Angebot selbst nicht kommerzieller Natur war.

greetings, Keita
 
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