Kassenzettel bzw. Rechnung für einen PC

nedim89

Lt. Commander
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Guten Tag,

und zwar habe ich jemandem einen PC vor ungefähr 'nem halben Jahr verkauft, jetzt möchte die Mutter von demjenigen das Kassenzettel obwohl die Garantie, sowie die Gewährleistungs schon längst abgelaufen ist, "...aus Sicherheitsgründen, falls die Polizei oder so kommt und fragt woher der PC kommt..."

Kann ich durch die Seriennummer des PC's irgendwie an den Kassenzettel kommen? Hab das damals bei Medi Max gekauft und ich denke mal, dass sie so ein Archiv haben, wo sie alle Rechnungen zehn Jahre archivieren. Oder eben über den Hersteller irgendwie, ist sowas möglich?

Danke für die Antworten im Voraus

mfg
NG
 
probieren geht über studieren. jedoch müssens laut gesetz die rechnungen archivieren.

welche infos die jedoch von dir wollen, um deine rechnung zu finden --> weiß ich nicht.
wenn der PC als komplett system mit angabe der S/N verkauft wurde,
könnte das reichen. des weiteren geht es auch oft, wenn man mit karte gezahlt hat.
funzte bei im mediamarkt mal bzgl. umtausch.

am besten einfach mal dort anrufen und nach einer rechnungskopie fragen.
zeitraum des kaufs .. S/N .. sowie dein name und ggf. kontoverbindung könnten reichen
 
Die Frage ist ja erstmal ob du ne richtige Rechnung hattest oder nur einen Kassenzettel? Weil im nachhinein nen Kassenbon ist aus meiner Sicht schwer vorstellbar... Ne richtige Rechnung sollten die allerdings abgelegt haben, da hilft freundliches Fragen sicherlich um nochmals eine Kopie von dieser zu bekommen.
 
Fragen geht immer aber ich glaube kaum, dass die wegen dir die Rechnung im Archiv suchen und da irgendwelchen Verwaltungsaufwand rein stecken. Wozu auch?

Zur Sicherheit, wenn die Polizei kommt und fragt woher der Rechner ist!? Das ist sowas von an den Haaren herbei gezogen. Es muss doch irgend einen anderen Grund geben bzw. falls das ernst gemeint ist, ist die ganze Aktion sowieso total überflüssig.
 
@CPat

um das Ganze kurz zu erörtern, ich hab demjenigen damals gesagt, dass ich ihm zwei Wochen Zeit gebe, so Art Rückgaberecht.... Nach einem Monat ruft er mich an und meint sein PC stürzt ab etc... war schon auch mehrmals bei ihm, gestern als ich den Media Player öffnete um zu schauen, ob Sound rauskommt oder nicht, sah ich mit Erschrecken, mit was für Videos er sich in der Freizeit begnügt, so sagte ich ihm, du siehst, ich sehe, mehr bräuchte ich da auch nicht zu sagen. Dann fragte ich ihn, wodurch denn Abstürze etc. zustande kommen bei einem PC (womit er auch reklamierte) dann sagte er natürlich keine Ahnung und sagte ich "z.B. durch so 'n Mist.->Trojaner, Viren etc."...

So, falls die Mutter immer noch darauf beharrt, den Rechner zurückgeben zu wollen, muss ich ihr gestehen, was für Videos sich der Sohn in der Freizeit anschaut und wodurch die ganzen Abstürze zustande kommen :D.

Die Mutter sucht jetzt eben Argumente um den Top-Gebraucht-Rechner zurückzunehmen, da ist übrigens auch eine Nagelneue HDD drin :D.

Wenn man jenem einen gebrauchten PC verkauft und danach noch zwei Wochen so Art Rückgaberecht gibt und diese Person auch selber zugibt, dass es nach drei Wochen nicht ging, so brauch ich das nicht zurücknehmen, aber das kann man der Mutter schwer klar machen..... So sucht sie jetzt eben Argumente, dass ich den PC wieder zurücknehmen soll usw. obwohl es auch ein Geschäft zwischen mir und demjenigen war...

komische Sache aufjedenfall, ich ruf dann mal später bei Medi Max an und frag mal ganz höflich, das ich die Sache hinter mir habe :D, danach verkauf ich NIE wieder jemandem einen PC bzw. mache einen richtigen privaten Kaufvertrag mit zich Klauseln, so dass diese Person im Nachhinen nicht meckern kann.
 
1) Das ist Erpressung und du kannst froh sein, wenn die nicht zur Polizei gehen und dich deswegen Anzeigen.

2) Wenn der Rechner regelmäßig abstürzt, ist etwas nicht in Ordnung. Vermutlich aber eher ein Softwareproblem. Wären Viren schuld, sollte er einen Virenscanner installieren und sie entfernen. Ggf. einfach das System neu aufsetzen.

3) Selbst wenn du 2 Wochen Rückgaberecht eingeräumt hast, bringt es nichts nach 4 Wochen den Rechner zurückgeben zu wollen. Und selbst die private Gewährleistung bezieht sich auf Mängel, die zum Zeitpunkt des Verkaufs bereits bestanden haben. Hier ist der Käufer in der Beweispflicht. Von daher würde mich das wenig kümmern, wenn ich denjenigen nicht mag. Bin ich ihm wohl gesonnen, würde ich mir sein Problem anschauen und versuchen es zu beheben. Ggf. System neu aufsetzen.

4) Sollte der Rechner deines Wissens schon irgendwelche kleineren Problemchen beim Verkauf gehabt haben, würde ich nicht nur die Erpressung umgehend sein lassen, sondern auch auf die Mutter hören und den Rechner richten oder zurück nehmen.
 
Zu Punkt 1, es ist ein guter Kumpel, ich möchte es einfach nicht der Mutter sagen, ich hab ihn damit auch nicht erpresst oder so, wenns aber hart auf hart kommt, kann ich a-z sagen, wodurch die Abstürze zustande kommen und kann es ihr auch belegen. Es geht ja nicht um Erpressung, sondern um den PC an sich, warum er abstürzt. Warum soll ich etwas zurücknehmen, obwohl die Mängel nicht durch mich entstanden sind, sondern durch den jetzigen Eigentümer?

Zu Punkt 2, Nachdem ich ihn formatiert habe, ging er einwandfrei, das sagt der Sohnemann auch selber, es war nur kein Sound installiert, das hab ich aber gestern auch erledigt.

Punkt 3, diese Mängel waren nicht vorhanden, da war eine nagelneue Festplatte drin, es war ja nicht mein Rechner, ich hab es für jemanden verkauft und der vorherige Eigentümer sagt auch selber, dass es ein Top-Gerät war und er es auch nicht zurücknehmen wird nach 'nem halben Jahr bzw. 1/4 Jahr.

Punkt 4, der Rechner funktionierte TOP, bevor ich ihn verkauft habe, ich hatte ihn bei mir sogar noch formatiert und auch eingestellt.
 
nedim89 schrieb:
"...aus Sicherheitsgründen, falls die Polizei oder so kommt und fragt woher der PC kommt..."

biete ihr an sollte das passieren (wobei ich das argument sehr schraeg finde) sollen sie sagen das sie sich bei dir melden sollen.

Wenn sie weiterhin auf eine Original Rechnung besteht , soll sie sich an den Shop wenden. evtl. kannst ihr ja sagen wann der Rechner gekauft wurde.


Frag mal den Sohn was das echte Problem ist? Evtl. weis er ja mehr. Ausserdem war das ein Verkauf von privat. Das du ihm ueberhaupt ein Rueckgaberecht eingeraeumt hast war sehr nett von dir.

Also vergiss es einfach.
 
Das nutzt aber nicht viel, wenn der Kollege keine 18 Jahre alt ist, dann kann die Mutter die Rücknahme unter bestimmten Vorraussetzungen verlangen. Ausserdem kannst Du auch eine Quittung austellen, wo drauf steht was Du ihm verkauft hast, (Kaufvertrag, bei Autos Gang und Gebe) dann schreibe jegliche Garantie gibt es keine, fertig. Wenn die Polizei kommt, musst Du dann eben nachweisen woher der PC stammt.

Ausserdem war das ein Verkauf von privat.
Auch Privatleute müssen sich an Verbraucherschutz-Gesetze halten.
http://www.vz-nrw.de/UNIQ122934562729500/www.vz-nrw.de/link9403A.html
Auch für den Handel zwischen Privatpersonen gilt eine Gewährleistung von zwei Jahren, diese kann aber vertraglich ganz ausgeschlossen werden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Was haben (vmlt) pronvideos mit Abstuerzen und Trojanern zu tun? Wobei letzteres ja einfach zu verifizieren ist...
Warum sollte deswegen, die gesetzliche Gewaehrleistung wirksam ausgeschlossen sein? Wenn Du die nicht explizit ausgeschlossen hast, hat die Mutter/der Sohn zwei Jahre Gewaehrleistung und zwar bei Dir und nicht irgendwelchen Shops!
-> http://de.wikipedia.org/wiki/Gewährleistung

Ich wuerd' mich da nicht so entspannt zuruecklehnen.
Gruss

werkam
...dann schreibe jegliche Garantie gibt es keine, fertig. Wenn die Polizei kommt, musst Du dann eben nachweisen woher der PC stammt.
[..]
Zitat:Auch für den Handel zwischen Privatpersonen gilt eine Gewährleistung von zwei Jahren, diese kann aber vertraglich ganz ausgeschlossen werden.
Das muss wirksam _beim Kauf_ ausgeschlossen werden, es nutzt nichts mehr _jetzt_ die '
Garantie'(besser Gewaehrleistung) auszuschliessen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich raff's immer noch nicht ganz! Was hat denn die Mutter überhaupt mit der Sache zu schaffen? Benutzt die den PC auch mit? Oder hat die den bezahlt? Ansonsten: wenn der jetztige Besitzer des PCs ein guten Kumpel von dir ist, dann rede doch mit ihm! Sag ihm, was er falsch macht und er soll mit seiner Mutter reden, dass mit dem PC alles OK sei! Und als letzte Amtshandlung würde ich den PC noch einmal frisch installieren, durchbenchen / Lasttest machen, damit beweisen, dass alles einwandfrei funktioniert und alles was danach kommt, ist nicht mehr deine Verantwortung.
 
@King_Rollo

Solange der Kumpel noch keine 18 ist, ist er nicht voll geschäftsfähig, dann kann die Mutter/Vater den Kauf immer stornieren, egal ob der Rechner läuft oder nicht.
 
Er ist schon über 18, sie sagt jetzt natürlich, dass sie den PC bezahlt hat, davon wusste ich leider wenig.

Aber ich kann doch nichts dafür Leute wenn ich jemandem einen TOP-Gebraucht PC gebe und er es dann kapput macht praktisch

ich ruf mal gleich bei Medi Max mal an, mal schauen...
 
1)
der käufer ist über 18 und dein vertragspartner. somit ist der kauf rechtsgültig. die mutter hat nichts damit zu schaffen, denn woher das geld kommt, ist uninteressant, sofern er es gezahlt hat oder sonstige illegalitäten dahinter stecken

2)
es scheinen ja nicht nur "normale" pr0ns zu sein. kann es nicht sein, dass die mutter rausgefunden hat, was der sohnemann da auf seinem rechner hortet? wie kommt man sonst auf die schiene mit der polizei? vielleicht will sie dir das ganze ja dann anhängen ...? ;)

2a)
wenn es illegale pr0ns sind (§184 StGB etc.) hast du die PFLICHT, das zu melden. alles andere kann im schlimmsten fall als beihilfe und/oder verschleierung ausgelegt werden ...

3)
du hast die gewährleistung nicht ausgeschlossen. somit musst du innerhalb der ersten 6 monate nach dem kauf nachweisen, dass die fehler nicht schon von anfang an bestanden haben.
 
Und so lernst Du auch schnell wie es mal ist, wenn Du Deine Gewerbe angemeldet hast und auf was Du alles achten musst. :lol:
 
jetzt möchte sie mich anzeigen, weil ich ihr den Kassenzettel nicht nach liefern konnte (da die Firma zu Faul ist den rauszusuchen)...
sie hat gesagt, entweder nehm ich zurück oder Anzeige...

Aber sie wollte den PC sowieso wieder zurückgeben, da er schon wieder abstürzt, obwohl sie mir ne Frist von einer Woche gegeben hat (zu Unrecht), also wenn der PC in einer Woche nicht geht, dass ich ihn zurücknehmen muss praktisch, hat sie mich nach drei Wochen angerufen (also heute) und gemeint, der PC geht schon wieder nicht..... dann hab ich gemeint, ist doch klar warum er nicht geht, frag doch mal deinen Sohn und außerdem sind die eine Woche schon längst um.

Nie wieder PC verkaufen, ich grig die Krise.
 
Das ist ja das Lustige...
 
Da sie aber nichts mit dem Kauf bzw. dem Kaufvertrag zu tun hat, dürfte sie auch keine rechtliche Handhabe haben ... aber am besten mal nen Anwalt fragen ...
 
Ach mach keinen scheiß ..sowas von albern! Nimm die Kiste auf keinen Fall zurück ..manche Leute hauen doch eh nur aufn Schlamm...Möcht ma wissen ob die mum sich wirklich traut Anzeige zu erstatten. Das wieder eine von den Muttis..die nen neuen Stellplatz für ne Pflanze gefunden hat und wissen möchte wo das Disketten-Laufwerk ist.

Würde mir das Argument mit den Prons auch ganz warm halten.. :D
 
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