Calziglione
Ensign
- Registriert
- Nov. 2007
- Beiträge
- 144
Guten Abend,
der Titel sagt das Meiste bereits. Habe etwas von einem Webshop gekauft, dass von außen nicht meinen Vorstellungen entspricht. Die endgültige Antwort steht zwar noch aus, aber der Shop scheint den Artikel nicht zücknehmen zu wollen. Der Kontakt spricht von einem Schönheitsfehler, nachdem ich ein Foto verschickt habe. Der "Fehler" ist tatsächlich nicht groß und bezieht sich auf eine eingedellte Ecke (ca. 5mm) bei einer LP. Ignorieren möchte ich das nicht, weil ich irgendwann in Zukunft, wenn ich die LP wieder verkaufe, bares Geld durch sowas verliere - und das nicht unbedingt wenig. Letzteres habe ich ihm so auch geschrieben.
Sollte die Absage erfolgen, habe ich mir überlegt, dass ich, anstatt den Ärger bei mir zu lassen, die LP über discogs (bekannter Marktplatz für Platte) direkt weiterverkaufe - mit deutlichem Abschlag natürlich. Im Verkaufstitel will ich den Webshop nennen, wo ich die Platte erworben habe. "Neu/verschweißt, bei xxx gekauft, mit Delle", sowas in der Art. Der Verkäufer ist auf demselben Marktplatz aktiv.
Hier ist keine Rechtsberatung, ist mir natürlich klar. Aber vielleicht kennt jemand Fälle in diese Richtung. So wie ich es sehe, behaupte ich nichts Falsches. Klar ist aber auch, dass solche indirekten "Aussagen" in einer Community Wirkung haben.
Wenn jemanden was dazu einfällt... nur zu.
der Titel sagt das Meiste bereits. Habe etwas von einem Webshop gekauft, dass von außen nicht meinen Vorstellungen entspricht. Die endgültige Antwort steht zwar noch aus, aber der Shop scheint den Artikel nicht zücknehmen zu wollen. Der Kontakt spricht von einem Schönheitsfehler, nachdem ich ein Foto verschickt habe. Der "Fehler" ist tatsächlich nicht groß und bezieht sich auf eine eingedellte Ecke (ca. 5mm) bei einer LP. Ignorieren möchte ich das nicht, weil ich irgendwann in Zukunft, wenn ich die LP wieder verkaufe, bares Geld durch sowas verliere - und das nicht unbedingt wenig. Letzteres habe ich ihm so auch geschrieben.
Sollte die Absage erfolgen, habe ich mir überlegt, dass ich, anstatt den Ärger bei mir zu lassen, die LP über discogs (bekannter Marktplatz für Platte) direkt weiterverkaufe - mit deutlichem Abschlag natürlich. Im Verkaufstitel will ich den Webshop nennen, wo ich die Platte erworben habe. "Neu/verschweißt, bei xxx gekauft, mit Delle", sowas in der Art. Der Verkäufer ist auf demselben Marktplatz aktiv.
Hier ist keine Rechtsberatung, ist mir natürlich klar. Aber vielleicht kennt jemand Fälle in diese Richtung. So wie ich es sehe, behaupte ich nichts Falsches. Klar ist aber auch, dass solche indirekten "Aussagen" in einer Community Wirkung haben.
Wenn jemanden was dazu einfällt... nur zu.