Haloman
Lt. Commander
- Registriert
- Jan. 2005
- Beiträge
- 1.469
Hallo,
mir ist heute ein Kollege rückwärts in die Beifahrertür gefahren. Hat dabei ordentlich was an lack abgefahren und eine kleinere Beule verursacht.
War gerade ebend bei einer Werkstatt die sagten mir es wäre besser einen Gutachter einzuschalten nicht das die Gegnerische Versicherung auf die Idee käme nicht zu zahlen.
Muss dabei sagen das der schaden entstand als mein Auto parkte und ich im bett am pennen war.
Macht der Gutachter sinn oder kann man den erst ab einer bestimmten Schadenssumme mit einbeziehen(nicht das ich den selbst zahlen muss)?
Gruß
mir ist heute ein Kollege rückwärts in die Beifahrertür gefahren. Hat dabei ordentlich was an lack abgefahren und eine kleinere Beule verursacht.
War gerade ebend bei einer Werkstatt die sagten mir es wäre besser einen Gutachter einzuschalten nicht das die Gegnerische Versicherung auf die Idee käme nicht zu zahlen.
Muss dabei sagen das der schaden entstand als mein Auto parkte und ich im bett am pennen war.
Macht der Gutachter sinn oder kann man den erst ab einer bestimmten Schadenssumme mit einbeziehen(nicht das ich den selbst zahlen muss)?
Gruß