Sehr geehrte Damen und Herren,
es handelt sich um folgendes Problem. Am 01.08.2010 hätte meine Ausbildung zum Hotelfachmann begonnen. Am 29.07.2010 war ich beim Arzt und er schrieb mich krank bis zum 15.08.2010. Zu diesem Zeitpunkt war ich noch familienversichert, selbstständig versichert wurde mir gesagt sei ich ab 01.08.2010 und somit zu Beginn des Arbeitsverhältnisses.
Ich schickt am 30.07.2010 die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu meiner Krankenkass(AOK), ich erhielt weder Eingangsbestätigung noch irgendein Antrag auf Krankengeld.
Heute rief ich an und fragte, was mir den Antrag auf Krankengeld sei, mir wurde gesagt, da ich krankgeschrieben wurde als ich noch familienversichert war, verlängerte sich automatisch diese Familienversicherung bis zum 15.08. und somit müsse mir kein Krankengeld bezahlt werden.
Nun ist meine Frage, ob das rechtens ist. Und wenn nein, was meine nächsten Schritte gegen die Krankenkasse sein müssten.
Vielen Dank schon im Voraus und mit freundlichen Grüßen
Daniel Georgi
es handelt sich um folgendes Problem. Am 01.08.2010 hätte meine Ausbildung zum Hotelfachmann begonnen. Am 29.07.2010 war ich beim Arzt und er schrieb mich krank bis zum 15.08.2010. Zu diesem Zeitpunkt war ich noch familienversichert, selbstständig versichert wurde mir gesagt sei ich ab 01.08.2010 und somit zu Beginn des Arbeitsverhältnisses.
Ich schickt am 30.07.2010 die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu meiner Krankenkass(AOK), ich erhielt weder Eingangsbestätigung noch irgendein Antrag auf Krankengeld.
Heute rief ich an und fragte, was mir den Antrag auf Krankengeld sei, mir wurde gesagt, da ich krankgeschrieben wurde als ich noch familienversichert war, verlängerte sich automatisch diese Familienversicherung bis zum 15.08. und somit müsse mir kein Krankengeld bezahlt werden.
Nun ist meine Frage, ob das rechtens ist. Und wenn nein, was meine nächsten Schritte gegen die Krankenkasse sein müssten.
Vielen Dank schon im Voraus und mit freundlichen Grüßen
Daniel Georgi