KFZ Schein verloren - Kurze Frage

F!o

Admiral
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Hi,

angenommen Person A hat sich von seinem Opa das KFZ für eine Woche ausgeliehen, und dabei den Fahrzeugschein verloren.

Das Landratsamt schreibt auf der Homepage, der Halter muss persönlich vorsprechen und eine Versicherung an Eides Statt abgeben das er ihn verloren hat, um einen neuen zu beantragen.

Problem an der Sache: Die Person Namens "Opa" ist 85 und kann kaum mehr gehen, das Auto ist nur noch angemeldet damit die Haushälterin ab und zu damit fahren kann.

Wer muss in dem Fall die Versicherung an Eides Statt abgeben?

Ich, der den Schein verloren hat, oder trotzdem der Halter?

Gruß

Flo
 
Ich würde sagen du - der Halter hat ihn ja nicht verloren, also kann er dazu nichts sagen. Der muss vielleicht bestätigen, dass er ihn dir ausgehändigt hatte.

Ruf einfach im Landratsamt an und frag, die wissen es am besten.
 
Zuletzt bearbeitet:
Fahrzeugbrief noch da? Sollte dann ja nicht das riesen Problem verursachen.
Melde dich da mal telefonisch.
 
mit dem fahrzeugbrief sollte es kein problem sein einen neuen fahrzeugschein zu bekommen. Wenn der fharer öfter wechselt kan nes auch helfen wenn man den schein einfach im auto lässt. bei mir befindet der sich immer griffbereit im fahrzeug hinter der sonnenblende.

wenn dein opa das doch persönlich machen muss dann gibt es da sicherlich ebenfalls eine lösung für bei der er da nicht persönlich hin muss. Einfach mal beim Amt deswegen nachfragen.
 
Hat sich Erledigt.

In dem beschriebenen Fall muss die Person die den Fahrzeugschein verloren hat zum Landratsamt um die Eidesstaatliche Versicherung abzugeben, nicht der Halter.
Der Halter muss lediglich einen 2zeiler Aufsetzen das er das KFZ und den Schein an Person XYZ ausgeliehen hat.

Gruß

Flo
 
DMX schrieb:
bei mir befindet der sich immer griffbereit im fahrzeug hinter der sonnenblende.

Genau da sollte er aber nicht sein... Wenn sie Dir Dein Auto klauen kannst du Probleme mit Deiner Versicherung bekommen.
Lieber stets bei sich führen. Ich hab z.B. von meinem Autohaus ein extra Lederding bekommen, in welchem ich immer den Fzg-Schein und den Führerschein habe, und den stets in meiner Gesäßtasche bei mir trage (sobald ich vorhabe mein Auto zu bewegen) :)

edit:
Grad noch ein Gerichtsurteil dazu gefunden (v.a. Pkt.2): http://www.juraforum.de/urteile/urteil/olg-celle-urteil-vom-09-08-2007-az-8-u-6207.html
 
@Castor_23

du hast recht, hab mir da aber auch noch nie gedanken drüber gemacht da ich das nicht anders kenne, mein vater hatte den auch immer im auto solange ich denken kann. Bin davon ausgegangen das alles okay ist solange der fahrzeugbrief nicht im auto liegt.

werd in meinem fall nichts ändern da es ein alter Audi 80 B4 mit bj. 92 ist der wohl eh nicht mehr geklaut wird :p

andere sollte es aber wohl wirklich besser lassen
 
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