Kein Festnetz wegen Baustelle: Kann die Zahlung ausgesetzt werden?

shortrange

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Hallo zusammen,

bei einem Bekannten von mir kommt es aktuell zu einer interessanten Situation. Er wohnt in einem Einfamilienhaus und die gesamte Straße vor seinem Haus wird auf einer Länge von ca. 1,5 km komplett saniert. Aufgrund der Straßeninstandsetzung funkioniert sein Festnetzzugang bei der Telekom für DSL und VOIP-Telefonie nicht.

Jetzt frage ich mich interessehalber, wie das rechtlich aussieht. Er hat ja einen Vertrag mit der Telekom abgeschlossen, bei dem die Telekom meinem Bekannten einen Zugang zu Internet und Telefonie im Tausch gegen einen monatlichen zu entrichtenden Preis bietet. Auch wenn die Telekom nichts für die Baustelle kann, ist sie nicht in der Lage, ihren Vertragsbestandteil zu erfüllen.

Nach meinem rechtlichen Verständnis ist es so, dass wenn eine Vertragspartei nicht in der Lage ist, den Vertragsinhalt zu erfüllen, die andere Vertragspartei ebenfalls nicht verpflichtet ist, der Erfüllung des Vertrags nachzukommen. Ist das soweit richtig?

Kann mein Bekannter von der Telekom fordern, dass er für die Zeit der Baustelle und des Nicht-Funktionierens des Festnetzzugangs keine Beiträge zahlen muss? Falls nicht, was kann er fordern?

Edit: Grundsätzlich soll der Vertrag bestehen bleiben, weil wir davon ausgehen, dass nach der Fertigstellung der Baustelle alles wieder funktionieren wird. Es geht nur um die Zeit, in der, wegen der Bauarbeiten, Internet und Telefonie nicht funktionieren.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hat er überhaupt schon mit der Telekom gesprochen?

Grundsätzlich wird er erstmal zahlen müssen, die Telekom wird im dann ggf. eine Gutschrift geben.

Aber soll des deutschen heilige Dreifaltigkeit machen : Anwalt, Verbraucherschutz, Anzeige
 
Fraglich ist wer das Risiko einer Baustelle trägt. Ein Blick in die AGB wird hier wohl helfen. Dort werden die Leistungspflichten genauer beschrieben sein. :)
 
Naja eine Instandsetzung der Straße sollte doch eigentlich nicht dafür sorgen das ein Ort von der Aussenwelt abgeschnitten wird.
In der Regel lassen die doch die Leitungen intakt.. Das Telefonkabel liegt ja nicht alleine, in der Regel sind da auch anderen Leitungen in der Nähe.
Einschränkungen werden bei solchen Maßnahmen angekündigt, letztes Jahr wurde die Straße bei mir erneuert. Da gab es auch öfter den Hinweis, Wasser wird abgestellt wegen Baumaßnahme
 
Grundsätzlich ist ein ISP nicht verpflichtet absolut durchgehend die Dienste zur Verfügung zu stellen. Häufig steht in den AGB dann etwas von mittlerer Verfügbarkeit. Wie genau das dann zu deuten ist, ist nicht einfach zu beantworten.

Als erstes würde ich es auch über den Support der Telekom versuchen, sobald die Baustelle fertig ist. Einfach ansprechen, dass man für x Tage kein Internet/Festnetz hatte und dafür eine Erstattung über den entsprechenden Betrag wünscht.
 
einen gewissen zeitraum können sich die ISPs in den AGBs geben, in dem sie nicht leisten müssen. lies einfach mal nach, was bei dir drin steht.

allerdings würd ich nicht einfach die zahlung verweigern, unabhängig davon, ob du damit sogar im recht wärst, wirst du auf diese weise sonst noch auf dem trockenen sitzen, obwohl die leitung eigentlich wiederhergestellt worden ist ;)
 
Als ich mal vor einigen Jahren in meine neue Wohnung umgezogen bin hatte sich der Anschlusstermin um 4 Wochen verschoben gehabt. Zu der Zeit hatte ich auch Vodafone dazu gefragt wie es mit meinen Zahlungen aussehen würde. Hier wurde mir mitgeteilt das die Zeit bis zum endgültigem Anschluss mir gutgeschrieben würde und es später dann mit verrechnet werden würde. Hat am ende auch so geklappt, daher einfach mal die Telekom dazu ansprechen.
 
shortrange schrieb:
Nach meinem rechtlichen Verständnis ist es so, dass wenn eine Vertragspartei nicht in der Lage ist, den Vertragsinhalt zu erfüllen, die andere Vertragspartei ebenfalls nicht verpflichtet ist, der Erfüllung des Vertrags nachzukommen.
Und deshalb überlässt man Dinge, die das Rechtsverständnis betreffen, besser denen, die davon auch etwas verstehen. ;)
Stevo86 schrieb:
Hat er überhaupt schon mit der Telekom gesprochen?
Warum sollte der Betroffene mit der Telekom, seinem Vertragspartner, direkt sprechen? Es ist doch viel einfacher, über einen Dritten in einem Forum ergebnislos darüber zu diskutieren. :confused_alt:
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Plutos schrieb:
Und deshalb überlässt man Dinge, die das Rechtsverständnis betreffen, besser denen, die davon auch etwas verstehen. ;)
Ist das, was ich geschrieben habe falsch? Falls ja, was wäre richtig?
 
Mit deinem Rechtsverständnis ist, soweit es nur um eine grundsätzliche Feststellung geht, alles in Ordnung. Dass es in Spezialfällen anders sein kann, ändert ja am Grundsatz nichts.
 
Meine Ansicht der Dinge:

Die Telekom kann nichts für die Baustelle. Sie würde liefern, kann aber nicht aufgrund des Verschuldens Dritter. Mit Sicherheit wird die Telekom die Beiträge rückerstatten für die Zeit, in der das Internet/Telefon nicht genutzt werden kann, aber dazu müsste man, wie Plutos angeregt hat, mit der Telekom reden, und nicht hier im Forum posten.
 
Imho ist es durchaus sinnvoll Rat einzuholen, bevor man mit dem Vertragspartner spricht. Wenn man keine Ahnung hat, was man überhaupt fordern kann, dann hat man im Gespräch eine sehr schwache Position.

Man müsste hier grundsätzlich erst einmal die AGB studieren.
 
Zumal nach den Angaben des TE die Frage ausdrücklich interessehalber gestellt wurde^^
 

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