F_GXdx
Captain
- Registriert
- März 2006
- Beiträge
- 4.028
Hallo,
Ich wollte gerade von meinem Rechtsschutz HDI einen Anwalt beantragen, für einen Streitfall mit einer KFZ-Werkstatt.
Der Brief des Fahrzeuges und somit der Eigentümer ist meine Mutter, die Rechnung, die die strittige Sache ist, ist ausgestellt auf meinen Namen.
Nun verweigert der Rechtsschutz seine Leistungen mit der Begründung, das Auto würde nicht mir gehören, was ja korrekt ist. Aber die Leistung am Auto wurde doch in meinem Auftrag ausgeführt, im Einvernehmen mit meiner Mutter, die sich um Reparaturen am Auto in der Regel nicht kümmert, weil ich das immer schon mache.
Wie ist das nun? Will mich mein Rechtsschutz abwimmeln oder ist das korrekt. Wäre dankbar um eure Einschätzung.
Ich wollte gerade von meinem Rechtsschutz HDI einen Anwalt beantragen, für einen Streitfall mit einer KFZ-Werkstatt.
Der Brief des Fahrzeuges und somit der Eigentümer ist meine Mutter, die Rechnung, die die strittige Sache ist, ist ausgestellt auf meinen Namen.
Nun verweigert der Rechtsschutz seine Leistungen mit der Begründung, das Auto würde nicht mir gehören, was ja korrekt ist. Aber die Leistung am Auto wurde doch in meinem Auftrag ausgeführt, im Einvernehmen mit meiner Mutter, die sich um Reparaturen am Auto in der Regel nicht kümmert, weil ich das immer schon mache.
Wie ist das nun? Will mich mein Rechtsschutz abwimmeln oder ist das korrekt. Wäre dankbar um eure Einschätzung.