Krankengeld vor Arbeitsantritt

Dange

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Aug. 2010
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Sehr geehrte Damen und Herren,
es handelt sich um folgendes Problem. Am 01.08.2010 hätte meine Ausbildung zum Hotelfachmann begonnen. Am 29.07.2010 war ich beim Arzt und er schrieb mich krank bis zum 15.08.2010. Zu diesem Zeitpunkt war ich noch familienversichert, selbstständig versichert wurde mir gesagt sei ich ab 01.08.2010 und somit zu Beginn des Arbeitsverhältnisses.
Ich schickt am 30.07.2010 die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu meiner Krankenkass(AOK), ich erhielt weder Eingangsbestätigung noch irgendein Antrag auf Krankengeld.
Heute rief ich an und fragte, was mir den Antrag auf Krankengeld sei, mir wurde gesagt, da ich krankgeschrieben wurde als ich noch familienversichert war, verlängerte sich automatisch diese Familienversicherung bis zum 15.08. und somit müsse mir kein Krankengeld bezahlt werden.
Nun ist meine Frage, ob das rechtens ist. Und wenn nein, was meine nächsten Schritte gegen die Krankenkasse sein müssten.

Vielen Dank schon im Voraus und mit freundlichen Grüßen

Daniel Georgi
 
Hi, willkommen im Forum.

Kläre mal mit Deienm Arbeitgeber, ab wann er Deine KV bezahlt hat. Ich vermute sehr stark ab dem 1.8.
Mit diesem Schreiben gehst Du nochmal zu Deiner Krankenkasse und erklärst Ihnen, dass sie auch Geld dafür bekommen haben, also sollen sie auch zahlen.

Kannst auch mit Deiner alten Kase sprechen, wann der Versicherungsschutz endete...
 
Ich befürchte die Regelung ist rechtens weil zum Beginn der Krankheit (und die ist ausschlaggebend) waren sie/du noch familienversichert. Ich vermute mal ohne eigenes Einkommen? Auf welcher Basis sollte dann ein Krankengeld berechnet werden?


EDIT: Außerdem beginnt das Krankenegld ja erst nach 6 Wochen. In der ersten 6 Wochen muß der Arbeitgeber ja weiterbezahlen. Wenn überhaupt müßte ihr neuer AG sie ab 1.8. bezahlen obwohl sie nicht arbeiten können.

EDIT2: Ich les grade oben noch mal "selbstständig versichert". Meinen sie wirklich selbstständig oder nur "selbst versichert"? Als selbstständiger gibts soweit ich weiß eh kein Krankengeld es sei denn man schließt ne extra Versicherung ab.
 
Zuletzt bearbeitet: (Nachtrag)
Oh man was ein Satzbau.
Hast Du das an jemanden geschickt oder sind wir die geehrten Herren ?
 
Willkommen im Forum!

Krankengeld gibts erst nach sechs Wochen Arbeitsunfähigkeit. Davon abgesehen warst du die erste Krankheitswoche nicht berufstätig. Wenn also das stimmt was dir deine Versicherung gesagt hat, hast du kein Anspruch auf Krankengeld, da deine "alte" Krankenversicherung noch deine aktuelle Krankheit finanziell und rechtlich verwaltet.

Tipp 1: Am Anfang der Ausbildung krank zu sein ist gar nicht gut. Es sei denn du hattest nen fetten Unfall und es geht wirklich überhaupt nicht anders.
Tipp 2: In einem Computerforum nachzufragen ist vielleicht nicht ganz passend, aber auch hier gibt es Leute die dir Ratschläge geben können
Tipp 3: Lass das mit dem vollständigen Namen am Ende eines Posts ;)

bevor ich mich jetzt hier auslass zum Thema "ich bin 2wochen krangeschrieben, WO bleibt mein Krankengeld"....man darf gar nicht drüber nachdenken *kopfschüttel*
 
Zuletzt bearbeitet:
Jo ist rechtens...! Aber Krankengeld hätte Ihnen über Ihren neuen Arbeitgeber auch erst nach 6 Wochen zugestanden. Für die Zeit bis zum 15. muss Ihnen eingentlich der Arbeitgeber Lohn aus der 6 wöchigen Lohnfortzahlung zahlen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Frag nach ob die das ernst meinen. Falls ja, kündige direkt zum nächsten Termin und wecvhsel die KK.
Eventuell kommen sie dann doch auf dich zu ... die AOK ist da sehr fix im Rückgewinnen.


Leute:

Wenn man noch keine 4 wochen beschäftigt ist, gilt direkt die Lohnfortzahlung durch die KK.
Erst wenn man länger als 4 Wochen beschäftigt ist, und man ist krankgeschrieben, gilt die 6 Wochen Regel.
 
Ob die Familienversicherung (durch Krankheit) in den Beginn Ausbildungszeit ausgedehnt wird, kann ich nicht beantworten - dazu ist der Fall zu speziell.
Außerdem beginnt das Krankenegld ja erst nach 6 Wochen.
Das ist definitiv falsch! (und deine Hoffnung)

Habe letztens erst einen änhlichen Fall gehabt, Azubi kommt am ersten Tag krank zur Arbeit, wird von uns zum Arzt geschickt und krank geschrieben.
Meinung Steuerbüro: wird der Arbeitnehmer in den ersten 4 Wochen der Beschäftigung krank, zahlt die Krankenkasse SOFORT das Krankengeld.
 
http://www.kv-media.de/Internet/Entgeltfortzahlung/lfz.htm#1.6
1.6 Wartezeit von 4 Wochen

Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung beginnt erst mit der 5. Woche eines Beschäftigungsverhältnisses. Sofern ein Arbeitnehmer in der 1. bis 4. Woche erkrankt, hat der Arbeitgeber erst ab der 5. Woche mit der Entgeltfortzahlung zu beginnen (Ausnahme -> vertragliche Regelungen). Für die Zeit vor Beginn der Entgeltfortzahlung leistet die Krankenkasse Krankengeld.

da hat der Bunte Stift wohl recht :)
 
Aber er wurde VOR Arbeitsbeginn krank und da würde ich erst mal nachgucken. Auf welcher Basis soll ein KG berechnet werden wenn er zum Beginn der Krankheit kein Einkommen hat?
 
In den ersten 4 Wochen (oder waren es 6 Wochen) bei Arbeitsantritt, muss bei Krankschreibung der Arbeitgeber nicht zahlen. Das ist dann Sache der Krankenkasse. Lohnfortzahlung gibt es da nicht. Habe gerade keinen Gesetzestext zur Hand, aber einfach mal google fragen...
 
ja grundsätzlich war er schon noch beider alten KV versichert, das steht für mich und die meisten hier wohl ausser Frage.
Es ging nur um den Satz "Erst nach 6 Wochen hast du ein Recht auf Krankengeld"
 
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