Kostenfalle zugeschnappt "Top of Software" !

Deathmachine-TX

Lt. Junior Grade
Registriert
Mai 2009
Beiträge
364
Guten Tag zusammen!

Ich habe heute Post von einem Anwalt der Firma / Seite "Top of Software" bekommen, dass ich ca 98 Euro für ein Jahresabbo zahlen soll. Die haben mich über die IP Adresse ermittelt, und wollen jetzt von mir bis nächste Woche die Kohle sehen, sond gibts nen Mahnbescheid, oder irgendwas gerichtiliches.

Ich kann mich aber nicht erinnern auf dieser Seite mich mal angemeldet, und eingeloggt zu haben um etwas zu laden. Ist leider auch schon gute 4 Monate her dass ich das gemacht haben soll.

Nun würde mich mal interessieren wie die Rechtslage im Vernabschreibegesetz ist, und ich dieses Abbo abgeschlossen habe, wenn ich nicht auf eine Email reagiert habe ?
Müssen die mir das nach weisen, oder muß ich den Nachweiß erbringen dass ich nichts gemacht habe.

Was würdet ihr machen ? Ich habe auch ne Rechtsschutz für Private Fälle (Kein Verkehr und Arbeitsrecht), kann mir die da vielleicht weiterhelfen. Weiß ich jetzt nocht nicht, wird sich die nächsten 2 Tage rausstellen, aber vielleicht hat ja da auch schon mal einer Erfahrungen gemacht ?
 
Normalerweise würde ich mit 100 prozentiger Sicherheit sagen. Ignorieren!

Da mir die Vorgehensweise auf dem postalischem Wege aber neu ist, sage ich mit 95 prozentiger Sicherheit: Ignorieren!

Einem Mahnbescheid muss man natürlich widersprechen.
 
die Seite ist bekannt, einfach ignorieren http://www.123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=198491&ccheck=1

falls irgendwann mal ein gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet werden sollte, diesem Schreiben auf alle Fälle widersprechen, da es sonst bestand hat.

aber erstmal abwarten und Tee drinken, soweit kommt es zu 99% nicht, da die Firmen erstmal bezahlen müssen für.
 
Zuletzt bearbeitet:
Zurück
Oben