[KFZ] Rechtsschutz verweigert Leistungen

F_GXdx

Captain
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März 2006
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Hallo,

Ich wollte gerade von meinem Rechtsschutz HDI einen Anwalt beantragen, für einen Streitfall mit einer KFZ-Werkstatt.

Der Brief des Fahrzeuges und somit der Eigentümer ist meine Mutter, die Rechnung, die die strittige Sache ist, ist ausgestellt auf meinen Namen.

Nun verweigert der Rechtsschutz seine Leistungen mit der Begründung, das Auto würde nicht mir gehören, was ja korrekt ist. Aber die Leistung am Auto wurde doch in meinem Auftrag ausgeführt, im Einvernehmen mit meiner Mutter, die sich um Reparaturen am Auto in der Regel nicht kümmert, weil ich das immer schon mache.

Wie ist das nun? Will mich mein Rechtsschutz abwimmeln oder ist das korrekt. Wäre dankbar um eure Einschätzung.
 
Weil sich die Rechnung an mich richtet vielleicht?
 
Das könnte dann ja jeder so machen,
ich habe keine Rechtschutz, also schön die Rechnung auf Deinen Namen ...:freaky:
 
Verkehrs-Rechtsschutz Versicherungen sind oft fahrzeugbezogen bzw. halterbezogen.
 
Verkehrsrechtsschutzverträge sind tatsache meist auf das eigene Fahrzeug beschränkt (sonst würde es sicher auch etlichen Missbrauch geben...). Wenn du allerdings deine private Rechtsschutz in Anspruch nimmst wäre meiner Meinung nach das Auto vollkommen wurst.
 
Ich bin eben im Wesentlichen Besitzer des Fahrzeugs, nur Eigentümer ist meine Mutter. Fahren tun wir das Auto beide. Der Privatrechtsschutz hat mich an die KFZ-Abteilung weitergeleitet (war das vielleicht Käse?).

Jetzt ist es halt die Frage, eigentlich ist es ja kein Verkehrsspezifischer Fall, es geht halt um eine Rechnung. Ob es jetzt ein Auto ist oder nicht, ist ja eigentlich Wurst. Es geht hier ja nicht um Verkehrsrecht.

Der Kläger beim Gerichtsverfahren wäre ja auch ich und nicht meine Mutter, da ich der Schuldner der Rechnung bin. Meine Mutter geht das alles ja nichts an. Sie ist momentan nur selten Fahrer des betroffenen KFZ, ich bin im Wesentlichen Fahrer und somit auch für die Reparaturen zuständig, weil ich als Fahrer für den einwandtfreien technischen Zustand genau so sorgen muss wie der Eigentümer.
 
Zuletzt bearbeitet:
Dann mach das genau so deiner RSV klar - wird aber vermutlich scheitern da der Gegenstand auf den sich die Rechnung bezieht nicht dir gehört. Lies doch mal in deinem Vertrag nach was für so einen Fall vorgesehen ist.
 
Bin bei der Allianz und meine KVZ Rechtsschutz ist Fahrzeug und Haltergebunden, selbst mit meinem Zweitwagen hätte ich pech wenn da was wäre.
 
versteh ich nicht so recht den ganzen fall. du hast also ein auto das deine mutter angemeldet hat. jetzt hast du eine rechtsschutz oder verkehrsrechtsschutzversicherung? nun hast du eine dienstleistung in anspruch genommen die zufällig mit dem auto zu tun hatte, erstmal würd ich sagen das es ein fall für die normale rechtsschutz is. falls die verkehrsrechtsschutz das auch beinhaltet, frage ich mich warum sie dir diese versicherung dann gegeben haben, wenn du garkein fahrzeughalter bist. sehr verworren.
 
OK, ich rufe nochmal bei meinem Rechtsschutz an, und mache deutlich, dass es sich nicht um einen Verkehrsrechtsfall handelt. Offensichtlich wurde ich da missverstanden und falsch weitergeleitet.

Danke erstmal.
 
Das wäre ja sehr praktisch. Ein Kumpel hat eine Kfz-Rechtsschutz. Viele Kumpels von ihm haben Autos, aber keine Kfz-Rechtsschutz. Wozu auch ?! Alle lassen das Fahrzeug auf Namen des versicherten Kumpels reparieren, wenns Ärger gibt: der ist ja versichert ! Super Idee. Nur waren die Rechtsschutzversicherer schon immer etwas schlauer.

Wer hätte DICH gehindert, den Rechtsschutz spezifisch auf das Auto Deiner Mutter abzuschliessen ?! Die Eigentumsverhältnisse werden - sagen wir es so - nicht überprüft. auch der Kfz-Brief sagt ausdrücklich nichts über die Eigentumsverhältnisse (wer drin steht muss nicht auch Eigentümer sein). Wenn die Versicherungsbedingungen vorsehen, dass Du auch noch im Brief stehen musst, ja dann wäre auch dieses Schlupfloch geschlossen. Aber ernsthaft sauer kannst Du doch höchstens sein, weil Dich Dein Versicherungsvertreter (hat HDI überhaupt welche ? Wenn nein selbst schuld, zu einem billigen - nicht beratenden - Versicherer zu gehen) nicht ordnungsgemäß auf Deine Bedürfnisse beraten hat.

P.S. Wenn es natürlich schon gar nicht zum Versicherungsumfang gehört - das habe ich jetzt natürlich unterstellt - dann ist es ja die völlig falsche Baustelle.

Draus lernen und so eine exotische Kombination - Auto gehört der Mutter, bvermutlich auch noch um Haftpflichtversicherungsbeiträge zu sparen - VORHER ordentlich abklären.
 
Ich habe da mal kurz mit einem Freund drüber gesprochen, er 20 Jahre Anwalt.:

Ich habe die situation geschildert, Antworten:


wenn er sich sicher ist im recht zu sein gehts auch ohne rechtsschutz
naja, die versicherung weiß doch wie der sachverhalt liegt
ich würde ne anwaltiliche erstberatung machen
wenn du obsiegst bekommst die kohle eh vom gegner
die versicherung ist nur für den fall, dass es in die hose geht

ich würd die rechnung umschreiben lassen und der versicherung die sache erklären

Er birngt den wagen im auftrag der mutte rin die werkstatt
der vertrag kommt ziwschen mutter und werkstatt zustande

Rechtschreibung mal aussen vor :P , Facebook chat achtet da wohl keiner drauf ^^ .
 
Vielen Dank. Das ist echt cool! Hilft mir schonmal fett weiter :)

Rechnung umschreiben ist ja allerdings wohl ausgeschlossen, ich bin mit der Werkstatt natürlich nicht mehr grün, die werden einen Teufel tun und mir die Rechnung umschreiben, damit ich sie dann besser verklagen kann ^^
 
ich denke du kannst es doch mit einer normalen rechtschutz machen. das auto gehört zwar nicht dir, aber die verbauten teile. es geht ja um einen schadensfall der nicht im verkehrt verursacht wurde, sondern eine KFZ werkstatt hat mist gebaut bei der reparatur.

hier einfach mal die abgedeckten leistungen der R+V

Mit der Verkehrs-Rechtsschutzversicherung sind folgende Leistungen versichert:

Schadenersatz-Rechtsschutz
Straf-Rechtsschutz
Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen
Rechtsschutz im Kfz-Vertrags- und Sachenrecht
Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten

du hast einen reparaturvertrag mit der werkstatt abgeschlossen. das auto gehört nicht dir aber du bist mit der leistung nicht zufrieden die du bezahlt hast. ist in meinen augen nichts anderes wie wenn der maler das haus nicht weiß sondern rot streicht in dem du zur miete wohnst. da muss nicht die versichung mietrechtsschutz aufkommen weil hat ja nichts mit dem mietverhältnis von dir zum mieter zu tun. ob der wagen nun auf deinen namen läuft oder nicht ist in meinen augen nicht relevant wenn du eine privatrechtschutz hast.
 
Zuletzt bearbeitet:
ich würde dennoch versuchen die Rechnung auf deine Mutter umschreiben zu lassen da Fahrzeughalterin.

Dürfte die Sache einfacher machen als dieses "Dreiecksgespann". Du bist ja eigentlich komplett außen vor... genau wie deine Versicherung.
 
die Werkstatt wird ein teufel tun ! ^^

Bei dem Fall des TE handelt es sich wohl viel mehr um Vertragsrecht als um Verkehrsrecht.

Deine RSV wird das wohl falsch verstanden haben. Einfach nochmal der RSV erklären. Der Gegenstand sollte -glaube ich- egal sein.

Was gibt es denn für ein Problem mit der Werkstatt? Die Werkstatt darf 2x nachbessern! Ich denke die lassen es drauf ankommen - obwohl die ihre gesetzliche Pflicht kennen.
 
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