Kindergeld - Werbungskosten (Wohnung, Laptopkauf, ...)

JaeMcBean

Lt. Junior Grade
🎅Rätsel-Elite ’24
Registriert
Nov. 2007
Beiträge
509
Grüße zusammen,

ich bin gerade am Schauen ob es mit dem Kindergeld für 2009 noch klappt oder ob ich über dem Jahresgrenzbetrag liege. Dazu habe ich ein paar Fragen an euch schlaue Köpfe und hoffe dass ihr mir diese beantworten könnt.

Zu meiner Situation: Ich bin Anwärter im gehobenen Beamtendienst und musste im Jahr 2009 für insgesamt 7 Monate im Wohnheim einer Fachhochschule wohnen um dort am Vorlesungsbetrieb teilnehmen zu können. Dabei mussten wir einen Wohn- und Verpflegungsvertrag in Höhe von etwa 320 € / Monat abschließen, mein Hauptwohnsitz blieb allerdings weiterhin bei meinen Eltern, ich habe mich nicht umgemeldet oder so. Kann ich jetzt die durch den Vertrag entstandenen Kosten als Werbungskosten oder als Ausbildungskosten geltend machen?

Außerdem bin ich an jedem Wochenende nach Hause zu meinen Eltern gefahren da sich dort der Mittelpunkt meines Lebensinteresses befindet, wie es ja so schön im Verwaltungsdeutsch heißt - kann ich diese Kosten, die ich nicht vom Arbeitgeber erstattet bekommen habe, absetzen? Also in meinem Fall bei 22 Heimfahrten mit einer Länge von 161km pro einfacher Fahrt und 0,30 € pro Kilometer wären das dann 22 x 161 x 0,3 € = 1062,60 €?

Weiterhin hab ich mir Juli 2008 einen Laptop im Wert von 899 € gekauft, den ich zum Teil auch zum Studium nutze. Kann ich den Laptop absetzen und wenn ja, wie? Zum Beispiel mit dreijähriger linearer Abschreibung bei 50 %iger privater Nutzung, also 899 € / 36 * 12 * 0,5 = 149,83 €

Wäre nett wenn ihr mir helfen könntet, ich schau da noch nich so ganz durch :)
 
Laptop kannst du auf 3 Jahre abschreiben. Zum Anteil der privaten Nutzung kann es sein, dass du einen extra Fragebogen zugesendet bekommst.
Die 0,30€ pro Kilometer wurden bei mir auch akzeptiert, ob darauf dein Wohn- und Verpflegungsvertrag Einfluss hat, kann ich jedoch nicht sagen.
 
Warum solltes du private Reisekosten gelten machen?
Versteh ich jetzt nicht.
Gibt es nicht dafür Steuerberater?
 
Touch-Knie schrieb:

Das ist ja gerade die Frage ob man Familienheimfahrten absetzen kann oder nicht. Wenn man es genau nimmt sind es ja eigentlich auch Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, die man absetzen kann. Aber ich würde dazu gerne mal die Meinung von jemandem hören der sich sicher ist.

Natürlich kann ich einen Steuerberater beauftragen. Bevor ich das Geld in einen Steuerberater stecke möchte ich aber erstmal grob überschlagen ob das Kindergeld für mich überhaupt in Frage kommt, kann ich z.B. die Familenheimfahrten oder die Wohnungskosten nicht absetzen dann brauche ich mir auch keinen Steuerberater holen da ich das Kindergeld sowieso nicht bekommen werde weil ich zuviel verdiene und über dem Jahresgrenzbetrag liege -> deshalb frage ich erstmal nach.

@da_jupp: Danke für die Info :)
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Dein Wohn- und Verpflegungsvertrag ist die eine Sache,das könnte wohl klappen,denke ich mal.
Aber dann waren ja die Fahrten zu deinen Eltern -vor allem in der Häufigkeit- nicht notwendig.
Das mit dem Kindergeld verstehe ich jetzt nicht so ganz...
 
Hier geht es doch nicht darum, etwas vom Staat zu "wieder" zu bekommen, sondern das Kindergeld weiter zu erhalten.

Fakten:
Die Fahrten nach Hause kannst du angeben.
Du kannst noch eine Pauschale für Arbeitsmittel in höhe von 115 Euro angeben (sparste dir das rechnen mit dem Laptop)


Wie ist diese "Verpflegungspauschale" geregelt? Was bekommste? 3 volle Essen?
Sonst kannste noch die Tagessätze anwenden...
 
Tagessätze nur für die ersten 3 Monate, Wohnung, Verpflegung und Familienheimfahrten sollten kein Problem sein, da es sich um eine doppelte haushaltsführung handelt. Laptop, 50% und 3 Jahre ist normal, muss aber nicht annerkannt werden, siehe den Beitrag oben wegen Fargebogen.

Pauschale für Arbeitsmittel ist 102 Euro (ehemals 200 DM) und kann zusätzlich zum Laptop angesetzt werden, wenn man Glück hat. Zusätlich noch Euro 16 für Kontoführungsgebühren.

P.S. Ja ich bin StB
 
Zurück
Oben