T
Tankred
Gast
Wobei die Haltung in diesem Fall für mich unverständlich ist. Ein DOA war bei mir immer der Umstand, dass der Kunde das Gerät aufgrund eines bei Auslieferung vorhandenen Fehlers nicht in Gebrauch nehmen konnte. Ob der Kunde dann nach 4 oder 14 Tagen die Ware reklamiert, sollte nicht von Belang sein. Wenn es sich um einen Softwarefehler handelt, dürfte ja auch Samsung bekannt sein, dass sie diesen "eingebaut" haben und nicht der Kunde.
Zudem ist es mir als Arbeitnehmer zeitweise unmöglich bzw. unzumutbar, zu Ladenöffnungszeiten eine Ware zeitnah zum Kauf zu reklamieren. Eine Paketsendung bei der Post wäre so zum Beispiel diese Woche fast zurückgeschickt worden, weil die Lagerfrist sich dem Ende neigte. Nur weil ich später zu arbeiten anfing, konnte ich vorher zur Post gehen. Aber das kann ich nicht immer selbst beeinflussen.
Zudem ist es mir als Arbeitnehmer zeitweise unmöglich bzw. unzumutbar, zu Ladenöffnungszeiten eine Ware zeitnah zum Kauf zu reklamieren. Eine Paketsendung bei der Post wäre so zum Beispiel diese Woche fast zurückgeschickt worden, weil die Lagerfrist sich dem Ende neigte. Nur weil ich später zu arbeiten anfing, konnte ich vorher zur Post gehen. Aber das kann ich nicht immer selbst beeinflussen.