Skayritares
Lt. Junior Grade
- Registriert
- Juli 2006
- Beiträge
- 282
Hallo zusammen,
Ich fasse mich kurz.
Ich und ein paar Freunde von mir hatten heute u.a. eine Diskussion über den Einsatz Werbeblocker in Webbrowsern (wie z.B. Adblock).
Dabei ging es ob ein Webseiten-Betreiber Nutzer, die einen Werbeblocker verwenden aussperren darf, dann kam zufälligerweise einer auf uns zu und erklärt, das ein Webseitenbetreiber das grundsätzlich so was darf.
Er meint das ein Seitenbetreiber das Hausrecht hat und dadurch das er sich das Recht beanspruchen kann, das nur Nutzer rein die entweder den Werbeblocker deaktiviert oder keine im Einsatz haben.
Meine Frage:
Stimmt das, dass ein Webseitenbetreiber unter Berufung auf sein Hausrecht Nutzer mit aktiver Werbeblocker aussperren darf oder hat man uns einen Floh in Ohr gesetzt?
Ich fasse mich kurz.
Ich und ein paar Freunde von mir hatten heute u.a. eine Diskussion über den Einsatz Werbeblocker in Webbrowsern (wie z.B. Adblock).
Dabei ging es ob ein Webseiten-Betreiber Nutzer, die einen Werbeblocker verwenden aussperren darf, dann kam zufälligerweise einer auf uns zu und erklärt, das ein Webseitenbetreiber das grundsätzlich so was darf.
Er meint das ein Seitenbetreiber das Hausrecht hat und dadurch das er sich das Recht beanspruchen kann, das nur Nutzer rein die entweder den Werbeblocker deaktiviert oder keine im Einsatz haben.
Meine Frage:
Stimmt das, dass ein Webseitenbetreiber unter Berufung auf sein Hausrecht Nutzer mit aktiver Werbeblocker aussperren darf oder hat man uns einen Floh in Ohr gesetzt?