Kaufen bei Online-Shop: Vorauskasse oder Nachnahme?

Xardas

Lt. Junior Grade
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375
Fragen zu Vorauskasse und Nachnahme

Hallo,
ich wollte mir demnächst ein NB samt Zubehör bestellen und habe einen günstigen Händler ausgespäht.
Jetzt bietet dieser Hersteller die Möglichkeit per Vorauskasse oder Nachname zu bezahlen.
Ich habe dazu ein paar Fragen.
Das 14-tägige Widerrufsrecht soll jetzt mel hier nicht mit herangezogen haben.

worst-case-scenarios

B1:
Ich bestelle per Nachname und bekomme das Paket bezahle, das Paket ist aber leer!
Kann ich den Postboten das Geld gleich wieder abknöpfen oder ihn nur als zeuge einspannen und mein Geld ist erstmal weg ?
Ich habe dazu bei google widersprüchliche Angaben gesehen (sobald Paket geöffnet ist das bezahlte Geld weg <--> kann geöffnet und nachgesehen werden, bevor bezahlt wird)

B2: Vorauskasse (was ich bevorzugen würde)!

Geld überwiesen. Keine Ware oder unvollständig oder Firma ist pleite
Auch hier wieder widersprüchliche Angaben. Neben der Anzeige wegen Betrug, habe ich noch andere Möglichkeiten?
Ich habe gelesen, dass man das Geld wieder zurückbuchen kann. Geht das einfach so? Kann die Firma da nicht auch wieder das zurückgebuchten zurückbuchen lassen ? Wenn die Firma pleite ist, werde ich wohl mein Geld nur über den Anwalt sehen?


So das wärs. Ich will ja nicht zu pessimistisch ran gehen, sicher wird alles gut gehen, doch ist es für dieses und kommende Transaktionen von Vorteil, wenn man weiß, was man für Möglichkeiten hat.
Danke schonmal für eure Antworten.
 
Re: Fragen zu Vorauskasse <--> Nachname

also zu Nachnahme

du kannst das paket in beisein des Postboten öffnen und nachsehen ob alles drin ist wenn nicht gehts wieder zurück

zu Vorkasse

da empfiehlt es sich bei Vertauenswürdigen Händlern zu kaugen

da kann die www.geizhals.at/eu weiterhelfen
 
Re: Fragen zu Vorauskasse <--> Nachname

Danke.
Leider ist der shop etwas unbekannt, wo ioch es kaufen will und ansonsten ist es ein auslaufmodell und nicht mehr überall erhältlich und das nächst beste angebot würde mehr als 250 euro mehr kosten.
Mein Vater tendiert übrigens zu Vorauskasse, wenn das mit dem rückbuchen geht.
Er meinte er hätte selber mal was per Nachname bekommen und wollte sehen, ob auch alles da ist. Da hat sich der Postbote quergestellt, der wollte das geld eher gabs keine Ware. Naja es war dann doch alles drin, aber trotzdem
Ist das mit der Nachname und erstmal schauen, ob alles da ist, denn auch irgendwie gesetzlich geregelt?
Ansonsten hier mal der shop, wo ich bei vorauskasse bezahlen möchte:

http://www.hastecomputer.de
 
Re: Fragen zu Vorauskasse <--> Nachname

Ich würde allgemein auf Bewertungen von Händlern (z.B bei Geizhals.at) achten. Wenn du bei unseriösen Händlern kaufst, bekommst du zwar vielleicht deine Ware aber was machst du wenn ein Teil defekt ist.
Es lohnt sich meiner Meinung nach auf alle Fälle wenn du ein paar Euro mehr ausgibst und dafür bei einem vertrauensvollem Händler kaufst und einen guten, kostenlosen Service hast.

Schau auch mal unter http://www.snakecity.de, dort findest du Händler die bei eBay oder auch so im Internet negativ aufgefallen sind bzw. versuchen zu betrügen.
 
Re: Fragen zu Vorauskasse <--> Nachname

Bitte den Boten zu warten um nachzusehen was im Paket ist, wenn das Teil nicht im Karton ist, lass es vom Boten bestätigen und rufe den Händler an, der sollte dann die versicherung benachrichtigen. Mit Übergabe der Ware an die Post hast Du den Nachweis zu erbringen, wenn die Ware nicht ankommt. Lass Dich aber vom Boten nicht abwimmeln, machen die sehr gerne, weil es nicht immer von Vorteil ist wenn man einen leeren Karton anliefert. Der Bote muß Formulare ausfüllen etc. Das sieht dann immer erst so aus als ob er den Karton leergeräumt hätte. Das Geld bekommst Du vom Boten allerdings nicht zurück, das mußt Du wenn das Paket versichert war bei der Post, ansonsten beim Händler einfordern oder auf Ersatzlieferung bestehen. Wenn die Firma Pleite gegangen ist, schlechte Karten, Geld ist meistens weg. Genauso bei Vorkasse, immer im Beisein desAnlieferers nachsehen ob auch alles im Paket ist, notfalls Mängel bestätigen lassen, auch hier nicht abwimmeln lassen, ohne eine Unterschrift des Fahrers hast Du keinen Zeugen.
Mein Vater tendiert übrigens zu Vorauskasse, wenn das mit dem rückbuchen geht.
Eine Überweisung kannst Du nicht zurückbuchen, eine Abbuchung jedoch wohl, wenn sie nicht rechtens war (keine Ware).

Der Postbote will in jedem Fall erst Geld, sonst bekommst Du das Paket nicht. Der hat ein Paket auszuliefern wo es eine Nachnahme zu kassieren gibt, ohne Moos nix los. Den Interessiert der Inhalt erst gar nicht sondern nur was auf dem Nachnahmezettel steht. Du kannst ja auch Luft bestellt haben für 1000€, das ist dem Boten ja erst mal egal. Wie bereits gesagt, bekommst Du das Geld auch nicht von Ihm zurück.
Die Lieferung erfolgt auf Wunsch und Risiko des Bestellers. Dies gilt unabhängig davon, wer die Transportkosten trägt. Der Käufer hat offensichtliche, wie auch eventuell festgestellte Schäden an der Verpackung bzw. äußerlich erkennbare Schäden dem Spediteur oder Frachtführer unverzüglich zu rügen. Gegenüber dem Verkäufer sind Schäden unverzüglich anzuzeigen, nachdem sie festgestellt werden oder bei ordentlicher Sorgfalt hätten erkannt werden können. Der Käufer ist verpflichtet, gekaufte Ware sofort nach Erhalt zu überprüfen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Re: Fragen zu Vorauskasse <--> Nachname

John McClane schrieb:
Ich würde allgemein auf Bewertungen von Händlern (z.B bei Geizhals.at) achten. Wenn du bei unseriösen Händlern kaufst, bekommst du zwar vielleicht deine Ware aber was machst du wenn ein Teil defekt ist.
Es lohnt sich meiner Meinung nach auf alle Fälle wenn du ein paar Euro mehr ausgibst und dafür bei einem vertrauensvollem Händler kaufst und einen guten, kostenlosen Service hast.

Schau auch mal unter http://www.snakecity.de, dort findest du Händler die bei eBay oder auch so im Internet negativ aufgefallen sind bzw. versuchen zu betrügen.

Wenn ich die Ware bekomme, reicht mir das.
Die Garantie erfolgt dann über den Hersteller für 3 Jahre mit pick up, von daher wäre es unnötig den Händler dazwischen zu schalten.
Bei snakecity gibt es nichts negatvies über den shop zu vermelden, allerdings weder positiv noch negativ.
Anscheinend muss man beim Postboten doch etwas penetrant sein.
In jedem Falle würde ich den da anhalten zu warten und mit mir nachzuschauen. .
Trotzdem würde ich es gerne per Vorauskasse bezahlen.
Soweit danke erstmal für eure Beiträge.
Wie schaut es denn nun mit den Zurückbuchen bei Vorauskasse aus?
 
Re: Fragen zu Vorauskasse und Nachnahme

Ich dachte immer, dass man Überweisungen nicht zurückbuchen lassen kann, nur Lastschriften. Kann dir da aber nichts sicher sagen.
 
Re: Fragen zu Vorauskasse <--> Nachname

werkam schrieb:
Eine Überweisung kannst Du nicht zurückbuchen, eine Abbuchung jedoch wohl, wenn sie nicht rechtens war (keine Ware).

Ich zitier mal von ner Seite:
Thema war bezahlen per Vorauskasse:

"Da einem die Polizei das Geld nicht besorgt, hat man noch die Möglichkeit das Geld per Lastschrift vom Konto der ZITRONE zurückzubuchen. Leider kann ZITRONE diese Lastschrift, bis zu 6 Wochen danach (bei Volksbanken eher mehr), wiederum zurückbuchen und als i-Tüpfelchen muss man dann noch ca. 4 Euro (Straf-)Gebühr an die Bank entrichten. Diese Lastschrift dürfen eigentlich nur Firmen mit Einzugsermächtigung unternehmen, richtet sich jedoch eher nach der Bank. Sehr wichtig ist, dass der Einzug bei nicht gegebener Lastschrift-Ermächtigung in Deutschland strafbar ist."

Hier der komplette Link: http://www.zitrone.org/news/details.asp?artieklid=12

Ist das nicht ein Widerspruch zu deiner Aussage?
 
Re: Fragen zu Vorauskasse <--> Nachname

Xardas schrieb:
Wenn ich die Ware bekomme, reicht mir das.
snip...
Wie schaut es denn nun mit den Zurückbuchen bei Vorauskasse aus?

Eine Überweisung die Du getätigt hast, kann nicht zurückgebucht werden, ausser wenn Fehler bei der Überweisung aufgetreten sind.
Beispiel Du sollst 100,00 € bezahlen und hast das " , " vergessen und somit 10.000 € überwiesen. Nach Absprache mit dem Geschäftspartner, dessen Bank und Deiner Bank kann es meist unbürokratisch geregelt werden. Im Falle eines Starftatbestandes geht es meist auch, die Überweisung evtl noch zu stoppen, bevor es bei der ankommenden Bank gebucht wird. Alles andere wird schwierig und macht die gegnerische Bank nicht mit.
Stell Dir vor der Verkäufer ist nicht so liquide, benötigt Dein Geld zur Bezahlung bei seinem Händler, also kauft er auch per Nachnahme (im Computergeschäft nicht aussergewöhnlich, das nur so Ware angeliefert wird) und hat das Geld von der Bank geholt um die Ware zu zahlen, das Konto ist also leer. Leider hat er auch keinen Dispo um das Konto zu überziehen (bei Computergeschäften und Gaststätten nicht aussergewöhnlich, da Banken dort ein zu hohes Risiko sehen), also würdest Du das Geld nicht bekommen, da die Bank es nicht mehr freigibt.

Zu Deiner Frage über dieser, habe den Sinn erst jetz gelesen:
ES handelt sich um eine Lastschrift, Du sollst das Geld per Lastschrift vom Konto des Verkäufers abgebuchen um an Dein Geld zu kommen. Das ist leider Strafbar ohne gültige Einzugsermächtigung und wird von Deiner Bank ohne Einwilligung meist auch nicht durchgeführt. Du solltest den Artikel mal genauer studieren.

Diese Lastschrift dürfen eigentlich nur Firmen mit Einzugsermächtigung unternehmen, richtet sich jedoch eher nach der Bank. Sehr wichtig ist, dass der Einzug bei nicht gegebener Lastschrift-Ermächtigung in Deutschland strafbar ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
Jab, danke erstmal an alle.
Was würdet ihr den nun bevorzugen?
Wie schätzt ihr die seriösität des von mir o.g. händler ein.
kann mir jemand eine alternative nennen, wo ich noch per rechnung oder zumindest per lastschrift bezahlen kann (außer amazon).
leider hat hoh das nb was ich haben wollte, nicht mehr, die sind mir eigentlich vertrauuenvoll genug, doch die haben ihre travelmate 291 schon auf 292 umgestellt.
 
Also bei solchen Geschäften beisse ich lieber in den sauren Apfel und verhandle mit dem Händler meines Vertrauens, da kannst Du auch schon noch was rausholen. Und dann 100€ mehr zu zahlen ohne Versandkosten und haben den Händler/Betreuer vor Ort ist auch nicht schlecht. Handeln ist beim Händler nicht verboten. Drucke Dir das Angebot aus und geh zu einem in Eurer Nähe, zeige es Ihm und frage was er da machen kann. Meine Empfehlung, bevor Du nachher auf dem Geld sitzt und keine Ware hast. Wobei ich nun um Gottes Willen diese Firma nicht schlecht machen will oder etwas unterstellen möchte, dazu kenne ich sie zuwenig, um nicht zu sagen gar nicht.
 
Super vielen dank für die Aufklärung, hier wird einem ja fast noch in realtime geholfen :)
Zur Information:
Ich habs jetzt ganz anders gemacht.
Ich habe einen Händler gefunden, der recht preisgünstig ist und ab der 3. Bestellung als Zahlungsart rechnung akzeptiert.

Das heist, ich bestell mir jetzt einzeln die Maus und die tasche als Nachname und dann das NB auf Rechnung.
 
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