Kein Zutritt für Nutzer mit aktiven Adblock! Hausrecht?

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Skayritares

Lt. Junior Grade
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Juli 2006
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282
Hallo zusammen,

Ich fasse mich kurz.

Ich und ein paar Freunde von mir hatten heute u.a. eine Diskussion über den Einsatz Werbeblocker in Webbrowsern (wie z.B. Adblock).
Dabei ging es ob ein Webseiten-Betreiber Nutzer, die einen Werbeblocker verwenden aussperren darf, dann kam zufälligerweise einer auf uns zu und erklärt, das ein Webseitenbetreiber das grundsätzlich so was darf.
Er meint das ein Seitenbetreiber das Hausrecht hat und dadurch das er sich das Recht beanspruchen kann, das nur Nutzer rein die entweder den Werbeblocker deaktiviert oder keine im Einsatz haben.

Meine Frage:
Stimmt das, dass ein Webseitenbetreiber unter Berufung auf sein Hausrecht Nutzer mit aktiver Werbeblocker aussperren darf oder hat man uns einen Floh in Ohr gesetzt?
 
Gegenfrage:
Warum sollte ein Betreiber das nicht dürfen ?

Er darf seine Seite sogar Passwort verschlüsseln... ;-)
 
Selecta schrieb:
Gegenfrage:
Warum sollte ein Betreiber das nicht dürfen ?
Ich wollte es halt wissen, ich setze den Adblock ein, weil ich es Satt habe vorher 1000 Fenster schließen zu müssen um überhaupt auf die Seite zu gelangen.

Selecta schrieb:
Er darf seine Seite sogar Passwort verschlüsseln... ;-)
Gut das ist seine Sache, solange er nicht den schwarzen Peter auf andere zuschiebt.
 
Der Betreiber darf dich jederzeit sperren und benötigt dafür keine Begründung.


Es existiert kein allgemein gültiges Zugangsrecht zu Internetseiten.
 
Danke!

Das darf z.B. auch unser örtlicher Bäckerei machen er kann mich zwar den Zutritt verboten ohne sich zu rechtfertigen, aber er muss sich damit abfinden, das ich mein Geld bei der Konkurrenz lasse. ;)

Anders sieht es aus, wenn ein dunkelhäutiger Ausländer den Laden betritt und dann sich diesen Satz "Hallo! Ich will keine Neger in meinem Laden! Bitte gehen Sie raus!" anhören muss, dann hat das mit Hausrecht garnix zu tun.

Abgesehen davon das ein Hausverbot nicht Begründet werden muss, ist z.B. für einen Ausländer schwer beweisbar das es mit seine Abstammung zu tun hat, was bei Diskotheken leider Gang und gebe ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
skayritarai schrieb:
Das darf z.B. auch unser örtlicher Bäckerei machen er kann mich zwar den Zutritt verboten ohne sich zu rechtfertigen, aber er muss sich damit abfinden, das ich mein Geld bei der Konkurrenz lasse. ;)

Ja, das darf er.

Anders sieht es aus, wenn ein dunkelhäutiger Ausländer den Laden betritt und dann sich diesen Satz "Hallo! Ich will keine Neger in meinem Laden! Bitte gehen Sie raus!" anhören muss, dann hat das mit Hausrecht garnix zu tun.

Auch richtig, das darf der Bäcker nicht, da das Antidiskriminierungsgesetz eine solche Begründung verbietet.
Er dürfte hier allerings einfach sagen: "Ich bediene Sie nicht, bitte verlassen Sie meinen Laden" (also ohne Anspielung auf die Nationalität, Hautfarbe oder religiösem Bekenntnis).

Abgesehen davon das ein Hausverbot nicht Begründet werden muss, ist z.B. für einen Ausländer schwer beweisbar das es mit seine Abstammung zu tun hat, was bei Diskotheken leider Gang und gebe ist.

In Diskotheken wird dies quasi per Gesichtskontrolle getan. Ganz egal welcher Nationalität oder Hautfarbe ein Kunde ist, Agressivität oder auch der Hang dazu lässt sich sehr häufig bereits am Gesicht erkennen; ebenso am Auftreten. Daher bin ich froh, dass zumindest in manchen Discotheken eine solche Einschätzung der Einlass begehrenden Person erfolgt. Leider sind jedoch die Personen, die diese Einschätzung vornehmen, häufig auch nicht gerade kompetent (milde ausgedrückt).

Es gibt leider sehr wenige Orte, an denen sich anständige Menschen unter sich zum Feiern zusammenfinden können, ohne dem unwerten Pöbel ausgesetzt zu sein, der sich - ganz gleich welcher Nationalität, also natürlich auch Deutsche - in diesem Land befindet. Und es ist schade, dass darunter immer wieder die Anständigen zu leiden haben. (zB weil sie nicht eingelassen werden, darunter Ausländer wie Deutsche).

MfG,
Dominion.
 
skayritarai schrieb:
Anders sieht es aus, wenn ein dunkelhäutiger Ausländer den Laden betritt und dann sich diesen Satz "Hallo! Ich will keine Neger in meinem Laden! Bitte gehen Sie raus!" anhören muss, dann hat das mit Hausrecht garnix zu tun.

was ist mit einem dunkelhäutigen Deutschen?! :D
 
Damien White schrieb:
Der Betreiber darf dich jederzeit sperren und benötigt dafür keine Begründung.


Es existiert kein allgemein gültiges Zugangsrecht zu Internetseiten.
Das weiß ich! Aber mir geht es allein darum ob man als Webseiten-Betreiber User mit aktiven Adblock aussperren darf.
Bitte seit so nett und bleibt beim Thema.
 
Ich komme hier gerade nicht mehr mit.
Ist da ein Posting entfernt worden, oder hast du einfach stumpf einen Thread vom Januar hochgeholt?
 
Ich möchte deswegen nicht ein neuen Thread eröffnen.

Das ein Webseiten-Betreiber allein ohne Grund aussperren darf, ist mir schon klar.
Als ich diesen Thread erstellt habe, geht es mir um die Frage, ob ein Webseiten-Betreiber allein aufgrund der Tatsache, User mit aktiven Adblock aussperren darf und nur User, reinlässt die vorher den Adblock deaktiviert haben.
 
Du hast doch bereits vor 9 Monaten eine Antwort erhalten. Warum holst Du den Thread noch mal hoch?
Begründung bitte per PN an mich. Bis dahin bleibt der Thread geschlossen.
 
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