Iphone und Zoll

Xavs

Cadet 4th Year
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Jan. 2011
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82
Hallo zusammen,

Ich fliege bald in die türkei und würde auch mein Iphone mitnehmen
die frage ist nur wenn ich wieder nach Deutschland komme
und die Herren vom Zoll mich untersuchen
und mein iphone finden muss ich dann die steuern für das ding zahlen ???

Ps: das phone hab ich gebraucht gekauft
und habe keine dokumente (sprich: kassenbeleg oder lieferschein)

gruß Xavs
 
Die müssten dir nachweisen das du das gerät dort gekauft hast bzw ganz offensichtlich dort gekauft hast. Mach dir deswegen keine gedanken. Sonst hätte ja jeder, der ein gerät (handy, armbanduhr, laptop, ...) mit in den urlaub nimmt auf dem rückweg zollpflichtig.
 
Nur mal rein aus Interesse, wie gründlich wird man eigentlich Untersucht, wenn die einen Abgreifen?
Muss man da seinen kompletten Kofferninhalt präsentieren? Wird der Koffer durchleuchtet?

Ich stell mir das nämlich sehr ärgerlich vor, falls ersteres zutreffen würde.
Nicht etwa wegen möglicher Schmuggelware, sondern weil ich dann ne Stunde bräuchte
um alles wieder in den Koffer zu bekommen.
 
Wenn man pech hat untersuchen die alles und es dauert auch dann lange. ;)

Wenn dein iPhone nicht 3000€ oder mehr kostet, dann muss du keine Steuern bezahlen, so steht es jedenfalls überall, einfach mal googlen. Oder machen das Apple-Fans nicht mehr, ist ja Konkurrenz? ^^
 
Zuletzt bearbeitet:
andy_0 schrieb:
Die müssten dir nachweisen das du das gerät dort gekauft hast bzw ganz offensichtlich dort gekauft hast. Mach dir deswegen keine gedanken. Sonst hätte ja jeder, der ein gerät (handy, armbanduhr, laptop, ...) mit in den urlaub nimmt auf dem rückweg zollpflichtig.

Nein, der Reisende muss nachweisen, dass er das Gerät in Deutschland gekauft hat ;).

boncha schrieb:
Nur mal rein aus Interesse, wie gründlich wird man eigentlich Untersucht, wenn die einen Abgreifen?
Muss man da seinen kompletten Kofferninhalt präsentieren?

Ja. Beschleunigen und vereinfachen kann man das ganze nur, indem man selbständig den "roten Ausgang" nimmt und angibt, was man zu verzollen hat. Denke mal, das steigert eben die eigene Glaubwürdigkeit; wenn sie einen hingegen zufällig rauswinken und man sagt "nö hab nix", dann kann das natürlich stimmen, sie wollen aber halt auf Nummer sicher gehen und sind "etwas" gründlicher/penibler. So zumindest meine Erfahrung.
 
Man, du wirst doch nicht der einzige Deutsche sein der da mitm iPhone hinfliegt.

Achte lieber hierauf: Steine in der Türkei lassen
Die haben da teilweise schon wegen ein paar Steinchen in der Schuhsohle rumgemosert. :lol:
 
solang Du es nicht in er türkischen Originalverpackung, oder noch 2 anderen Iphones im Koffer hast sollte es da kein Problem geben. Oder meinste jeder nimmt all seine Kaufbelege für Notebook Handy Videocamera & Foro mit in den Urlaub.

Ich denke da kannste entspannt zurückfliegen.
 
andy_0 schrieb:
Die müssten dir nachweisen das du das gerät dort gekauft hast bzw ganz offensichtlich dort gekauft hast. Mach dir deswegen keine gedanken. Sonst hätte ja jeder, der ein gerät (handy, armbanduhr, laptop, ...) mit in den urlaub nimmt auf dem rückweg zollpflichtig.

das ist leider falsch. wenn sie dich rauswinken und in deinem koffer ein nagelneues notebook finden musst du nachweisen dass du es in der EU und nicht im ausland gekauft hast. sonst wäre ihre arbeit ja komplett unmöglich. verpackung im urlaub lassen und schon is der nachweis unmöglich wo das gerät gekauft wurde.
 
@ phoboss
Ja, das es nicht ganz so "einfach" ist, ist mir bewusst, das kam mit dem "bzw ganz offensichtlich dort gekauft hast" wohl nicht so rüber wie von mir gewünscht. Wenn die von dir verlangen, von einem fast auseinander fallenden gerät zu beweisen das du es nicht gerade erworben hast, kannst du die ja gerne auf das alter des geräts hinweisen. Wenn du hingegen ein neues oder neu aussehendes notebook mit englischen oder türkischen tastaturlayout mit dir führst, ist klar das die da nen beleg sehen wollen.

Alufoliengrille beschreibt das problem ja treffend. Wer nimmt schon seine ganzen belege mit? Wenn man eben nicht eine unübliche menge von etwas dabei hat oder aber das nicht nach nagelneu aussieht, machen die ein keinen terror.

@ boncha
Abhängig davon in welchem land du kontrolliert wirst und auf basis welchen verdachts kontrollieren die alles, gerne auch den inhalt deiner notebookfestplatte ins detail. Bei reise mit technischen geräten immer dafür sorgen das diese betriebsbereit sind und z.B. das notebook auch hochgefahren werden kann.
 
Zuletzt bearbeitet:
wie ich es eben vom kollegen erfahren hab
kann man das gerät beim zoll anmelden dass das gerät in deutschland erworben wurde
ob es ohne beleg funktioniert , weiß ich nicht

vielleicht ruf ich mal die herren montag an :D :D :D
 
andy_0 schrieb:
Die müssten dir nachweisen das du das gerät dort gekauft hast bzw ganz offensichtlich dort gekauft hast. Mach dir deswegen keine gedanken. Sonst hätte ja jeder, der ein gerät (handy, armbanduhr, laptop, ...) mit in den urlaub nimmt auf dem rückweg zollpflichtig.
Falsch. Du selbst bist bei der Einreise in der Pflicht nachzuweisen, dass du das Gerät schon vorher besessen hast bzw. im Inland / innerhalb der EU gekauft hast.


Darzerrot schrieb:
Wenn dein iPhone nicht 3000€ oder mehr kostet, dann muss du keine Steuern bezahlen, so steht es jedenfalls überall, einfach mal googlen. Oder machen das Apple-Fans nicht mehr, ist ja Konkurrenz? ^^
3000?
Bei Einreise per Flugzeug in die EU liegt der Freibetrag bei 430,-. "Einfach mal googlen" - Das gilt übrigens genauso für Apple-Basher. Wenn man keine Ahnung hat, sollte man sich raushalten
(Wenn man per Bahn / Auto einreist liegt der Freibetrag weit darunter)



@Topic
Was du brauchst ist eine "vereinfachte Nämlichkeitsbescheinigung".
Das ist ein Wisch, den du beim Zoll (u.a. Am Flughafen) bekommen kannst. Dort wird eingetragen, welche Geräte du bei der Ausreise bei dir hattest (incl Seriennummer etc.).
Dies ersetzt jedoch keinen Kaufnachweis. Im Zweifel kann der ebenfalls verlangt werden (weil das Gerät ja vorher schon illegal eingeführt worden sein könnte).
 
andy_0 schrieb:
@ phoboss
Ja, das es nicht ganz so "einfach" ist, ist mir bewusst, das kam mit dem "bzw ganz offensichtlich dort gekauft hast" wohl nicht so rüber wie von mir gewünscht. Wenn die von dir verlangen, von einem fast auseinander fallenden gerät zu beweisen das du es nicht gerade erworben hast, kannst du die ja gerne auf das alter des geräts hinweisen. Wenn du hingegen ein neues oder neu aussehendes notebook mit englischen oder türkischen tastaturlayout mit dir führst, ist klar das die da nen beleg sehen wollen.

das interessiert die herren vom zoll leider recht wenig ob du es nachweisen kannst oder nicht. wenn sie der meinung sind dass das gerät aus dem ausland kommt, musst du das gegenteil beweisen egal wie schwer das sein mag. das musst du ja auch nicht an ort und stelle machen, kannst die rechnung ja nachreichen.
mich haben sie auch schon mal mit einer 3 jahren alten kamera rausgewunken die noch in sehr gutem zustand war und ich musste dann binnen einer frist nachweisen dass die in DE gekauft wurde.
es ist sogar so, dass du für dinge die in der EU gekauft wurden und länger als 3 jahre nicht in der EU betrieben wurden wieder MWST zahlen musst.
 
@Topic
Was du brauchst ist eine "vereinfachte Nämlichkeitsbescheinigung".
Das ist ein Wisch, den du beim Zoll (u.a. Am Flughafen) bekommen kannst. Dort wird eingetragen, welche Geräte du bei der Ausreise bei dir hattest (incl Seriennummer etc.).
Dies ersetzt jedoch keinen Kaufnachweis. Im Zweifel kann der ebenfalls verlangt werden (weil das Gerät ja vorher schon illegal eingeführt worden sein könnte).

Wollte ich doch sagen; es gibt in Deutschland für alles und jeden (Fall) ein Dokument, welches man vor bzw. auch nach Reiseantritt (in bestimmten Fällen) beantragen kann. Je nach Dokument kann es kostenpflichtig sein. Einfach von der jeweiligen Behörde oder Reiseagentur bestätigen lassen und fertig. Beachte aber auch manchmal die Bearbeitungszeiten, man kann ja nie wissen;)

Oftmals ist es aber auch so, dass die Zollbeamten schauen mit wieviel Koffern/Reisegepäck du durch die Eingangshalle fährst. Wenn man als Einzelperson 50 Koffer hat ist da schon was faul^^
Aber immer ruhig Blut, wenn du nichts verbrochen hast und denen die Situation genau und plausibel schlderst, dann sollte das auch klappen.

Wenn du das Risiko nicht eingehen willst, dann hol dir den Wisch von Zettel und gut ist.
 
phoboss schrieb:
es ist sogar so, dass du für dinge die in der EU gekauft wurden und länger als 3 jahre nicht in der EU betrieben wurden wieder MWST zahlen musst.

wo steht das?
Du meinst also, wenn ich ne Kamera kaufe und die 4 Jahre nicht benutze, ich im Urlaub mit dieser dann war, am Zoll danach die MwSt. zahlen darf?
 
Dafür hätte ich aber auch gern eine Quelle.
Warum sollte man den einen Artikel doppelt versteuern? Diesen Teil der Aussage halte ich für Schwachsinn.


Die vereinfachte Nämlichkeitsbescheinigung gibts sogar kostenlos^^. Hab sie schon mehrmals direkt vor Abflug beim Zollamt des jeweiligen Flughafen bekommen und ausfüllen lassen.
Problematisch wird es aus meiner Sicht, wenn man Ware einführt und innerhalb der 430,- bleibt (z.B. 'ne Kamera). Beim nächsten Urlaub nimmt man die natürlich mit und kauft noch zusätzlich ein iPhone / was auch immer. Man hat nun leider keinen Nachweis, dass das Ding in der EU gekauft bzw. in der EU versteuert worden ist. Deshalb würd ich mir in jedem Fall diesen Wisch besorgen...
 
SpookyFBI schrieb:
wo steht das?
Du meinst also, wenn ich ne Kamera kaufe und die 4 Jahre nicht benutze, ich im Urlaub mit dieser dann war, am Zoll danach die MwSt. zahlen darf?

nein ich meine wenn du z.b. nen boot kaufst, damit 4 jahre um die welt segelst und dann wieder in die EU einreist musst du die MWST erneut bezahlen.

http://www.zoll.de/faq/reiseverkehr/ausreise/index.html#ausreise2

das nur als beispiel.

weitere belege kann man gern googlen. besonders beim genannten beispiel mit segelbooten ist das ein großes und viel diskutiertes problem.


tsingtao schrieb:
Problematisch wird es aus meiner Sicht, wenn man Ware einführt und innerhalb der 430,- bleibt (z.B. 'ne Kamera). Beim nächsten Urlaub nimmt man die natürlich mit und kauft noch zusätzlich ein iPhone / was auch immer. Man hat nun leider keinen Nachweis, dass das Ding in der EU gekauft bzw. in der EU versteuert worden ist. Deshalb würd ich mir in jedem Fall diesen Wisch besorgen...

deswegen soll man ja auch immer durch den roten ausgang gehen wenn man was gekauft hat. die geben einem dann einen nachweis dass man die kamera mitgebracht hat. ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
.... und was macht man, wenn der Zoll nicht besetzt ist?
Ist mir schon passiert...

Ersteres (3 Jahre etc) wußte ich noch nicht. Sehr interessant - hätte es nicht für möglich gehalten...
 
tsingtao schrieb:
.... und was macht man, wenn der Zoll nicht besetzt ist?
Ist mir schon passiert...
dann rufst du ganz laut um hilfe ;)

tsingtao schrieb:
Ersteres (3 Jahre etc) wußte ich noch nicht. Sehr interessant - hätte es nicht für möglich gehalten...
hab es auch erst für "schwachsinn" gehalten, bis ich es auf einem boot live und in farbe mitbekommen habe...
finds auch nach wie vor ein absolutes unding... was macht es für einen unterschied ob ich eine kamera drei jahre in deutschland oder 3 jahre in den usa benutze. bezahlt habe ich die MWST in DE und somit sollte das eigentlich erledigt sein... frechheit!
 
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