KfW70: Mietwohnung die ersten 5Jahre nur zum teil vermieten?

Der2er

Lieutenant
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Aug. 2011
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Hallo Leute,

in Kürze möchte ich mit meiner Freundin in eine Wohnung ziehen.
Wohnungen in der infrage kommenden Gegend haben wir schon (in Online-Portalen und vor Ort) begutachtet.

Jetzt ist eine Neu-Bau-Wohnung das Objekt unserer Begierde.
Was mich dabei wundert: von dem Haus (freistehend + Garage, drei Stockwerke für insgesamt drei Parteien) soll die ersten fünf Jahre nur das Ergeschoss vermietet werden. Die 1. und 2. Etage sollen erst frei bleibleiben.

Als Begründung hieß es "wegen KfW 70". Es ist ein Niedrigenergie-Effizienzhaus.
Wohl wegen Einsparungen bei der Steuer, wenn ich die Aussage des Marklers richtig in Erinnerung hab.
Kann das sein? Oder gibt es da irgend einen Haken? Erinnert mich irgendwie an das Märchen mit dem Nagel und dem Esel...

Kann mir einfach nicht vorstellen, dass man steuerlich (oder sonst wie) so viel sparen kann, dass man fünf Jahre nur ein drittel des Wohnhauses vermietet.

Gruß
Der2er
 
Es gibt eine KFW Finanzierung für die Eigenheimnutzung.
Das sind maximal 50.000 Euro. Eventuell haben die das so gedeichselt, dass sie zunächst eine Partei vermieten, 2 zur Eigennutzung stehen lassen und da irgendwie gut rauskommen.

Wäre jetzt das einzigste was mir dazu einfällt
 
Nach Eigennutzung habe ich mich erkundigt.
Ist wohl nicht der Fall. Soll wirklich 5 Jahre unbenutzt sein.

Trotzdem danke für die Antwort.
 
du hast mit den anderen zwei Wohnungen ja nichts zu tun.
dadurch das sie leer sind, können sie dich ja nicht bescheißen.

dadurch das weniger Primärenergie verbraucht wird, bekommen die Vermieter von der KFW wohl bis zu 5000€
+ Renovierungskosten nach 5 Jahren rechnen sich die Vermieter wohl ein Plus aus.
 
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