F!o
Admiral
- Registriert
- Okt. 2004
- Beiträge
- 7.500
Hi,
angenommen Person A hat sich von seinem Opa das KFZ für eine Woche ausgeliehen, und dabei den Fahrzeugschein verloren.
Das Landratsamt schreibt auf der Homepage, der Halter muss persönlich vorsprechen und eine Versicherung an Eides Statt abgeben das er ihn verloren hat, um einen neuen zu beantragen.
Problem an der Sache: Die Person Namens "Opa" ist 85 und kann kaum mehr gehen, das Auto ist nur noch angemeldet damit die Haushälterin ab und zu damit fahren kann.
Wer muss in dem Fall die Versicherung an Eides Statt abgeben?
Ich, der den Schein verloren hat, oder trotzdem der Halter?
Gruß
Flo
angenommen Person A hat sich von seinem Opa das KFZ für eine Woche ausgeliehen, und dabei den Fahrzeugschein verloren.
Das Landratsamt schreibt auf der Homepage, der Halter muss persönlich vorsprechen und eine Versicherung an Eides Statt abgeben das er ihn verloren hat, um einen neuen zu beantragen.
Problem an der Sache: Die Person Namens "Opa" ist 85 und kann kaum mehr gehen, das Auto ist nur noch angemeldet damit die Haushälterin ab und zu damit fahren kann.
Wer muss in dem Fall die Versicherung an Eides Statt abgeben?
Ich, der den Schein verloren hat, oder trotzdem der Halter?
Gruß
Flo