Kilometerstand manipuliert und Unfallwagen

alphan

Lieutenant
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Dez. 2008
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Hallo liebe Community,

Wir haben uns letzte Woche ein Auto gekauft mit angeblich 170.000km. Auf dem Tacho steht 105.000 aber der Händler meinte, dass nur der defekte Tacho ausgetauscht wurde. Wir haben nun die ganze Historie des Autos raus gefunden. Das Auto ist ein Unfallwagen und ist über 186.000 gelaufen. Wie gesagt haben wir das Auto von einen kleinen Händler gekauft. Welche Rechte habe ich? Wenn der Händler das Auto zurück nimmt, muss er.mir auch die entstandenen kosten bezahlen? Dazu gehört anmelde kosten und an fahrt kosten, da wir eine lange strecke gefahren sind.

Vielen dank schon mal für die antworten.
 
Da es sich hier um Betrug handelt, der im Falle der Tachomanipulation strafbar ist, schlage ich vor du wendest dich an einen Anwalt.
 
Wurde denn der Unfall im Vertrag angegeben?

Mir erscheint merkwürdig, dass wegen 16.000 km manipuliert wurde, mglw. stimmen eure Recherchen nicht.
 
Wurde gesagt, dass es ein Unfallwagen ist? Wenn nicht, isses Betrug und hat entsprechende Folgen. Ab zum Staatsanwalt damit.
 
Und wie hast du Betrug so einfach festgestellt? Nur weil Angaben fehlen? Schonmal die Vorraussetzungen für Betrug gelesen? Bestimmt nicht sonst würdest du nicht so einen Müll erzählen.
 
Wieso immmer gleich rechtliche Schritte einleiten? Nimm Verbindung mit dem Händler auf und suche eine Klärung der Sachlage direkt mit ihm.
Wenn das nicht klappt, dann kannst du immer noch rechtliche Schritte einleiten....

Mfg
 
Du erhälst bestimmt keinen Ersatz für die von dir gefahrenen Kilometer. Vielmehr ist von dir ein entsprechender Nutzungsersatz zu leisten da bei der Nichtigkeit bzw. beim Rücktritt von einem Kaufvertrag der jeweils erlangte Vorteil herauszugeben ist. Und du hast ja durchaus einen Vorteil aus der Nutzung des PKW gezogen.
 
Was genau möchte der TE denn an Fahrtkosten wiederhaben? Die werden ihm höchstens in Rechnung gestellt?
 
sind bei einem Unfallwagen 16000Km nicht vollkommen egal?
wir wissen zwar nicht welcher wagen das ist, aber der wird doch sicher eh schon günstig gewesen sein.
 
Eine (angebliche) Tachomanipulation von 16.000 km macht doch im Grunde gar keinen Sinn, denn für den Wert des Wagens dürfte es einigermaßen egal sein, ob der nun 170.000 oder 186.000 km auf der Uhr hat.

Viel interessanter dürfte am Ende die Frage sein, ob der Wagen explizit als unfallfrei verkauft wurde.

Aber warum sollte der TE Fahrtkosten erstattet bekommen?
Das ist irgendwie sinnfrei.
Eher müsste der TE dem Verkäufer einen gewissen Nutzungsersatz leisten, falls er den Kauf rückgängig machen will.
 
Oder anders: wurde er explizit als Unfallwagen verkauft? Wenn der Verkäufer Kenntnisse von Vorschäden durch Unfälle hat, dann muss er sie angeben.
 
Der Verkäufer muß Unfallschäden angeben, auch ungefragt. Tut er das nicht, ist es schlicht und einfach Betrug. Auch wenn der Händler angeblich nichts davon wußte, jeder Laie aber den Unfallschaden an Hand typischer Indizien wie unlackierte Schrauben zur Kotflügelbefestigung feststellen kann. Bei Händlern geht man allgemein davon aus, daß diese über ausreichend Sachkenntnisse verfügen, solche Schäden zu erkennen. Wurde der Schaden nicht angegeben, Strafanzeige bei der Polizei erstatten, da dann der berechtigte Verdacht besteht, daß das Prellen von Kunden bei diesem Händler Tagesordnung ist.
Und da das Auto bei einem gewerblichen Verkäufer erstanden wurde, gibt es eine gesetzliche Gewährleistungspflicht.
Das alles ist aber müßig, wenn sich der TE hier nicht mehr meldet. Ist ja nun auch nicht gerade selten, daß hier Threads mit dürftigen Angaben eröffnet werden, der TE sich aber nie wieder rührt. Was auch dazu beiträgt, daß sich die Hilfsbereitschaft vieler immer mehr in Grenzen hält.
 
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