Krankmeldung schon vor erkrankung ?

ali7566

Lieutenant
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Hallo,

bei mir in der Familie hat meine Tante ein kurioses Problem, und zwar meint die Krankenkasse (AOK) das die Krankmeldung die sie vom Arzt ausgestellt bekommen hat schon am vortag hätte ausgestellt werden müssen damit diese gültig ist. Das Kuriose ist dabei aber das man ja am Vortag nichts austellen kann, da sie da nicht krank war sondern wirklich an diesem Tag wo die Krankmeldung ausgestellt wurde.

Die Krankenkasse macht dies jetzt schon so zum zweiten mal und irgendwie hört sich das für mich doch sehr kurios an. Ich mein was ist das denn bitte für eine Logik ? Man geht doch zum Arzt eben wenn es einem schlecht geht und nicht vorher ! Man hat ja wohl keine Glaskugle etc. :freak:

Ich habe hier eher den Verdacht das man versucht Kosten zu sparen und sie abzuwimmeln, denn sie war zuvor krankheitsbedingt 1-2 monate ziemlich krank und da hat die Krankenversicherung schon ziemlich ramba zamba gemacht, mit Psychologen um etwa rauszubekommen ob hier nur simuliert wird :rolleyes:

Ich hab die Suchmaschinen angeworfen doch erstmal nichts brauchbares gefunden daher ist hier mal der Rat der Community gefragt.

Gruß Ali.
 
ali7566 schrieb:
1-2 monate ziemlich krank und da hat die Krankenversicherung schon ziemlich ramba zamba gemacht, mit Psychologen um etwa rauszubekommen ob hier nur simuliert wird
Die Überprüfung einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen ist nicht so ungewöhnlich, wie jemand denken mag, der zu einer solchen noch nie aufgefordert war! Speziell bei längeren Krankheiten oder zu unklar formulierten Diagnosen des behandelnden Arztes kann das passieren und unterstellt dem Patienten nicht zwingend ein Simulieren. Es geht (nach meiner Erfahrung) schlicht darum, ob die Diagnose zutrifft und die Symptomatik so schwer wiegt, dass ein Arbeiten wirklich (weiter) objektiv unmöglich bleibt.

Ansonsten sollte deine Tante bei ihrer AOK nachfragen, wo konkret das Problem liegt. Verspätungen bzgl. einer AU können eigentlich nur beim Versenden, aber nicht beim Ausstellen entstehen.
 
Was war das denn für ein Tag? Also bevor sie krank geworden ist meine ich. Hat sie gearbeitet, war am Folgetag krank und ist an diesem zum Arzt gegangen und hat sich krankschreiben lassen?

In diesem Fall ist deine Tante doch total im Recht. Anders wäre es, wenn sie beispielsweise unentschuldigt einen Tag gefehlt hätte und die Krankschreibung am nächsten Tag erst stattgefunden hätte, da man soweit ich weiß verpflichtet ist (gegenüber Arbeitgeber und Arbeitsamt im falle von Bezügen durch dieses) am Tag der Erkrankung zum Arzt zu gehen und diese feststellen zu lassen inklusive der Krankschreibung.

Es ist ja sogar so (habe ich als ich mal beim Amt war mitgehört), dass ein Arbeitssuchender mit Krankschreibung sich am ersten Werktag nach Ende der Krankschreibung beim Amt wieder arbeitssuchend / arbeigsfähig melden muss. da war eine Frau die krankgeschrieben war und der es wieder gut ging und sich daher wieder melden wollte. Die wurde weggeschickt, da sie mit einer gültigen Krankschreibung dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stünde und wiederkommen sollte, wenn die Krankschreibung vorbei ist, und zwar direkt am nächsten Tag, ab dem sie wieder arbeiten können würde laut Arzt.

Ich würde über einen Kassenwechsel nachdenken, wenn sowas öfter passiert. Man wird an einem Tag krank, geht zum Arzt und lässt sich ab eben diesem Tag die Krankschreibung ausstellen, da gibt es doch nichts zu rütteln, sofern es sich um eine normale Krankheit handelt und nicht etwa etwas vorhersehbares wie ein Krankenhausaufenthalt wegen einer geplanten Operation oder so etwas.
 
BCFliege schrieb:
da man soweit ich weiß verpflichtet ist (gegenüber Arbeitgeber und Arbeitsamt im falle von Bezügen durch dieses) am Tag der Erkrankung zum Arzt zu gehen und diese feststellen zu lassen inklusive der Krankschreibung.
nö. der AG muss am Fehltag informiert werden. Für die Vorlage der AU hat man 3 Tage Zeit und kann sich auch z.B. am zweiten Tag ab dem ersten Tag krankschreiben lassen (dafür gibts das Feld "festgestellt am" auf der AU ;))

Es ist ja sogar so (habe ich als ich mal beim Amt war mitgehört), dass ein Arbeitssuchender mit Krankschreibung sich am ersten Werktag nach Ende der Krankschreibung beim Amt wieder arbeitssuchend / arbeigsfähig melden muss. da war eine Frau die krankgeschrieben war und der es wieder gut ging und sich daher wieder melden wollte. Die wurde weggeschickt, da sie mit einer gültigen Krankschreibung dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stünde und wiederkommen sollte, wenn die Krankschreibung vorbei ist, und zwar direkt am nächsten Tag, ab dem sie wieder arbeiten können würde laut Arzt.
ja, völlig korrekt. Das AA muss nunmal als Arbeitgeber betrachtet werden. Man muss ja auch Urlaub dort beantragen und sich ab- und anmelden, wenn man krank ist. Alles andere wäre auch unlogisch, da man schlecht kranke Leute vermitteln kann und im umgekehrten Fall Stellen nicht besetzen kann, wenn sich jemand nicht wieder "arbeits(suchend)fähig" meldet. Was ist daran unverständlich?

@TE
Dass eine Krankenkasse meckert, weil man keine hellseherischen Fähigkeiten besitzt, kann ich mir nur schwer vorstellen. In dem Fall kommt wirklich der Verdacht auf, dass hier jemand "rausgemobbt" werden soll. Allerdings scheint es, als hätten wir nicht alle nötigen Informationen und unklare Formulierungen im Startpost schließe ich auch nicht aus.

Bitte ein paar Details bzgl. des _genauen_ Ablaufs bei der Krankmeldung und AU. Ggf. gabs/gibts ja auch Auflagen, dass bei bestimmten Krankheitsbildern beim ersten Anzeichen von Symptomen ein Arzt konsultiert werden muss, um frühzeitig handeln zu können (Schadensminderungspflicht)?
 
@Heretic Novalis:
OK, das mit dem Arbeitgeber verstehe ich, sind es halt 3 Tage ;) Nehme ich gerne zur Kenntnis *g*
Was ich aber am Arbeitsamtsfall nicht verstehe: Angenommen die Frau ist für 2 Wochen krankgeschrieben, ist nach einer Woche aber schon wieder vollkommen fit und will arbeiten, oder sich eine Arbeit suchen. Sie war ja also motiviert wieder in den Arbeitsmarkt einzutreten und wollte eher wieder arbeit suchen, als sie gemusst hätte. Das ist das für mich unverständliche, nicht, dass man sich am Tag nach der offiziellen Genesung (Ende der Krankschreibung) wieder melden muss. Das ist klar, ich verstehe nicht, warum man das vorher nicht darf. Kann man in so einem Fall eine "Gesundschreibung" vom Arzt bekommen? Immerhin könnte sie doch in der Woche den für sie perfekten Job bekommen, den sie nun nicht bekommt, weil sie ja noch offiziell als krank galt. Aber eigentlich geht es in diesem Thread ja gar nicht darum *g*
 
Ich sehe es ähnlich, gewisse Informationen scheinen zu fehlen. Zumindest eine Begründung sollte vorliegen.

@BCFliege: Ja du kannst und sollst dich wieder gesund schreiben lassen. Das gilt nicht nur für das Amt sondern auch für deine normale Arbeitsstelle, andernfalls kann es später Versicherungtechnische Probleme geben.
 
So hab eben nochmal telefoniert und mit ihr gesprochen.

Sie war montag krank und ist dann gleich am morgen zum Arzt. Ich habe selbst dann die Krankmeldung bei dem Arbeitgeber hinterlassen und es wurde sofort vor Arbeitsbeginn gemeldet das sie nicht zur Arbeit erscheint.

Und jetzt kommt das Kuriose: Die Krankenkasse pocht nun darauf das sie schon am sonntag eine Krankmeldung hätte haben müssen damit sie (die Krankenkasse AOK) das Bezahlt. WTF?

Und dazu wird behauptet das es noch gesetzlich so geregelt wäre :rolleyes:

Hier ist doch etwas gewaltig faul, was sollte man machen? Verbraucherschutz benachrichtigen? Anwalt einschalten?

Wenn ich warscheinlich selber diesen Thread als Leser besucht hätte...würde ich sagen der Autor ist ein Troll so kurios kommt mir das ganze vor.

Gruß Ali.
 
Zuletzt bearbeitet:
Bist du dir sicher das es wirklich so ist? Ich kann mir nicht vorstellen das die Krankenkasse so etwas naives versucht und wenn ja würde ich diese umgehend demnächst wechseln, da das schon ein Mobbing ähnliches Verhalten wäre. Habt ihr das alles schriftlich? Ihr solltet der Krankenkasse widersprechen (schriftlich) wenn diese nicht zahlt, werdet ihr wohl um den Anwalt nicht herum kommen.
 
Am besten bei der Verbraucherzentrale einen Termin machen - da gibt es für solche Fälle kostengünstige Hilfe.
 
Das ist kompletter Unsinn, was Deine Krankenkasse da angeblich verlangt ! Das ist so unsinnig, dass ich mir gar nicht vorstellen kann, dass die das wirklich fordert; aber na ja - gehen wir mal davon aus, Du hast da nix in den falschen Hals gekriegt !

Was ist es denn, was die Krankenkasse nun nicht bezahlen will ? Das hört sich doch auch nicht sehr plausibel an, was Du da schreibst ?

Die Behandlungskosten kann die Kasse überhaupt nicht verweigern, egal mit welcher Begründung - aber selbst wenn, es bräuchte Dich doch gar nicht zu interessieren, da würde der Arzt sich schon selbst drum kümmern !

Aber was für sonstige Zahlungen sollte die Kasse denn sonst noch verweigern können ?


.... und Du bist wirklich sicher, dass Du uns da nicht auf den Arm zu nehmen versuchst ?
 
Zuletzt bearbeitet:
Deswegen hatte ich ja auch selber geschrieben gehabt, das wenn ich selber diesen Thread als leser betrachten würde das ganze auch nicht glauben würde!

Das Ganze ist doch eine ganz billige verarsche von der Krankenkasse, ich werde da mal anrufen und nach dem Gesetztesparagraphen nachfragen auf den die Krankenkasse da pocht....das was die durchziehen wollen funktioniert ja nicht, das ist für die Krankenkasse eigentlich auswegslos.

Ich habe meine Tante sogar dreimal gefragt ob das so wie sie es mir erzählt wirklich die Wahrheit ist, sie meint es wäre so.

Gruß Ali.
 
Mach das, nur mir stellt nach dem ganzen hier eine Frage wieso zahlt die Krankenkasse und nicht der AG? Da die Krankenkasse erst nach 6 Wochen Ausfall zahlt. Oder übersehe ich etwas?
 
..... wahrscheinlich hat Tantchen da doczh was falsch verstanden ! Jedenfalls hören wir zu dieser Sache anscheinend nix mehr hier ..... ?
 

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