KFZ-Meister nimmt Reparaturauftrag an, obwohl er keine Ahnung von dem Fahrzeug hat

@Mustis Wiederum sagt auch keiner, dass keine weiteren Schritte zu unternehmen wären^^ Es sind ja auch keine unmöglichen Schritte, wenn wir wir zB mal die Fristsetzung nehmen (müsste man streng genommen ebenfalls genauer prüfen, ob das wirklich noch nötig wäre).

Aber um ehrlich zu sein ging es mir mehr darum, dass es für mich so aussah, als wolltest du in Zweifel ziehen, dass er überhaupt einen Erfüllungsanspruch hat, da Ausgangspunkt unseres kleinen Zwischenspiels ja deine Aussage ist, dass Transportkosten deshalb kaum ersatzfähig sein würden, weil sie ja ohnehin angefallen wären, wenn er "gleich zu der Werkstatt in Bayern gegangen wäre".

Abgesehen davon, ob Mehrkosten auch durch das Langehinhalten enstanden sind, würden Mehrkosten wohl dann anfallen, wenn der Vertragspartner sich zu einer Leistung verpflichtet und der Fragende sich ersatzweise anderweitig und zu höheren Kosten befriedigen muss.

@MrMorgan Der Gedanke ist gut; kA ob schon ein Preis vereinbart wurde. Die Transportkosten betrifft das jedoch ja nicht.
 
Stimmt, mein Fehler; dabei hattest du dich doch schließlich so aussagekräftig mit dem Punkt auseinandergesetzt, den du selbst aufgemacht hast und auf den allein ich eingegangen war.
 
Zurück
Oben