Kann Privatverkäufer Inkasso Anwalt einschalten?

Axon

Ensign
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Juli 2008
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178
Hi,

folgendes Problem:

habe beim Marktplatz von spielegrotte.de ein Gebrauchtes Game von einem User gekauft, nach dem er sich aber erst am Nächsten Tag Abends gemeldet hat und auf meine vorherige Mail nicht geantwortet hat ging ich davon aus das ich er es doch nicht Verkaufen wolle, habe es dann bei einem anderen bestellt.

Heute bekomme ich dann die Mail das ich das Geld Überweisen soll obwohl ich ihm schon geschrieben habe das ich es nicht mehr brauche und es wo anders Bestellt habe.

Jetzt droht er mir mit Inkasso Anwalt obwohl ich keine Ware erhalten habe und Rechtzeitig bescheid gegeben habe das ich es nicht mehr brauche, was soll ich jetzt tun?

Danke
 
EIn Kaufvertrag kommt durch Angebot und Annahme zustande. Als Käufer bist du verpflichtet, den Kaufpreis zu zahlen und ihm die Sache abzunehmen. Da er kein gewerblicher Verkäufer ist hast du kein Widerrufsrecht. Kurz gesagt - er ist im Recht und selbst wenn er es nicht wäre, wäre der Kaufpreis des Spiels den folgenden Stress sicher nicht wert. Das ist natürlich nur meine persönliche Meinung, wenn du Sicherheit haben möchtest, brauchst du einen Anwalt. Vermutlich würde dessen Beratungshonorar aber ebenfalls den Preis des SPieles übersteigen ;)

Kurzum: bezahl' das SPiel und verkauf' es weiter - hast dich nicht besonders schlau angestellt, sei Froh, wenn das ohne weiteren Ärger über die Bühne geht. Und ein Tag um eine Email zu beantworten ist für jemanden der vielleicht noch ein Privatleben oder gar einen Job hat nun wirklich nicht viel...

Bezüglich des Threadtitels: ja, er kann. Lohnt sich finanziell zwar sicher nicht, es sei denn er kennt einen persönlich oder hat selber Jura studiert, aber im vorliegenden Fall ist das wohl egal - ob leere Drohung oder nicht, meiner bescheidenen Meinung nach ist er im Recht.
 
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er braucht nichtmal ein inkassobüro einzuschalten, er kann dir einfach ein mahnbescheid schicken, dann ist die sache gleich vor gericht, dann trägst du alle kosten. und geprüft wird das vorher nicht. er betitelt den entstanden schaden (kosten) sagen wir mal 150,- und darum wird dann vor gericht verhandelt.

aber ich schliesse mich voll und ganz dem poster über mir an... etwas warten hättest du schon noch können...
 
er betitelt den entstanden schaden (kosten) sagen wir mal 150,- und darum wird dann vor gericht verhandelt.
Nur wenn er Einspruch einlegt ;) Aber wenn er es nicht tut, sieht es auch nicht rosiger aus - Vollstreckungsbescheid, Gerichtsvollzieher und die Kosten für Beides lassen diese Lappalie echt lächerlich aufwendig werden^^
 
Ich meine Widerrufen kann ich nicht ist ja von Privat, aber was meinst du mit Einspruch? Nachdem ich das schreiben vom Anwalt bekommen habe?
 
sorry, hatte ich vergessen zu erwähnen. genau!

kulanz ist keine pflicht. man könnte ihm auch ein gegenangebot machen oder halt wie du gesagt hast, weiterverkaufen,aber ich weiss nicht ob dass dann legal ist.


edit:

mahnbescheid funktioniet so: du bekommst einen mahnbescheid, in dem steht wer wieviel von dir will. sagen wir mal spielegrotte will insgesamt 150,- von dir.

jetzt hast du zwei möglichkeiten: innherhalb voin zwei wochen zahlen(die 150,-) oder du legst einspruch ein.

einspruch bedeutet für dich dann, die sache kommt vor gericht,das wiederum bedeutet dass dein anwalt erstmal 100,- von dir haben will, dass er dich vertritt vor gericht. wenn ihr gewinnt, bekommste das geld zurück, wenn nicht zahlste ihm nochmal 150,- und die 150,- an spielegrotte.



aber glaube uns.... zahl das spiel... der richter mach innherlab von 5min ne ganz gewaltiuge sache drauss, und für dich das teuerste spiel deines lebens, im wert von einem neuen pc.
 
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Ich möchte das ganze an einem Beispiel im realen Leben wie es unser Recht-Prof. geschildert hat erklären.

1. Stell dir vor, Du bist im Supermarkt und packst dir den Korb voll. Dann drückst Du immer noch nicht eine Willenserklärung aus, dass Du das auch kaufen möchtest.
Erst nachdem dir die Kassierin den Preis genannt hat, Willenserklärung des Supermarktes und Du ihr das Geld gibts, deinerseits die Willenserklärung kommt der Vertrag zustande!
("schweigend")

2. Sicherlich hast Du geschrieben, dass Du es möchtest und damit deine Willenserklärung abgegeben. Vergleichbar: Man sagt der "Tante" ich nehme den Korb.
Damit ist ein Vertrag zustande gekommen. Er muss es liefern, Du musst es abnehmen.

Die einzige Chance die Du jetzt hast ist, getreu nach dem BGB: Erst die Ware, dann die Kohle, siehe 1.

Hat er es nicht explizit geschrieben, bist Du fein raus, weil er bestimmt erst die Kohle sehen will.

Dies ist keine Rechtberatung und Fehler könnten durchaus vorhanden sein.
 
Wie alt bist du denn, wenn ich mal fragen darf? Nicht weil deine (wirklich nicht sehr gescheite) Aktion auf ein Alter verweist, sondern weil du erst ab 18 voll geschäftsfähig bist. Bist du jünger, gilst du als beschränkt geschäftsfähig, was bedeutet, dass du keine Kaufverträge abschließen darfst.
Die Ausnahme bietet allerdings der Taschengeld-Paragraph, der besagt, dass du auch als minderjähriger Kaufverträge in einem gewissen Rahmen und ohne die Zustimmung des gesetzlichen Vormunds abschließen darfst. Vorraussetzung dafür ist allerdings, dass du das Taschengeld zur freien Verfügung hattest und es nicht zweckgebunden war.
Im ernstfall könntest du also darauf pledieren, dass du weder eine Erlaubnis deiner Eltern hattest, noch Taschengeld zur freien Verfügung bekommst. Inwieweit das dann aber von dir nachzuweisen ist (und dementsprechend Zeit, Nerven und vielleicht sogar Geld kostet), weiß ich nicht.

Da die ganze Sache aber passiert ist, weil du keine Geduld hattest, würde ich sagen, dass du das Geld einfach bezahlst und aus der Sache lernst :) Achja, und ne Garantie auf Richtigkeit gebe ich dir auch nicht.
 
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Also er will erst das Geld dann die schickt er erst die Ware, er fordert mich auch auf das Geld zu bezahlen. Habe ihm nach dem er sich gemeldet hat direkt geschrieben das ich es woanders gekauft habe.

Bin 21 habe den Ganzen BWL quatsch auch gehabt nur in dem Moment nicht nachgedacht, nur sowas passiert mir zu ersten mal^^
 
Dabei hat es auch zu bleiben, alles andere wäre schwerst peinlich ;)

Wie gesagt, bezahl' das Spiel - egal, welche juristischen Schlupflöcher sich dir auftun mögen, den Streß und das Risiko ist es sicher nicht wert.
 
Ich komme mir vor wie ein 15 Jähriger der von nicht ne Ahnung hat, will jetzt nicht das ihr ein Falsches Bild von mir habt :D, habe 4 Jahre lang den BWL quatsch da machen müssen, ich denke ich mache es so werde bezahlen und dann Verkaufen

Danke für eure Antworten
 
Das ist sicher das Beste - aber das mit den 4 Jahren BWl hättest du besser verschweigen sollen - würde das einer deiner Lehrer lesen würde er sicher spontanen Haarausfall oder sowas davon tragen ;)
 
Auf jeden Fall ist es falsch an dieser Stelle sportlichen Ehrgeiz zu entwickeln und am Ende als Sieger dastehen zu wollen. Das kann teuer werden.
Bazahl das Spiel einfach und gut.
 
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