tgp001
Lieutenant
- Registriert
- Okt. 2008
- Beiträge
- 847
Mir wurde ein defektes Mainboard zugesandt (ASUS P8Z77-V), bei dem ein PIN am USB3 Frontpanelanschluss fehlte oder abgebrochen war. Nachdem ich das Board einschickte kam als Fehleranalyse das Ergebnis verbogene Sockel Pins zurück. Das Mainboard wurde nicht repariert. Nachdem ich via. Fotos nachweisen konnte, dass der Sockel vollkommen fehlerfrei war und der Defekt am USB 3.0 Anschluss vorlag, wurde mein Umtausch trotzdem verweigert!
Zitat:
Als ich angab von meinem Widerrufsrecht Gebrauch zu machen erhielt ich folgende Antwort:
Und das obwohl ich die Beschädigung nicht verursacht habe und die Nachweispflicht doch auf Seiten des Händlers liegen müsste?!
Nun meine Frage an euch: Was kann ich in dieser Situation noch machen? Mir wurde ein defektes Mainboard zugesandt (ASUS P8Z77-V), bei dem ein PIN am USB3 Frontpanelanschluss fehlte oder abgebrochen war. Nachdem ich das Board einschickte kam als Fehleranalyse das Ergebnis verbogene Sockel Pins zurück. Das Mainboard wurde nicht repariert. Nachdem ich via. Fotos nachweisen konnte, dass der Sockel vollkommen fehlerfrei war und der Defekt am USB 3.0 Anschluss vorlag, wurde mein Umtausch trotzdem verweigert!
Es kann doch nicht sein das man sich mit defekter Ware zufrieden geben muss, auch wenn das ein Einzelfall zu sein scheint ist das schlichtweg inakzeptabel.
Als ich angab von meinem Widerrufsrecht Gebrauch zu machen erhielt ich folgende Antwort:
Zitat:
Und das obwohl ich die Beschädigung nicht verursacht habe und die Nachweispflicht doch auf Seiten des Händlers liegen müsste?!
Nun meine Frage an euch:
Was kann ich in dieser Situation noch machen?
Mein Rückgaberecht endet am 29.05.
Zitat:
Es kann doch nicht sein das man sich mit defekter Ware zufrieden geben muss, auch wenn das ein Einzelfall zu sein scheint ist das schlichtweg inakzeptabel.Sehr geehrter Kunde,
vielen Dank für Ihre Email. leider ist eine Bearbeitung nicht möglich da der Pin (USB3.0) abgebrochen ist, wir bitten daher um Verständnis
Bei weiteren Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Drivecity Kundenbetreuung
Als ich angab von meinem Widerrufsrecht Gebrauch zu machen erhielt ich folgende Antwort:
Und das obwohl ich die Beschädigung nicht verursacht habe und die Nachweispflicht doch auf Seiten des Händlers liegen müsste?!
Nun meine Frage an euch: Was kann ich in dieser Situation noch machen? Mir wurde ein defektes Mainboard zugesandt (ASUS P8Z77-V), bei dem ein PIN am USB3 Frontpanelanschluss fehlte oder abgebrochen war. Nachdem ich das Board einschickte kam als Fehleranalyse das Ergebnis verbogene Sockel Pins zurück. Das Mainboard wurde nicht repariert. Nachdem ich via. Fotos nachweisen konnte, dass der Sockel vollkommen fehlerfrei war und der Defekt am USB 3.0 Anschluss vorlag, wurde mein Umtausch trotzdem verweigert!
Es kann doch nicht sein das man sich mit defekter Ware zufrieden geben muss, auch wenn das ein Einzelfall zu sein scheint ist das schlichtweg inakzeptabel.
Als ich angab von meinem Widerrufsrecht Gebrauch zu machen erhielt ich folgende Antwort:
Zitat:
Sehr geehrter T. G.-P.,
vielen Dank für Ihre Email. Bei einer mechanischen Beschädigung wird Ihnen der Wertersatz in Rechnung gestellt. Dieser kann bis zu 100% betragen. Die Mehrwertsteuer wird Ihnen auf jeden Fall erstattet.
Bei weiteren Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Drivecity Kundenbetreuung
Und das obwohl ich die Beschädigung nicht verursacht habe und die Nachweispflicht doch auf Seiten des Händlers liegen müsste?!
Nun meine Frage an euch:
Was kann ich in dieser Situation noch machen?
Mein Rückgaberecht endet am 29.05.
Zuletzt bearbeitet: