Ist Personalakte firmenübergreifend?

Manegarm

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Hallo

Ich nenne es einfach mal firmenübergreifend, weil ich davon absolut keine Ahnung habe.
Nun sind ja schon einige Abmahnungen in meiner Akte. Ist so eine Personalakte nur für die jeweilige Firma, oder kann der zukünftige AG das auch einsehen?

Als Beispiel: Ich bekomme in einer Firma sehr oft Abmahnungen (zum teil auch ungerechtfertigt) Es ist in 2 Jahren nun die 4.
Eine davon ist gerechtfertigt, aber bei den anderen sehe ich ein gewisses Provokationspotential vom AG gegen mich. Denn Ich bekam letztens eine Abmahnung für etwas, wofür mein Kollege keine bekommen hat. (der gleiche Verstoß)
Es geht um die Arbeitszeit. Bei uns wurde vor kurzem eine Regelung zu einer Stunde Mehrarbeit getroffen, die jeden 2. Freitag gemacht werden soll. Dürfen die so was überhaupt? Denn in meinem Arbeitsvertrag steht das nicht.

Bringt es dagegen zu klagen ohne Rechtschutzversicherung?
Im internet auf dem Firmenbewertungsportal ist übrigens auch zu lesen, dass andere bereits in ihren Bewertungen erwähnen, dass der Chef schnell mit Abmahnungen um sich wirft.

Das ganze einfach ignorieren, oder klagen?
 
3 Abmahnung ein 11 m....gem. BDSG kann dein AG alle personenbezogenen Daten erheben, die zur Führung des Arbeitsverhältnisses erforderlich sind. Stimmt ist sehr abstrakt aber für mehr musst du dir einen Anwalt nehmen oder wenigstens den Datenschutzbeauftragten deines AG fragen, so ihr denn einen haben müsst.
 
Ich wuerde erst klagen wenn es bezüglich Abmahnungen zur Kündigung kommt. Außer du hast eh vor den AG zu wechseln.
 
Manegarm schrieb:
Ist so eine Personalakte nur für die jeweilige Firma, oder kann der zukünftige AG das auch einsehen?
Offiziell natürlich nicht, nennt sich "Datenschutz".


Manegarm schrieb:
der gleiche Verstoß
Sind immer personenbezogen, kann durchaus sachliche Gründe für unterschiedliche Auslegung geben (die wir nicht kennen)


Manegarm schrieb:
dass der Chef schnell mit Abmahnungen um sich wirft.
Je mehr, desto weniger Gewicht hat die einzelne

Ist im übrigen der mit Abstand unqualifizierteste "Führungsstil", sofern man da überhaupt noch von Mitarbeiterführung reden kann...

Auch andere Mütter haben schöne Töchter! ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Ok danke, das hat mir geholfen.

Jetzt stellt sich für mich nur noch die Frage ob sich eine Rechtschutzversicherung lohnt.. ich weiß nämlich nicht wo die Lohngrenze für Prozesskostenhilfe ist. Falls eine Fristlose Kündigung eintrudelt muss man ja klagen.

Gibt es da grobe Richtwerte wer Anspruch hat?
 
Manegarm schrieb:
ob sich eine Rechtschutzversicherung lohnt
Die lohnt sich in der heutigen Zeit immer!
Je nach Umfang und versicherten Risiken geschätzte 20€/Monat, 200-240 im Jahr.
Das legst Du im dümmsten Fall schon beinahe für ein Anwaltsschreiben auf den Tisch.

ABER:
Gibt immer eine Karenzzeit, idR 6 Monate, heisst, die greift erst bei Ereignissen DANACH!

Im aktuellen Fall also nicht.

Prozesskostenhilfe gibt es zwar, da bin ich aber leider nicht im Thema, sorry

EDIT:
Für den ersten Überblick
https://www.unterhalt.net/blog/prozesskostenhilfe-einkommensgrenze-und-freibetraege.html
oder auch
https://www.anwalt.org/prozesskostenhilfe/

Bei Kündigungen:
https://www.dr-hildebrandt.de/kosten/kosten08.htm
https://www.kanzlei-hasselbach.de/2019/prozesskostenhilfe-kuendigungsschutzklage/11/

;) :D👍
 
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deYoda

Soweit alles klar. Aber was meinen die mit " Die Einkommensgrenze liegt hierbei gemäß § 115 Zivilprozessordnung (ZPO) bei 15 Euro. "?

Ist das der Stundenlohn?
 
Wo haste denn den Betrag her?

Die Summe kenne ich nur in anderem Zusammenhang, nämlich in der "Beratungshilfe". Hier ist es der Eigenanteil des Klienten für die Beratung.

Geh doch einfach die links durch und schätze mit den Einkommensrechner ab, ob Dir Prozesskostenhilfe überhaupt zusteht. Entscheidend ist Dein monatliches Einkommen, keine Stundenlöhne.

Im Ereignisfall gibt dazu übrigends auch das jeweilige Gericht Auskunft.
Ergänzung ()

Mach Dir aber vlt nicht allzuviel Stress.
Eine Kündigung sehe ich da noch nicht am Firmament, eher einen unfähigen Chef.
Wollte er Dich loswerden, hätte er das sicher schon nach der zweiten, spätestens dritten getan.
Oder es wenigstens versucht,

Trotzdem aus dem grossen Fundus für den Fall der Fälle.
Schön übersichtlich alles wesentliche
https://www.deutsche-anwaltshotline...gung/kuendigungsschutz/kuendigungsschutzklage
 
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Also theoretisch dürfte Merces Deine Daten nich mit BMW tauschen!
Wenn aber natürlich der Klaus (bei Mercedes in HR) mit dem Dieter von BMW jede Woche bowlen geht...

Da wir aber in ner mehr oder weniger kapitalistischen Gesellschaft leben - warum sollte Firma A Firma B vor nem "ineffizienten Mitarbeiter" warnen?!
 
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Weil die Menschen nicht grundsätzlich böse sind.

Ich rufe bei manchen Bewerbungen auch mal beim vorherigen Arbeitgeber an und ab und an ruft mich jemand an. Insbesondere dann, wenn Bewerber von sich aus Referenzen oder ganz bestimmte Projekte angeben.

Geil fand ich: "Ja, der hat alles hinterfragt und ist permanent jedem auf die Nerven gegangen, weil er alles wissen wollte und blieb immer am Ball."
Habe ihn eingestellt. Geht jetzt Lieferanten auf den Sack und hat hervorragende Erfolgsquoten. Und Kontaktverbot bei dem einen oder anderen... :D
 
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Na gut, das beruhigt mich.

deYoda

Das steht bei dir gleich im ersten Link unter "Prozesskostenhilfe: Einkommensgrenze"
Also ich werde jetzt eine Rechtschutzversicherung abschließen.. ist ja incht nur im Beruf hilfreich sondern auch im Verkehr.
 
deYoda schrieb:
Wollte er Dich loswerden, hätte er das sicher schon nach der zweiten, spätestens dritten getan.
Oder es wenigstens versucht,
Wie das denn? Wenn die Abmahnung zu je anderen Themen waren, wie soll man da kündigen können? Hat er eine wegen Unfreundlichkeit, eine wegen Unpünktlichkeit und nun will man wegen einem 3. unabhängigen Grund kündigen wäre dies vermutlich unzulässig. Die Hürden an die Gleichartigkeit sind zwar nicht hoch, aber die reine Zahl an Abmahnungen sagt zunächst wenig aus. Zudem fraglich, ob da wirklich Abmahnungen erfolgt sind, die die Kriterien auch erfüllen und somit rechtens sind.
Bei 4 Abmahnungen in 2 Jahren hat man halt so seine Gedanken. Entweder will der AG nicht kündigen oder der AN ist recht "clever" in der Auswahl seiner Widerborstigkeit. ^^Vll ist der Chef gar nicht so unfähig und weiß genau, dass die Anforderungen an die Gleichartigkeit bei den 4 Abmahnungen eben nicht gegeben ist.
 
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