Silence404
Newbie
- Registriert
- Okt. 2010
- Beiträge
- 4
Hallo,
ich habe vor einigen Tagen ein neues iPad per Kleinanzeigen von einer Privatperson erstanden.
Rechnungsdatum ist der 26.7.2012 - die 14-tägige Rückgabefrist ist also noch nicht erloschen.
Nun ist es so, dass ich das Gerät ausprobiert habe dafür aber langfristig keinen Nutzen sehe.
Mein Frage also: kann ich das iPad zurücksenden und bekomme das Geld vom Versandhaus erstattet? Oder steht mir als Zweitnutzer da kein Recht zu?
Abnutzungsspuren gibt es keine, aus dieser Sicht sollte es keine Beanstandungen geben.
Möchte mich hier erstmal erkundigen wie die Rechtslage ist, anschließend werde ich mit dem Versandhaus in Kontakt treten.
ich habe vor einigen Tagen ein neues iPad per Kleinanzeigen von einer Privatperson erstanden.
Rechnungsdatum ist der 26.7.2012 - die 14-tägige Rückgabefrist ist also noch nicht erloschen.
Nun ist es so, dass ich das Gerät ausprobiert habe dafür aber langfristig keinen Nutzen sehe.
Mein Frage also: kann ich das iPad zurücksenden und bekomme das Geld vom Versandhaus erstattet? Oder steht mir als Zweitnutzer da kein Recht zu?
Abnutzungsspuren gibt es keine, aus dieser Sicht sollte es keine Beanstandungen geben.
Möchte mich hier erstmal erkundigen wie die Rechtslage ist, anschließend werde ich mit dem Versandhaus in Kontakt treten.