Kein Bafög, Chance auf Hartz 4 und Wohngeld?

gerd_mueller

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Hallo
mein bester Freund befindet sich gerade in einer sehr heiklen Situation. Er kann dafür aber zum Teil nix, aber der Reihe nach.

Nach dem 4. Semester darf man nur eine offene/nicht bestandene Prüfung habn bei uns. Das Institut war leider so unfähig und hat die Prüfungszulassung für eine Klausur (ETechnik- da muss man für die Zulassung alle Praktika absolviert haben) so spät ans Prüfungsamt weitergeleitet, dass er sich nicht für die klausur anmelden konnte ( 2 Wochen vor der Klausur). Die klausur hat er trotzdem mitschreiben können (er kriegt aber erst bei der Wiederholung nachgetragen) und hat auch bestanden. Leider gottes hat er nur Thermodynamik nicht geschafft, was zur Folge hat, dass ihm Bafög verweigert wurde wegen 2 nicht bestandenen Klausuren.

Jetzt sind wir im 6. Semester und er hat inszwischen Thermo bestanden, also das VOrdiplom komplett. Wir waren eben da und es sieht auch schlecht aus, weil er nur 2 Klausuren (von ungefähr 12) im Hauptstudium geschrieben hat und das reicht leider nicht. Man sei es zu erwähnen, dass man die Klausuren im Hauptstudium ohne Vordiplom nicht mitschreiben darf.

Also er ist gerade echt niedergeschlagen, da von eltern keine großartige Unterstützung zu rechnen ist. Kann man als Student wohngeld und Hartz 4 beantragen?
 
Als Student ist er nicht arbeitslos, sondern befindet sich in einer Ausbildung. Hartz gibts für Arbeitslose oder Geringverdiener. Wohngeld habe ich damals beantragt. Die Hauptbedingung für Studenten ist ein Ablehnungsbescheid fürs Bafög, der jeden Grund enthalten darf, nur NICHT dass die Eltern zu viel Geld hätten.

Hartz wird er meiner Meinung nach nicht bekommen, aber Wohngeld (was wie geschrieben im Hartz integriert wäre, Hartz + Wohngeld geht schonmal sowieso nicht) ist möglich. Allerdings, wie gesagt, ist ein abgelehnter Bafög-Antrag Pflicht. (Wissensstand Regelung in Berlin, 2004)
 
scheint aussichtslos zu sein.
Nur wegen dieser eine Prüfung, ist man weg ausm Fenster.
man man

also wohngeld ist möglich ja?
nagut er hat noch kindergeld. Das reicht ja.
 
Zuletzt bearbeitet:
wohngeld geht meiner meinung nach, aber schau mal nach: http://www.wohngeld.de/wohngeld.de_neu/portal/index.aspx


Da Studenten i.d.R. einen Anspruch auf BAföG haben, ist der Anspruch auf Wohngeld zunächst grundsätzlich ausgeschlossen, d.h. es ist vollkommen egal, ob BAföG beantragt wurde oder nicht (z.B. weil das Einkommen der Eltern zu hoch ist).

Wohngeld kann also in folgenden Fällen beantragt werden (da kein Anspruch auf BAföG):

* es liegt keine dem BAföG unterliegende förderungswürdige Ausbildung vor
* Wohngeld kann beantragt werden, wenn das BaföG ausschließlich als Darlehen gewährt werden kann
* bei Ausländern, die die Voraussetzungen für die Ausbildungsförderung nicht erfüllen
* die Altersgrenze für die Ausbildungsförderung wurde überschritten
* der Zeitraum der Förderung durch das BAföG ist abgelaufen
* Abbruch der Ausbildung oder Fachrichtungswechsel ohne wichtigen Grund
* eine weiterführende Ausbildung nicht durch das BAföG abgedeckt wird
* bei Überschreitung der Förderungshöchstdauer, wenn keine weitere Förderung dem Grunde nach gegeben ist
* die Leistungsnachweise für das BAföG nicht erbracht wurden


Wohngeld können Studenten außerdem jedoch trotzdem beantragen, wenn nur ein Mitglied des Haushaltes dem Grunde nach kein Anspruch auf BAföG hat. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn ein Studentenpaar ein gemeinsames Kind hat. In diesem Fall haben beide Studenten jeweils keinen Anspruch auf Wohngeld. Da jedoch das Kind nicht studiert und keinen BAföG-Anspruch hat, kann dieses Paar Wohngeld beantragen.

Wenn ihr die Bedingungen für Wohngeld erfüllt, so wird Wohngeld für 12 Monate bewilligt (ab dem 1. des Monats, in dem ihr den Antrag gestellt habt). Nach diesen 12 Monaten müsst ihr einen neuen Antrag stellen.
 
Häh? Ich versteh jetzt nicht, wieso er kein Bafög mehr bekommt.
Hab mein Vordiplom auch erst nach dem 6. Semester bekommen (somit die semester 5 und 6 kein Bafög), aber ab Semester 7 erfolgte dann wieder problemlos die Zahlung des Bafögs. Zu dem Zeitpunkt hatte ich auch keinerlei Hauptstudiumsnoten, da wir die HS Prüfungen ohne Vordiplom auch nicht schreiben durften.
Also erstmal abwarten. Normalerweise sollte er problemlos Bafög bekommen.
Ansonsten Nebenjob o.ä. suchen.
Hartz IV als Student mMn ist nicht drin.
Bzgl. Wohngeld
Wohngeld Mindesteinkommen

Da das Wohngeld nur ein Zuschuss zu den Wohnkosten ist, muss ein gewisses Mindesteinkommen nachgewiesen werden, um Wohngeld zu erhalten. Damit will der Gesetzgeber vermeiden, dass das Wohngeld zu anderen als den Wohnzwecken verwendet wird. Die Regelung über das Mindesteinkommen ergibt sich aus den VwV 15.01 ff (Verwaltungsvorschriften) zum § 15 WoGG.

Folgendes Mindesteinkommen muss erreicht werden:

Regelsatz zzgl. ggfls. Mehrbedarf (§ 21 SGB II) + Warmmiete (inkl. Heizkosten)

Der Regelsatz beläuft sich nach § 20 SGB II derzeit auf 359 € (bei Alleinstehenden). Hinzu kommen können noch monatliche Belastungen wie Versicherungsbeiträge etc.

Beim Wohngeldantrag reicht es aus, wenn der Antragsteller als Mindesteinkommen 80% der oben genannten Beträge erreicht.

Zur Erreichung des Mindesteinkommens können alle finanziellen Mittel herangezogen werden, die der Antragsteller monatlich zur Verfügung hat, unabhängig davon, ob es als Einkommen im Sinne des Wohngeldgesetzes gewertet wird.
Quelle: http://www.bafoeg-aktuell.de/cms/soziales/wohngeld/einkommen.html
 
Mal mit dem bafög-Amt telefoniert? Das ist ein Härtefall, der doch relativ leicht zu lösen sein sollte. Zur Not halt auch im fachbereich die bestandenen Klausuren bestätigen lassen und das dann als Brief zu den Bafög-Leuten.

Sollte kein großes Problem sein..
 
Normalerweise sind Studenten udn Azubis davon ausgeschlossen, aber es gibt eine kleine Chance darauf, dass die Arge doch eine Ausnahme im Rahmen eines Ermessenspielraums machen kann. Ermessensspielraum heißt, dass der Sachbearbeiter selber darüber entscheiden kann, ob eine Ausnahme gemacht wird oder auch nicht, um der Besonderheit des Einzelfalls gerecht werden zu können. Es gibt allerdings keinen Anspruch darauf.

Die Rechtsgrundlage ist § 7 Abs. 5 Satz 2 SGB II. In besonderen Härtefällen kann ALG2 darlehensweise genehmigt werden, obwohl derjenige eigentlich ausgeschlossen davon ist. Ein solcher Härtefall kann z.B. dann gegeben sein, wenn ein schon weit fortgeschrittenes Studium aufgrund von Geldmangel nicht fortgesetzt werden könnte. Allerdings wird diese Regelung sehr restriktiv ausgelegt. So würde sicherlich zunächst überprüft werden, ob sich der Lebensunterhalt nicht noch anderweitig (Unterhalt, Nebenjobs, Bildungskredit, etc.) finanzieren liesse.

Aber probieren kann man es auf jeden Fall! Aussichtslos ist es nicht. Nur muss man die geleistete Hilfe zu 100 Prozent wieder zurückzahlen.
 
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@ 0815burner: wir waren persönlich da ^^
@ piffpaff: JAAA, der meinung bin ich auch, dem ist aber nicht so.

Alle Leistungen bis zu diesem Zeitpunkt (wie im Studienplan steht) müssen erbracht werden, sonst ist bafög futsch!

Ich frage mich wer sowas ausgedacht hat!
 
Mal ne saublöde Idee: Arbeiten gehn? Als Student kriegst du doch jede menge Jobs. Jede größere Firma sucht Werkstudenten oder als Aushilfe bei Saturn/MediaMarkt whatever. Hab im Hauptstudium auch nebenbei unter der Woche gearbeitet und nein ich studier nicht BWL oder Lehramt sondern Chemieingenieurwesen. Also genügend Fächer/ voller Stundenplan hat aber trotzdem geklappt.
 
Alle Leistungen bis zu diesem Zeitpunkt (wie im Studienplan steht) müssen erbracht werden, sonst ist bafög futsch!

Ich frage mich wer sowas ausgedacht hat!

das ist doch irgendwie verständlich? bafög stellt einen sozialtransfer dar für den müssen eben gewisse leistungen erbracht werden. man sollte studenten eben nicht ermutigen auf kosten des staats (zumindest teilweise) sehr lange zu studieren. aber es gibt ja auch nicht staatliche programme wie kfw-darlehen, stipendien usw.
 
So stellt sich die Situation aber doch gar nicht da.
Er konnte, aufgrund des fehlenden Vordiploms, die Leistungen doch gar nicht erbringen.
Und wie ich oben schon schrieb: Bei mir war es damals auch kein Problem, ab dem 7. Semester wieder BAfög zubekommen soabld ich den erforderlichen Leistungsnachweis (sprich Vordiplom) erbracht hatte.
Im übrigen kann man nicht auf Kosten des Staates sehr lange studieren, da man Bafög nur für die Regelstudienzeit erhält.
 
Erstmal zum Thema:
Studierende haben grundsätzlich kein Anrecht auf HartzIV (ist euch schonmal aufgefallen, dass es auch HIV heißen kann >.<?)

Wohngeld sollte es geben und kann dementsprechend beantragt werden.

Also meines Erachtens, is wohl abhängig von Schule, kann man auch schon HS Scheine schreiben ohne sein VS mit dem Vordiplom abgeschlossen zu haben, WENN man einen Antrag auf vorläufige Zulassung zum Hauptstudium stellt. Für gewöhnlich sollten nur maximal 2 Scheine fehlen.

Bafög erhält man während der Regelstudienzeit (plus 2 weitere Semester). Zusätzlich müssen die regulären Scheine in den dazugehörigen regulären Semester erfüllt sein. Also 3 bestandene Scheine im 5. Semester, weitere 3 Scheine im 6. ...

Was soll diese abfällige Bemerkung gegenüber BWL und Lehramt?
Ansonsten schließe ich mich der Aussage von blablub1212 über den Sinn von Bafög an.

Nun was lässt sich machen, Arbeiten gehen oder Studienkredit bei kfw als Beispiel beantragen. Stipendien wird er wohl nicht erhalten.
Es wäre auch gut, mal auf die Vorschläge wegen Arbeit und Studienkredit einzugehen, anstatt das System zu kritisieren.
 
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