H
hanussen
Gast
Ich frage mich gerade folgendes: Angenommen ich beziehe H4 und keiner aus meiner Familie denkt auch nur ans Arbeiten, die Bude zahlt eh der Staat.
Nun ziehe ich bei Ebay ein paar Käufer über den Tisch und mache tausend Euro welche ich sofort für Dienstleistungen verjuble (also es wird nichts mit Gegenwert dafür angeschafft, eher Sachen wie Alkohol, Partys, Freizeitparks, Hotels, weiß der Geier was).
Die Käufer können doch nun machen was sie wollen, die sehen ihr Geld nie wieder, je nach Kaufpreis werden viele aufgrund der Kosten auf eine Zivilklage verzichten, und selbst wenn... Strafrechtlich wird es aufgrund des geringen Schadens sowieso zu keiner Verhandlung kommen.
Für Ersttäter kommt glaube ich nicht mal eine Haftstrafe in Betracht, eher eine Bewährungsstrafe.
Bleiben dann die Forderungen der Gläubiger bestehen oder sind die mit einer Bewährungsstrafe abgegolten. Zumal in diesem Fall sowieso die Gläubiger die Gerichtskosten zu tragen hätten.
Also 0 (In Worten NULL) Konsequenzen für mich....
Bitte kläre mich mal jemand über meinen Denkfehler auf?
MfG Hanussen
Nun ziehe ich bei Ebay ein paar Käufer über den Tisch und mache tausend Euro welche ich sofort für Dienstleistungen verjuble (also es wird nichts mit Gegenwert dafür angeschafft, eher Sachen wie Alkohol, Partys, Freizeitparks, Hotels, weiß der Geier was).
Die Käufer können doch nun machen was sie wollen, die sehen ihr Geld nie wieder, je nach Kaufpreis werden viele aufgrund der Kosten auf eine Zivilklage verzichten, und selbst wenn... Strafrechtlich wird es aufgrund des geringen Schadens sowieso zu keiner Verhandlung kommen.
Für Ersttäter kommt glaube ich nicht mal eine Haftstrafe in Betracht, eher eine Bewährungsstrafe.
Bleiben dann die Forderungen der Gläubiger bestehen oder sind die mit einer Bewährungsstrafe abgegolten. Zumal in diesem Fall sowieso die Gläubiger die Gerichtskosten zu tragen hätten.
Also 0 (In Worten NULL) Konsequenzen für mich....
Bitte kläre mich mal jemand über meinen Denkfehler auf?
MfG Hanussen