shortrange
Banned
- Registriert
- Okt. 2013
- Beiträge
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Hallo zusammen,
bei einem Bekannten von mir kommt es aktuell zu einer interessanten Situation. Er wohnt in einem Einfamilienhaus und die gesamte Straße vor seinem Haus wird auf einer Länge von ca. 1,5 km komplett saniert. Aufgrund der Straßeninstandsetzung funkioniert sein Festnetzzugang bei der Telekom für DSL und VOIP-Telefonie nicht.
Jetzt frage ich mich interessehalber, wie das rechtlich aussieht. Er hat ja einen Vertrag mit der Telekom abgeschlossen, bei dem die Telekom meinem Bekannten einen Zugang zu Internet und Telefonie im Tausch gegen einen monatlichen zu entrichtenden Preis bietet. Auch wenn die Telekom nichts für die Baustelle kann, ist sie nicht in der Lage, ihren Vertragsbestandteil zu erfüllen.
Nach meinem rechtlichen Verständnis ist es so, dass wenn eine Vertragspartei nicht in der Lage ist, den Vertragsinhalt zu erfüllen, die andere Vertragspartei ebenfalls nicht verpflichtet ist, der Erfüllung des Vertrags nachzukommen. Ist das soweit richtig?
Kann mein Bekannter von der Telekom fordern, dass er für die Zeit der Baustelle und des Nicht-Funktionierens des Festnetzzugangs keine Beiträge zahlen muss? Falls nicht, was kann er fordern?
Edit: Grundsätzlich soll der Vertrag bestehen bleiben, weil wir davon ausgehen, dass nach der Fertigstellung der Baustelle alles wieder funktionieren wird. Es geht nur um die Zeit, in der, wegen der Bauarbeiten, Internet und Telefonie nicht funktionieren.
bei einem Bekannten von mir kommt es aktuell zu einer interessanten Situation. Er wohnt in einem Einfamilienhaus und die gesamte Straße vor seinem Haus wird auf einer Länge von ca. 1,5 km komplett saniert. Aufgrund der Straßeninstandsetzung funkioniert sein Festnetzzugang bei der Telekom für DSL und VOIP-Telefonie nicht.
Jetzt frage ich mich interessehalber, wie das rechtlich aussieht. Er hat ja einen Vertrag mit der Telekom abgeschlossen, bei dem die Telekom meinem Bekannten einen Zugang zu Internet und Telefonie im Tausch gegen einen monatlichen zu entrichtenden Preis bietet. Auch wenn die Telekom nichts für die Baustelle kann, ist sie nicht in der Lage, ihren Vertragsbestandteil zu erfüllen.
Nach meinem rechtlichen Verständnis ist es so, dass wenn eine Vertragspartei nicht in der Lage ist, den Vertragsinhalt zu erfüllen, die andere Vertragspartei ebenfalls nicht verpflichtet ist, der Erfüllung des Vertrags nachzukommen. Ist das soweit richtig?
Kann mein Bekannter von der Telekom fordern, dass er für die Zeit der Baustelle und des Nicht-Funktionierens des Festnetzzugangs keine Beiträge zahlen muss? Falls nicht, was kann er fordern?
Edit: Grundsätzlich soll der Vertrag bestehen bleiben, weil wir davon ausgehen, dass nach der Fertigstellung der Baustelle alles wieder funktionieren wird. Es geht nur um die Zeit, in der, wegen der Bauarbeiten, Internet und Telefonie nicht funktionieren.
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