KFZ-Versicherung: muss ein Schaden am PKW repariert werden? Hoher Kostenvoranschlag.

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Fu Manchu

Gast
Meine Schwester ist jemanden auf dem Parkplatz ganz leicht in die Seite gefahren, ein Lackstreifen blieb übrig und die Schadenssumme soll sich auf 530 Euro betragen - das ist wohl der Betrag für einen neuen Kotflügel samt neuem Lack >> Kostenvoranschlag der Werkstatt.

Frage: die Schuld ist geklärt (meine Schwester), aber ist die Schadenssumme wirklich so hoch wie der erste Konstenvoranschlag? Und vor allem, muss der Schaden repariert werden, damit die Versicherung zahlt, oder reicht ein Kostenvoranschlag der Werkstatt aus, damit Geld fließt?


Ich dachte immer, es wird nur das bezahlt, was auch am Ende wirklich repariert wird. Kann der andere Teilnehmer das Geld nehmen, das Ganze billig reparieren lassen und sich den Rest einstecken?

Danke schon mal.
 
Die Versicherung kann nach Voranschlag abrechnen, dann zahlen sie aber die MwSt. nicht aus, diese wird nur ausgezahlt wenn die Rechnung von einer Werkstatt ausgestellt und der Wagen auch repariert wurde, sonst hast Du ja keine Rechnung. Um Geld zu bekommen was in dem Gutachten ausgerechnet wurde, musss der Wagen nicht repariert werden. Sollte der Schaden zu hoch ausgerechnet worden sein, wird die Versicherung ein eigenes Gutachten anfertigen lassen, bei 500 € Schadenssumme wird das wohl nicht geschehen, die haben auch Tabellen wo drin steht, was wieviel kostet.
 
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