Abend Leute, bei uns vor dem Haus parkt immer wieder sonntags, wie auf dem Bild dargestellt, ein Fahrzeug. Ich stelle mir immer die Frage, ist ein solches parken für mehrere Stunden erlaubt? An der Stelle, von wo ich das Bild aufgenommen habe, ist eine ampelgesteuerte Kreuzung. Links geht es in eine Einbahnstraße, wo auch einige kostenpflichtige Parkplätze gibt. Rechts geht es in eine Sackgasse mit einigen Häusern und privaten Parkplätzen.
Du verwendest einen veralteten Browser. Es ist möglich, dass diese oder andere Websites nicht korrekt angezeigt werden.
Du solltest ein Upgrade durchführen oder einen alternativen Browser verwenden.
Du solltest ein Upgrade durchführen oder einen alternativen Browser verwenden.
Ist ein solches Parken erlaubt
- Ersteller Lord-D
- Erstellt am
Kreidlermuslf
Lieutenant
- Registriert
- Sep. 2012
- Beiträge
- 967
Autofahrer, die vor oder hinter Kreuzungen und Einmündungen parken, müssen einen Abstand bis zu je fünf Metern einhalten. Gemäß § 12 Abs. 3 Ziff. 1 StVO gelten die Schnittpunkte der Fahrbahnkanten als Kriterium.
Sieht für mich nicht nach 5 Metern aus.
Sieht für mich nicht nach 5 Metern aus.
BFF
¯\_(ツ)_/¯
- Registriert
- Okt. 2017
- Beiträge
- 35.809
Such's Dir raus.
https://www.stvo.de/strassenverkehrsordnung/99-12-halten-und-parken
Sind vor dem Auto ungefaehr 5m Platz? Dann Ja.
BFF
https://www.stvo.de/strassenverkehrsordnung/99-12-halten-und-parken
Sind vor dem Auto ungefaehr 5m Platz? Dann Ja.
BFF
Zuletzt bearbeitet:
tomtom 333
Admiral
- Registriert
- Dez. 2011
- Beiträge
- 9.621
Sieht für mich auch nicht nach 5 meter aus .
Wobei ich mich frage warum der Fahrer nicht ein paar Meter weiter hinten geparkt hat .
Da ist ja jede menge Platz .... ist manchmal schon schwer zu begreifen .
Wobei ich mich frage warum der Fahrer nicht ein paar Meter weiter hinten geparkt hat .
Da ist ja jede menge Platz .... ist manchmal schon schwer zu begreifen .
Das Links sieht nach einer Einmündung aus und gemäß § 12 Abs. 3 Nr. 1 StVO ist das Parken vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 5 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten verboten, bei Einmündungen gilt dies auch für die Gegenfahrbahn. Der Grund für die 5m sind die u.a. Schleppkurven für LKW, also der benötigte Platz für das Abbiegen und auf der Gegenfahrbahn damit die Fahrzeugführer nicht gezwungen werden auf der Gegenfahrbahn zu fahren und dort ggf. mit einen unachtsamen Rechtsabbieger der aus der Einmündung kommt, kollidieren.
Grundsätzlich darf das abgestelltes Fahrzeug zwangsweise entfernt werden.
Grundsätzlich darf das abgestelltes Fahrzeug zwangsweise entfernt werden.
Ganz einfach: Es gibt genügend (Bezahl) Parkplätze links und ich finde, dass diese Parkweise auch gefährlich ist. Angenommen aus der rechten Seitenstraße kommt einer raus, sieht das Auto parken (Sicht hinter das Auto somit versperrt) und fährt dann los. Hinter dem Mercedes überholt einer und zack!
Mir persönlich ist es egal, aber man wird ja wohl noch nachfragen dürfen, ob das so korrekt ist, oder?
Mir persönlich ist es egal, aber man wird ja wohl noch nachfragen dürfen, ob das so korrekt ist, oder?
Scheint für mich auch NIO zu sein und auch genau aus den genannten Gründen gefährlich.
Ist die Straße nach links genau gegenüber der Straße nach rechts oder ist da sogar noch Versatz?
Vielleicht kann man aber einen Zettel ans Auto bappen, dass falsch geparkt wird und bitte in Zukunft dies anders gelöst wird, und nicht direkt abschleppen lassen?
Ist die Straße nach links genau gegenüber der Straße nach rechts oder ist da sogar noch Versatz?
Vielleicht kann man aber einen Zettel ans Auto bappen, dass falsch geparkt wird und bitte in Zukunft dies anders gelöst wird, und nicht direkt abschleppen lassen?
Wie sollte der TE den Wagen auf eigene Kosten abschleppen lassen können? Behindert der die eigene Ausfahrt? Wenn nicht, dann keine Chance und wenn, dann würde er wegen der Verhältnismäßigkeit eher versetzt werden, sofern er dann korrekt steht. Wenn der Wagen wirklich unerlaubt steht und es stört, muss man eben die Polizei anrufen, die entscheiden dann was gemacht wird.
BridaX
Captain
- Registriert
- Jan. 2009
- Beiträge
- 3.948
10€ Knöllchen, mehr wird erstmal nichts passieren...
Ansonsten hier alle Antworten: https://www.bussgeldkatalog.org/halten-parken/
Ansonsten hier alle Antworten: https://www.bussgeldkatalog.org/halten-parken/
Wann droht Falschparkern das Abschleppen?
Beim Abschleppen gilt grundsätzlich das Opportunitätsprinzip. Das bedeutet nichts anderes, als dass es im Ermessen der zuständigen Behörde liegt, ob ein wild parkendes Auto auch tatsächlich abgeschleppt werden soll. Doch dieser Ermessensspielraum schrumpft gewaltig, wenn folgende Parkvergehen vorliegen:
Beim Abschleppen gilt grundsätzlich das Opportunitätsprinzip. Das bedeutet nichts anderes, als dass es im Ermessen der zuständigen Behörde liegt, ob ein wild parkendes Auto auch tatsächlich abgeschleppt werden soll. Doch dieser Ermessensspielraum schrumpft gewaltig, wenn folgende Parkvergehen vorliegen:
- Parken vor Feuerwehrausfahrten
- Parken auf Behindertenparkplätzen
- Parken vor Ein- und Ausfahrten
- Parken im absoluten Halteverbot
- Wenn durch das Parken andere Verkehrsteilnehmer ein- und ausgesperrt werden
Zuletzt bearbeitet:
new Account()
Banned
- Registriert
- Mai 2018
- Beiträge
- 7.198
Jup - und, wie gesagt, erstmal nachmessen.Holt schrieb:Wenn der Wagen wirklich unerlaubt steht und es stört, muss man eben die Polizei anrufen, die entscheiden dann was gemacht wird.
Und wichtig: Auch wirklich bis zur Schnittkante messen und nicht nur bis zur Abrundung.
Wegen Gefährlichkeit:
Es ist eine 30er Zone, man hat sowieso keine Vorfahrt und muss rechts vor links beachten - wie soll man da überhaupt über eine Kreuzung überholen können? EDIT: oups - da ist tatsächlich ein Vorfahrtsschild
Es gibt weitaus weniger einsehbare Stellen - z.B., wenn statt dem Auto einfach nur Mauerwerk da ist.
Zuletzt bearbeitet:
BridaX
Captain
- Registriert
- Jan. 2009
- Beiträge
- 3.948
new Account() schrieb:Jup - und, wie gesagt, erstmal nachmessen.
Und wichtig: Auch wirklich bis zur Schnittkante messen und nicht nur bis zur Abrundung.
Wenn man sonst keine Hobbies hat...
- Registriert
- Dez. 2013
- Beiträge
- 1.420
Nimm doch einfach Kontakt zum zuständigen Ordnungsamt auf! Die klären dass schon. Oder versuchst du hier irgendwelche Argumente zu sammeln um jemand etwas reinzuwürgen den du nicht leiden kannst?
Smurfy1982
Commander
- Registriert
- Nov. 2008
- Beiträge
- 2.207
Lord-D schrieb:... Es gibt genügend (Bezahl) Parkplätze links ...
Was meinem Verständnis nach nicht von Belang ist, da könnte ein ganzes Parkhaus mit 10.000 Plätzen stehen. Und sofern keine Regelung das Parken verbietet...
Ob der jetzt 5 Meter von der Kreuzung entfernt steht, ist aus der Perspektive schwierig zu beurteilen. Sieht aber knapp aus.
Wobei ich die Stelle, rein vom Foto her, nicht als unübersichtlich/schwierig einsehbar einschätze.
Orcon schrieb:Nimm doch einfach Kontakt zum zuständigen Ordnungsamt auf! Die klären dass schon. Oder versuchst du hier irgendwelche Argumente zu sammeln um jemand etwas reinzuwürgen den du nicht leiden kannst?
Es ist schon lustig, was ich manche Fragen reingedichtet wird. Ich habe nirgends geschrieben, ich will denjenigen eins reinwürfen, kann ich nicht leiden oder will das Auto abschleppen lassen. Ich denke die Frage wurde hinsichtlich Zulässigkeit und Folge hinreichend beantwortet.
Ähnliche Themen
- Antworten
- 10
- Aufrufe
- 783
- Antworten
- 3
- Aufrufe
- 1.163
- Antworten
- 21
- Aufrufe
- 2.622
- Antworten
- 20
- Aufrufe
- 1.083
S
- Antworten
- 0
- Aufrufe
- 372
S