Hey, es gab bei mir vor kurzem einen Vorfall wofür ich rein gar nichts kann aber da die Bullen so gut wie alle 7-30 Tage bei mir sind wegen immer mehr Anschuldigungen die mit meinem Aussehen zutun haben, bekam ich jetzt eine Frist bis zum 30.04 um bestimmte Dinge zu tun. Wenn nicht, werde ich eingewiesen aber mehr Details will ich hierzu erstmal nicht nennen. Ich hab sowieso alles auf Video und sobald ich raus aus Deutschland bin, lad ich es hoch.
Ich habe auch einen gesetzlichen Betreuer und der ist auch schon informiert aber ich will seine Hilfe nicht mehr. Ich will endlich dieses Land verlassen. Ich wollte in die Schweiz aber mir wurde gesagt dass es dort keine Leistungen gibt, das wäre mir neu.
Zu meiner Lage: Ich werde morgen 30, wiege 40kg und bin 1,80 groß. Das heißt, ich hab untergewicht. Wenn ich länger als 3 Stunden stehe, geht bei mir Übelkeit los weshalb ich mich dann ergeben muss wenn ich mich nicht mal ausruhe. Und ich bekomme auch Kreislauf was zum Ohnmacht immer führt.
Ich bin zwar in Deutschland geboren und war sonst noch nie in einem anderen Land, aber wegen meiner Familie mit denen ich keinen Kontakt mehr habe, habe ich einen persischen Reisepass. Aber einen Aufenthaltstitel in Deutschland hab ich logischerweise.
Ich muss bis spätestens den 29.04 das Land verlassen da meine Frist bis zum 30.04 geht.
Deswegen brauch ich Hilfe von leuten die eventuell in einem anderen Land wohnen, aber hier unterwegs sind und mir bestätigen können ob das Jobcenter / Sozialamt (sofern es in derem Land eins gibt) mir in meinem Falle dort Leistungen gibt, vor allem ob ich in das Land kann ohne Probleme mit meinem persichen Pass.
Ich habe versucht selber zu recherchieren und kam bisher nur auf Österreich. Da hab ich das Sozialamt kontaktiert per Mail und angefragt ob die mir Leistungen geben würden sobald ich in Wien bin da ich da hinziehe und auch keine Wohnung erstmal habe in Wien und wie ich das am besten angehe.
Ich bekam daraufhin folgende Antwort:
Da sind zu viele Begriffe die ich nicht verstehe und ich weiß nicht ob ich als EU, EWR, Asyl, Subsidiär etc. Bürger zähle oder was das alles ist.
Die schreiben auch dass keins der Bedingungen in meinem Falle erfüllt ist aber ich hab denen vorher schon geschrieben gehabt dass wenn die mir Leistungen geben würden, ich ja logischerweise zuerst nach Wien fahren würde und dann den Antrag stellen würde wie es sich halt gehört. Trotzdem steht in der Mail halt dass ich keins der Anforderungen erfülle was mich dann etwas verwirrt (denn eine Anforderung ist ja dass man in Wien wohnt und das war ja meine Frage, ob ich Leistungen kriege sobald ich dort bin und den Antrag stelle mit einem persischen Reisepass aber bin ja in DE geboren). Weil ich hätte jetzt sonst gesagt dass sobald ich in Wien bin, die bereit wären meinen Antrag zu genehmigen.
Aber bevor ich meine letzten gesparten 900€ ausgebe, lass ich mich von euch beraten.
Bitte versucht nicht damit zu kommen dass ich es in Deutschland versuchen soll etc. es geht echt nicht. Ich habe ne Frist bekommen und muss gehen. Es geht nicht anders.
Ich habe auch einen gesetzlichen Betreuer und der ist auch schon informiert aber ich will seine Hilfe nicht mehr. Ich will endlich dieses Land verlassen. Ich wollte in die Schweiz aber mir wurde gesagt dass es dort keine Leistungen gibt, das wäre mir neu.
Zu meiner Lage: Ich werde morgen 30, wiege 40kg und bin 1,80 groß. Das heißt, ich hab untergewicht. Wenn ich länger als 3 Stunden stehe, geht bei mir Übelkeit los weshalb ich mich dann ergeben muss wenn ich mich nicht mal ausruhe. Und ich bekomme auch Kreislauf was zum Ohnmacht immer führt.
Ich bin zwar in Deutschland geboren und war sonst noch nie in einem anderen Land, aber wegen meiner Familie mit denen ich keinen Kontakt mehr habe, habe ich einen persischen Reisepass. Aber einen Aufenthaltstitel in Deutschland hab ich logischerweise.
Ich muss bis spätestens den 29.04 das Land verlassen da meine Frist bis zum 30.04 geht.
Deswegen brauch ich Hilfe von leuten die eventuell in einem anderen Land wohnen, aber hier unterwegs sind und mir bestätigen können ob das Jobcenter / Sozialamt (sofern es in derem Land eins gibt) mir in meinem Falle dort Leistungen gibt, vor allem ob ich in das Land kann ohne Probleme mit meinem persichen Pass.
Ich habe versucht selber zu recherchieren und kam bisher nur auf Österreich. Da hab ich das Sozialamt kontaktiert per Mail und angefragt ob die mir Leistungen geben würden sobald ich in Wien bin da ich da hinziehe und auch keine Wohnung erstmal habe in Wien und wie ich das am besten angehe.
Ich bekam daraufhin folgende Antwort:
Guten Tag,
eine Leistung nach dem Wiener Mindestsicherungsgesetz können Sie erhalten, wenn Sie
Ihren Lebensmittelpunkt sowie Ihren Hauptwohnsitz in Wien haben und sich tatsächlich in Wien aufhalten und
kein Einkommen oder ein Einkommen unter dem jeweiligen Mindeststandard haben und
österreichische*r Staatsbürger*in oder diesen gleichgestellt sind und bestimmte Zusatzvoraussetzungen erfüllen.
Österreichischen Staatsbürger*innen gleichgestellte Personen sind:
EU-/ EWR-Bürger*innen oder
Asylberechtigte oder
Subsidiär Schutzberechtigte oder
Brit*innen mit einem Aufenthaltstitel "Artikel 50 EUV", die aufgrund des Austrittsabkommens mit österreichischen Staatsbürger*innen gleichzustellen sind oder
Langfristig aufenthaltsberechtigte Drittstaatsangehörige mit einem Aufenthaltstitel Daueraufenthalt EU oder einem Aufenthaltstitel, der als solcher gilt (zum Beispiel "Daueraufenthalt-EG" oder unbefristeter Aufenthaltstitel)
Sie erfüllen keine dieser Voraussetzungen, daher ist eine Unterstützung nicht möglich.
Zu Ihrer Anfrage bezüglich Wohnung kann mitgeteilt werden, dass die MA 40 für die Wohnungsvergabe nicht zuständig ist;, ohne jegliches Einkommen wird es schwierig sein überhaupt eine Unterkunft zu finden.
Mit freundlichen Grüßen
eine Leistung nach dem Wiener Mindestsicherungsgesetz können Sie erhalten, wenn Sie
Ihren Lebensmittelpunkt sowie Ihren Hauptwohnsitz in Wien haben und sich tatsächlich in Wien aufhalten und
kein Einkommen oder ein Einkommen unter dem jeweiligen Mindeststandard haben und
österreichische*r Staatsbürger*in oder diesen gleichgestellt sind und bestimmte Zusatzvoraussetzungen erfüllen.
Österreichischen Staatsbürger*innen gleichgestellte Personen sind:
EU-/ EWR-Bürger*innen oder
Asylberechtigte oder
Subsidiär Schutzberechtigte oder
Brit*innen mit einem Aufenthaltstitel "Artikel 50 EUV", die aufgrund des Austrittsabkommens mit österreichischen Staatsbürger*innen gleichzustellen sind oder
Langfristig aufenthaltsberechtigte Drittstaatsangehörige mit einem Aufenthaltstitel Daueraufenthalt EU oder einem Aufenthaltstitel, der als solcher gilt (zum Beispiel "Daueraufenthalt-EG" oder unbefristeter Aufenthaltstitel)
Sie erfüllen keine dieser Voraussetzungen, daher ist eine Unterstützung nicht möglich.
Zu Ihrer Anfrage bezüglich Wohnung kann mitgeteilt werden, dass die MA 40 für die Wohnungsvergabe nicht zuständig ist;, ohne jegliches Einkommen wird es schwierig sein überhaupt eine Unterkunft zu finden.
Mit freundlichen Grüßen
Da sind zu viele Begriffe die ich nicht verstehe und ich weiß nicht ob ich als EU, EWR, Asyl, Subsidiär etc. Bürger zähle oder was das alles ist.
Die schreiben auch dass keins der Bedingungen in meinem Falle erfüllt ist aber ich hab denen vorher schon geschrieben gehabt dass wenn die mir Leistungen geben würden, ich ja logischerweise zuerst nach Wien fahren würde und dann den Antrag stellen würde wie es sich halt gehört. Trotzdem steht in der Mail halt dass ich keins der Anforderungen erfülle was mich dann etwas verwirrt (denn eine Anforderung ist ja dass man in Wien wohnt und das war ja meine Frage, ob ich Leistungen kriege sobald ich dort bin und den Antrag stelle mit einem persischen Reisepass aber bin ja in DE geboren). Weil ich hätte jetzt sonst gesagt dass sobald ich in Wien bin, die bereit wären meinen Antrag zu genehmigen.
Aber bevor ich meine letzten gesparten 900€ ausgebe, lass ich mich von euch beraten.
Bitte versucht nicht damit zu kommen dass ich es in Deutschland versuchen soll etc. es geht echt nicht. Ich habe ne Frist bekommen und muss gehen. Es geht nicht anders.