Kabel Deutschland nervt nach Kündigung... Buchung stornieren mgl?

scratch

Lieutenant
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Hallöchen,

mein Problem:
Wegen Umzugs habe ich vor zwei Monaten fristgerecht meinen Internet-Anschluss (zum Februar 2015) gekündigt und benötige keinen neuen. Kurz darauf versuchte Kabel Deutschland bereits, ohne meine Einwilligung den Umzug meines Anschlusses an meinen neuen Wohnort umzusetzen - da bekam ich E-Post vom örtlichen KabelD-Anschlussmenschen zur Terminabsprache für meinen neuen Anschluss. Nach kurzer Korrespondenz mit KabelD wie dem Anschlusstechniker war das geklärt, und ich erhielt wenige Tage später meine Kündigungsbestätigung. Damit dachte ich wäre das Thema durch, und heute morgen lese ich nun in meiner neuen Rechnung von einer Umzugsgebühr über 39,90€.

Nun eine Frage: Wenn KabelD diesen Betrag abbucht, auch in Form der kompletten Rechnung (also monatl. Grundgebühr + Umzugskosten), darf ich die Buchung dann stornieren oder begebe ich mich damit aufs Glatteis? Rein rechtlich sollten die ja keine Handhabe haben, bin mir aber nicht sicher, ob sowas nicht evtl. anders geklärt werden müsste.


Danke!
 
1. Die Kündigung wurde doch erst zum Februar 2015 bestätigt. Dein Vertrag besteht also weiterhin.

Außerordentlich kündigen kannst Du meistens nur, wenn Du nachweisen kannst, dass Du tatsächlich umgezogen bist und an der neuen Adresse bereits seit längerer Zeit ein Internetanschluss besteht.

2. Der Umzug wurde ja durchgeführt, dann sind die Umzugsgebühren natürlich fällig.

3. Auch laufen die Grundgebühren, bis zum Tag der Kündigung, weiter. Auch wenn Du den Anschluss nicht nutzt.

4. Da die Grundgebühren immer monatlich im voraus bezahlt werden, sowie kostenpflichtige Gesprächsgebühren im nachhinen berechnet werden, bekommst Du also nach Februar 2015, also wahrscheinlich März 2015 immer noch eine Rechnung. Also nicht wundern.

Bei Fragen dort anrufen und nachfragen.
https://www.kabeldeutschland.de/csc/kontakt
 
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Erst einmal muss KabelDeutschland nachweisen, dass du diese Leistung auch beauftragt hast. Im normal Fall wird dieser Auftrag, ebenso wie telefonischer Vertragsabschluss / Vertragsverlängerung mithilfe einer Aufnahme des Gespräches aufgenommen und dokumentiert. Ich würde KabelDeutschland nun schriftlich darauf hinweisen, dass du keinen Umzug Beauftrag hast und mit einer Frist auffordern, die Summe zu erstatten. Im normalfall muss dir dann nachgewiesen werde, dass du diese Leistung beauftrag hast, was sie dann ja wohl nicht können ...

Geld zurückziehen würde ich nicht machen, da dann das ganze Mahnverfahren, Rücklastschriftgebührengedöns kommt und du nur noch mehr ärger hast.
 
Erst einmal muss KabelDeutschland nachweisen, dass du diese Leistung auch beauftragt hast


ahahahha selten sowas unrealistisches gelesen :) Der TE hat einen Vertrag mit KD. Vertrag scheint wohl mit Bestätigung gekündigt zu sein. In diesem Falle zum Feb. 2015. Bis dahin laufen die normalen Gebühren weiter, fertig.

Demnächst kauf ich mir dann auch ein Auto auf pump, storniere den Miet/Leasing Vertrag und muss dann bis zum Ende nichts bezahlen? trololol

lg
fire
 
ahahahha selten sowas unrealistisches gelesen Der TE hat einen Vertrag mit KD. Vertrag scheint wohl mit Bestätigung gekündigt zu sein. In diesem Falle zum Feb. 2015. Bis dahin laufen die normalen Gebühren weiter, fertig.

Das ist korrekt. Die Erbringung der Leistung nämlich versorgung mit Internet und Telefon. Nicht aber die Erbringung der Umzugsleistung. Wenn ich also den Umzug (Sonderleistung die gesondert beauftragt werden muss) nicht beauftrage, muss ich ihn auch nicht bezahlen. Das der TE bis zum Februar 2015 seine Kosten für Internet und Telefon weiterzahlen muss und scheinbar auch tun will, war nicht teil meiner Aussage!

Wenn du also einen Handyvertrag hast, kann die Telekom, Vodafone etc. auch nicht einfach hergeben und dir Sonderleistungen zu deinen Vertrag ohne dein Einverständnis hinzufügen z.B. eine Paket für Roaming die nicht Vertragsbestandteil ist. Veränderungen des Vertrages bzw. Beauftragungen von Leistungen die nicht Bestandteil des Vertrages sind, brauchen eine Einwilligung beider Vertragsparteien.
 
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1. ALLES schriftlich erledigen, am besten per Einschreiben. Dann hast du schonmal eine saubere Dokumentation von dem, was DU veranlasst. Dann kommen die Jungs nicht auf ganz so viele Ideen.
2. Buchung stornieren ist eher doof, damit würdest du deine Monatlichen Kosten nicht mehr fristgerecht bezahlen, da die ja zusammen mit dem Zusatzbetrag gebucht werden. Um an den Zusatzbetrag wieder ran zu kommen also besser (schriftlichen) Kontakt aufnehmen. Dauert dann zwar ein wenig, ist aber wahrscheinlich der Weg mit den wenigsten Komplikationen.
 
firexs schrieb:
ahahahha selten sowas unrealistisches gelesen :) Der TE hat einen Vertrag mit KD. Vertrag scheint wohl mit Bestätigung gekündigt zu sein. In diesem Falle zum Feb. 2015. Bis dahin laufen die normalen Gebühren weiter, fertig.

Demnächst kauf ich mir dann auch ein Auto auf pump, storniere den Miet/Leasing Vertrag und muss dann bis zum Ende nichts bezahlen? trololol

lg
fire

Es geht um die Gebühren, die KbelD mir für den angeblichen Umzug berechnen will, nichts anderes. Die Grundgebühr läuft natürlich weiter.

Shririnovski schrieb:
1. ALLES schriftlich erledigen, am besten per Einschreiben. Dann hast du schonmal eine saubere Dokumentation von dem, was DU veranlasst. Dann kommen die Jungs nicht auf ganz so viele Ideen.
2. Buchung stornieren ist eher doof, damit würdest du deine Monatlichen Kosten nicht mehr fristgerecht bezahlen, da die ja zusammen mit dem Zusatzbetrag gebucht werden. Um an den Zusatzbetrag wieder ran zu kommen also besser (schriftlichen) Kontakt aufnehmen. Dauert dann zwar ein wenig, ist aber wahrscheinlich der Weg mit den wenigsten Komplikationen.

So denke ich mir das auch, danke. Kündigung ist unter Zeugenaufsicht per Einschreiben+Rückschein problemlos vollzogen worden, Kündigungsbestätigung habe ich. Von daher.. aber es nervt halt..
 
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Ist der Umzug denn von Dir beauftragt worden? Telefonisch oder schriftlich? Hast Du denen das mitgeteilt und eine Umzugsauftragsbestätigung erhalten?
 
mr999 schrieb:
Ist der Umzug denn von Dir beauftragt worden? Hast Du denen das mitgeteilt und eine Umzugsauftragsbestätigung erhalten?

Eben nicht. Wie gesagt, Kündigung verschickt und dann plötzlich Mail vom örtlichen "Hausmeister" zur Legung des Anschlusses gekriegt, aber das ist alles geklärt. Kündigungsbestätigung inklusive Geräterücksendung habe ich erhalten.
 
Und auch dann ist es nicht unrealistisch. Leider.
Für jeden Umzug berechnen wir ein einmaliges Entgelt gemäß unserer gültigen Preisliste. Wir decken damit einen Teil der anfallenden Kosten für die Bearbeitung und Bereitstellung der Leistung an Ihrer neuen Anschrift ab.

Kostet seit Mai 39,90. Bei manchen Kunden ist es halt ein Klick im System. Bei Anderen muss die Leitung erst aufgeschaltet werden, oder ein Techniker die Dose erneuern.

Ich würde da einfach mal anrufen und denen freundlich, aber bestimmt, mitteilen, das du KD gekündigt hast und du daher keine Umzugsgebühr bezahlen musst.

ps: manche Vorgänge, auch wenn sie bestätigt oder storniert sind, laufen an anderer Stelle noch ein 2. mal durch. Es kann auch daher kommen mit der Gebühr.
 
ziehst du denn auch erst im feb 2015 um? Das ist sicherlich ein Fehler und kann mit einem Telefonat geklärt werden. Wenn du jetzt schon umziehst, sag denen dass du die Einrichtung am neuen Wohnoprt nicht benötigst und die Grundgebühr bis dahin normal weiter zahlst ohne eine Leistung zu erhalten. Ggf. kannst du ja erfragen, ob du den Restbetrag bis Vertragsende auf einmal zahlen kannst --> Thema durch.
 
Dass er bis zum Vertragsende seine Grundgebühr bezahlt ist ja in Ordnung und das sieht der TE ja auch ein, aber dass ein Umzug seines Anschlusses ohne vorherige Beauftragung oder sonstige Willenserklärung seites des TE stattgefunden hat und dafür auch noch Geld verlangt wird ist meiner Meinung nach nicht zu tolerieren.

Ich empfehle eine schriftliche Nachfrage, was das soll, fruchtet dies nicht bleibt nur der Gang zur Verbraucherberatung/Anwalt.
 
scratch schrieb:
... Wenn KabelD diesen Betrag abbucht, auch in Form der kompletten Rechnung (also monatl. Grundgebühr + Umzugskosten), darf ich die Buchung dann stornieren ...

KabelD hat keinen Anspruch auf eine Umzugsgebühr, da kein Umzug beauftragt sondern allein fristgerecht der Vertrag gekündigt wurde.

Wird dennoch rechtswidrig eine Umzugsgebühr abgebucht: Der Lastschrift bei der Bank innerhalb von 8 Wochen widersprechen. Der Gesamtbetrag wird dann zum Abbuchungstag zurückgebucht. Ein Teil-Widerspruch geht nicht. Anschließend unverzüglich den um die Umzugsgebühr geminderten fälligen Rechnungsbetrag manuell an KabelD überweisen.

Mehr ist nicht zu tun. Sollte KabelD nicht einverstanden sein, nicht einschüchtern lassen. KabelD muss im Zweifel gerichtsfest beweisen, dass denen eine Umzugsgebühr zusteht. Bloßes Behaupten, meckern, toben, drohen, etc. wäre unzureichend.
 
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So. Nachdem ich gestern aufgrund Zeitdrucks erstmal nur ein Ticket an KD geschrieben hatte, heute also die Antwort. Dort schreiben die

Sie haben uns mit Ihren Schreiben vom [...] Ihren Umzug mitgeteilt sowie Ihren Kündigungswunsch. Ihre Vertrag haben wir somit umgezogen und Ihre Kündigung hinterlegt. Sie können Ihr Produkt Internet & Telefon 32 weiterhin nutzen, daher ist ein Umzug kein Grund für eine außerordentliche Kündigung. Damit ist Ihr Vertrag auch an Ihrer neuen Adresse gültig bis zum Vertragslaufzeitende den [...].

Die wollen das wirklich durchdrücken. Ich habe denen in meiner Kündigung nichtmal vom Umzug erzählt, sondern lediglich eine neue Adresse für den schriftlichen Postverkehr angegeben. Ich gehe doch mal davon aus, dass KD nicht ohne meine Einwilligung den Umzug vollziehen kann?
 
Das hat er doch bereits geschrieben. Der Vertrag ist gekündigt zum Februar 2015.

Dann teile denen doch einfach höflich mit, dass es sich hier um ein Missverständnis gehandelt hat und Du eben nicht den Umzug des Anschlusses beauftragt hast.
 
Wie schon oben gesagt. Wurde kein Umzug beauftragt, musst du die Umzugsgebühr auch nicht zahlen. Hast du evtl. in deiner Kündigung etwas reingeschrieben was als Umzugsauftrag interpretiert werden könnte ?
 
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