Internetproviderpflichten

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Guten Abend CB,

und zwar habe ich heute nach langen 6Wochen endlich Internet&Telefon freigeschaltet bekommen in meiner "neuen" Wohnung, und zwar von 1und1.

Gekauft/Gebucht wie auch immer, hab ich eine 50.000 Leitung, effektiv erhalten tu ich davon aber lediglich 25.000, zahle aber die große Leitung natürlich.

Nun habe ich gestern gelesen bzw gehört das die Provider dazu verpflichtet sind mindestens 75% der versprochenen Leistung zu erbringen.
Meine Frage wäre, stimmt dies?

Ich weiß ich weiß, 1und1 ist der letzte Schund, musste aber leider dorthin da es sonst nur KD gibt (kein Kabel im Haus) oder Drosselkom.

Wäre sehr erfreut über eine Antwort

Liebe Grüße
 
Wo hast du denn gelesen oder gehört, dass der Anbieter mindestens 75% der Leistung zu liefern hat?

Meine andere Frage diesbezüglich wäre: Hast du denn schon deinem Anbieter mitgeteilt, dass nur 50% der gebuchten Leistung verfügbar ist?

Wenn es denn tatsächlich stimmen sollte, dass mindestens 75% der Leistung bereitgestellt werden muss, dann sollte diese Einschränkung nicht nur für ein paar Stunden nachweisbar sein und du solltest deinem Anbieter die Möglichkeit geben, den Mangel zu beheben; dazu solltest du ihm den Mangel selbstverständlich mitteilen und ihm eine angemessene Frist zur Beseitigung dessen einräumen.
 
War in einerm Gespräch unter bekannten, las es auch hier im Board einmal

Ich habe bisher noch nicht mit meinem Anbieter darüber gesprochen, der Anschluss wurde heute erst freigeschaltet und ich wollte das ganze erst eine Woche beobachten ob sich was tut oder eben nicht
 
Wlan per Speedtest und die FritzBox zeigt es mir halt so an
Gemessen sowohl aufm Smartphone als auch am PC
 
Es gibt keine wie auch immer geartete 75% Regel, nur wenn deutlich weniger als in der "bis zu" Ankündigung bereitsgestellt wird, kann ggf. über eine Anpassung des Vertrages nachgedacht werden.
 
Ah alles klar.

Aber stellt die hälfte nicht bereits "deutlich weniger" dar?
 
Da du dir ja sicher deinen Vertrag durchgelesen hast, sollte dir das eigentlich dazu bekannt sein:
einen Tarif mit einer maximalen Bandbreite von 51.300 kbit/s bestellt haben und bei Ihnen zu Hause voraussichtlich weniger als 27.900kbit/s verfügbar sind
das du dann folgende 3 Möglichkeiten hast:
1. Beibehalten des Tarifs, weil Ihnen andere Bestandteile des gewählten Tarifs wichtig sind
2. Wechsel in einen günstigeren Tarif mit geringerer Bandbreite, falls Ihnen die Zusatzleistungen im gewählten Tarif weniger wichtig sind
3. Stornierung Ihres Auftrags, sollten wir Sie nicht von unserem Angebot überzeugen können.

Das heißt für dich, such dir einfach einen anderen Provider der dir die 50.000 auch liefert.

Ansonsten, wenn dir die vertraglich vereinbarte Leistung besonders wichtig ist, dann wechsele einfach in den Tarif 16.000. Dort solltest du dann auch deine vertraglich vereinbarten 16.000 bekommen. Kostet auch nicht mehr, aber auch nicht weniger als dein jetziger Tarif 50.000 mit nur 25.000. :evillol:
 
@Indako

Kann ich nur zustimmen.

Da 1und1 VDSL nur über das Netz der DTAG bereitstellen kann wird er auch bei keinem anderen Anbieter mehr bekommen.

Ich würde 1und1 kontaktieren und denen bescheid sagen, es kann ja durchaus sein, dass lediglich das falsche Profil geschaltet wurde.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn ein anderer Anbieter VDSL in der Vermittlungsstelle ausgebaut hat (es gibt durchaus welche), dann kann schon mehr drin sein.
Ist aber eher unwahrscheinlich.
 
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