Kein Umtausch bei DriveCity.de (Mindfactory)

tgp001

Lieutenant
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Mir wurde ein defektes Mainboard zugesandt (ASUS P8Z77-V), bei dem ein PIN am USB3 Frontpanelanschluss fehlte oder abgebrochen war. Nachdem ich das Board einschickte kam als Fehleranalyse das Ergebnis verbogene Sockel Pins zurück. Das Mainboard wurde nicht repariert. Nachdem ich via. Fotos nachweisen konnte, dass der Sockel vollkommen fehlerfrei war und der Defekt am USB 3.0 Anschluss vorlag, wurde mein Umtausch trotzdem verweigert!

Zitat:

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihre Email. leider ist eine Bearbeitung nicht möglich da der Pin (USB3.0) abgebrochen ist, wir bitten daher um Verständnis




Bei weiteren Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.


Mit freundlichen Grüßen

Ihre Drivecity Kundenbetreuung
Es kann doch nicht sein das man sich mit defekter Ware zufrieden geben muss, auch wenn das ein Einzelfall zu sein scheint ist das schlichtweg inakzeptabel.

Als ich angab von meinem Widerrufsrecht Gebrauch zu machen erhielt ich folgende Antwort:



Und das obwohl ich die Beschädigung nicht verursacht habe und die Nachweispflicht doch auf Seiten des Händlers liegen müsste?!
Nun meine Frage an euch: Was kann ich in dieser Situation noch machen? Mir wurde ein defektes Mainboard zugesandt (ASUS P8Z77-V), bei dem ein PIN am USB3 Frontpanelanschluss fehlte oder abgebrochen war. Nachdem ich das Board einschickte kam als Fehleranalyse das Ergebnis verbogene Sockel Pins zurück. Das Mainboard wurde nicht repariert. Nachdem ich via. Fotos nachweisen konnte, dass der Sockel vollkommen fehlerfrei war und der Defekt am USB 3.0 Anschluss vorlag, wurde mein Umtausch trotzdem verweigert!



Es kann doch nicht sein das man sich mit defekter Ware zufrieden geben muss, auch wenn das ein Einzelfall zu sein scheint ist das schlichtweg inakzeptabel.

Als ich angab von meinem Widerrufsrecht Gebrauch zu machen erhielt ich folgende Antwort:

Zitat:
Sehr geehrter T. G.-P.,

vielen Dank für Ihre Email. Bei einer mechanischen Beschädigung wird Ihnen der Wertersatz in Rechnung gestellt. Dieser kann bis zu 100% betragen. Die Mehrwertsteuer wird Ihnen auf jeden Fall erstattet.




Bei weiteren Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.


Mit freundlichen Grüßen

Ihre Drivecity Kundenbetreuung

Und das obwohl ich die Beschädigung nicht verursacht habe und die Nachweispflicht doch auf Seiten des Händlers liegen müsste?!

Nun meine Frage an euch:
Was kann ich in dieser Situation noch machen?
Mein Rückgaberecht endet am 29.05.
 
Zuletzt bearbeitet:
Korrekt, es war im Auslieferungszustand defekt, das habe ich vorab erklärt und es anschließend mit Fehlerbeschreibung als Reklamation eingesandt.
 
Habe ich gemacht, dann kam die Antwort die oben als 2. steht, sprich das bis zu 100% gezahlt werden müssen bei mechanischer Beschädigung -.-

Edit: Moment, falsche Email zitiert ->Verbessert
 
Habs ein bisschen übersichtlicher gemacht, ich hoffe nun ist es verständlich...
 
der Händler muss dir aber in den ersten 6 Monaten beweisen dass du das Mobo kaputt gemacht hast, da er die Beweislast hat
 
Darauf habe ich ebenfalls hingewiesen, seitdem erhalte ich keine Antwort mehr vom Support.
Ich halte es für lächerlich aufgrund von 150€ einen Anwalt o.ä. zu beschäftigen, da die Kosten den Streitwert vermutlich weit übersteigen würden...
 
Nafi schrieb:
der Händler muss dir aber in den ersten 6 Monaten beweisen dass du das Mobo kaputt gemacht hast, da er die Beweislast hat

Das ist leider Falsch, der Händler muss nur nachweisen, dass der Fehler nicht bei Gefahrenübergang vorgelegen hat. Einen Sachmangel muss schon der Käufer nachweisen, dass die Pins verbogen sind, deutet meistens für einen untypischen Sachmangel, deswegen die Ablehnung.

tgp001 schrieb:
Das Mainboard wurde nicht repariert. Nachdem ich via. Fotos nachweisen konnte, dass der Sockel vollkommen fehlerfrei war und der Defekt am USB 3.0 Anschluss vorlag, wurde mein Umtausch trotzdem verweigert!

Wie Aussagekräftig sind die Bilder, poste doch ein Bild hier hoch?



Nun meine Frage an euch:
Was kann ich in dieser Situation noch machen?
Mein Rückgaberecht endet am 29.05.

Um dein Rückgaberecht musst du dir keine Sorgen machen, richtig heißt es allerdings Widerrufsrecht, denn du hast ja bereits fristgerecht widerrufen.

Was kannst du machen? Hmm erstmal wann hast du das Mainboard gekauft und wann genau hast du es reklamiert? Ich weiß innerhalb 14 Tage, aber hier könnte wichtig sein, wie viel Zeit zwischen der Erstbenutzung und der Reklamation vergingen....

Denn wenn du wirklich Pech hast, zieht Mindfactory einen hohen Wertersatz ab.....aber soweit muss es ja nicht kommen.

Ich tendiere eher, dass dies ab Werk der Fall schon war.....Asus ist ein Sauhaufen.....ich könnte dir so einiges erzählen, von dem Hersteller, aber lieber nicht..:-D
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Also ich bin selbst einzelhändler, also keinen direkter Onlineversandt. Ich würde an deiner Stelle nicht mehr mit DriveCity.de diskutieren. Rechtlich können sie auch behaupten dass du den schaden verursacht hast. Daher lass dich da nicht drauf ein. Schick das Board einfach mit einem Kaufbeleg bei ASUS ein die sind recht unkompliziert.

Das Problem liegt beim Online kauf in der Beweispflicht beiderseits. Da die Boards normalerweise Neuware sind gehen die meisten Händler davon aus, dass die vollkommen in Ordnung sind. So du hast das Board zuhause gehabt und ausgepackt damit kann man nachweisen, dass du an dem Board was gemacht hast. Worin liegt denn der beweis dass dir das nicht passiert ist? Fotos sind jederzeit und einfach fälschbar gemacht daher kannst du damit nix beweisen. Ich würde einfach mal behaupten, da ist das dicke Problem im Onlinehandel. Daher geh den Weg über ASUS direkt und dann hast du gar keinen Stress mehr.
 
Der festgestellte Schaden am Sockel ist nicht vorhanden, dass hat der Support auch eingeräumt. Nur verweigert man den Umtausch, da man offensichtlich schlichtweg ignoriert das der Schaden bei Auslieferung vorhanden war.
Ich habe den Schaden 3 Tage nach Eingang des Boards festgestellt, als ich ein nachträglich erworbenes USB3 Frontpanel einbauen wollte.
Der Weg über ASUS ist leider sehr zeitintensiv, ist zumindest meine Erfahrung. Gibt es keine Möglichkeit den Händler zum kooperieren zu bewegen?

Bilder sind im Anhang.
 

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Hat der Händler dir die Bilder vom Schaden schon geschickt?

Für die Zukunft, wenn du Bilder machst, dann lege eine Tageszeitung mit dabei, die du mit Fotografierst, somit ist eine Unterstellung der Fälschung des Fotos schon gar nicht gegeben.

Versuche den Händler nochmal zu kontaktieren, sofern er sich immer noch quer stellt, dann bleibt nur der Rechtsweg.

Sich an Asus zu wenden, ist meisten verlorene Zeit, die sind nicht Kulant und ich denke mal dass der Händler die Ware zum Herstelle geschickt hat oder?

Noch als Tipp: Falls du in Facebook angemeldet bist und der Händler dort sich auch angemeldet hat, dann schreibe denen das auf die Pinnwand....Bad Publicity will keiner haben...:-D
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Denn wenn du wirklich Pech hast, zieht Mindfactory einen hohen Wertersatz ab.....aber soweit muss es ja nicht kommen.

Wir wissen das alles innerhalb von 14 Tagen geschieht, da will ich mal sehen das die mir einen Wertersatz abziehen einfach so.

Du hast ein Board beschädigt erhalten, Mindfactory muss dir beweisen das es nicht Defekt abgeschickt worden ist. Du hast natürlich Recht auf dein Rückgabe Recht. Auch auf Umtausch. Allerdings wenn sich der Händler weigert, bleibt dir nur der Weg eben über das Gericht (wohl dann auch mit Anwalt).

Ich würde folgendes machen und dem Händler eine Frist zur Auszahlung setzen. Sollte er sich weigern, dies eben tatsächlich an den Anwalt übergeben. Manche setzen noch eine zweite Frist an, musst du entscheiden. Versuch alles gut zu protokollieren (Kopien der Schreiben, per Einschreiben etc. sowas ist immer hilfreich).
 
wie bereits richtig von nafi erkannt und von ribery falsch verklausuliert:

drivecity muss im rahmen der gewährleistungen in den ersten 6 monaten nachweisen, dass die ware fehlerfrei war. das ist erfahrungsgemäß kaum möglich.


solltest du den schaden verursacht haben und versuchst jetzt in dem wissen irgendwie ans geld zu kommen, machst du dich wegen betrugs strafbar :)

Für die Zukunft, wenn du Bilder machst, dann lege eine Tageszeitung mit dabei, die du mit Fotografierst, somit ist eine Unterstellung der Fälschung des Fotos schon gar nicht gegeben.

.... ähm? was soll das beweisen? genau, rein gar nichts...
 
Danke für eure Hilfe.

Das Mainboard ist wieder bei mir, mit der Botschaft das ich keine Ansprüche hatte, da der PIN abgebrochen ist.
Also habe ich die Möglichkeit es nochmals einzuschicken, jedoch ist davon auszugehen, dass ich es wieder zurück bekomme, was soll ich also damit machen?
Einschicken und eine Frist zur Erstattung des Kaufbetrages setzen?
 
Exakt, du schickst das Board zurück und erklärst das du es so defekt erhalten hast. Das du auch vom Kaufvertrag zurücktrittst nun. Du kannst auch dazu schreiben sollte sich der Händler weigern du eben einen Anwalt einschalten musst und selbstverständlich jeden Schaden dir ersetzen lässt.
 
Würde man im falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung (sofern erfolgreich) die kosten erstattet bekommen?
Ich werde dann das Paket mit einem entsprechenden schreiben zurücksenden.
10 Tage Frist sollten genügen oder?
Danke nochmal für die Hilfe hier!
 
slickride schrieb:
wie bereits richtig von nafi erkannt und von ribery falsch verklausuliert:

drivecity muss im rahmen der gewährleistungen in den ersten 6 monaten nachweisen, dass die ware fehlerfrei war. das ist erfahrungsgemäß kaum möglich.

Jaja helfen tut dir der §476 http://dejure.org/gesetze/BGB/476.html
"Zeigt sich innerhalb von sechs Monaten seit Gefahrübergang ein Sachmangel, so wird vermutet, dass die Sache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar."

Bevor du anderen Falsches unterstellst, solltest du dich doch besser mit der Gewährleistung befassen....EINEN SACHMANGEL MUSS IMMER DER KÄUFER NACHWEISEN, EGAL OB INNERHALB DER SECHS MONATE ODER AUßERHALB DER SECHS MONATE

Denn Pins verbiegen sich nicht von alleine, somit "diese Vermutung ist mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar."

Bei einem berechtigen Sachmangel muss dann der Händler nachweisen, dass der Fehler nicht bei Gefahrenübergang vorhanden gewesen sei!

Der TE hat sich nach drei Tagen gemeldet und einen Schaden angemeldet, somit bleibt den TE nur die Kulanz oder den Rechtsweg übrig, wenn sich der Händler weiterhin querstellt, da Pins nicht von alleine abbrechen.....
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Edit: Fehler vom Handy...

Es ist kein pin verbogen, sondern er fehlt komplett!
 
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