Kunde wartet weiterhin auf Geld - Strafanzeige?

L

LostH~Tommy

Gast
Hallo zusammen:

Folgendes ist passiert:

Kunde schickt Produkt auf Grund eines Defekts zum Händler zurück und bittet um Wandlung. Das Produkt war bereits 2mal in der Reparatur, somit ist eine Wandlung rechtens.

Die Wandlung wird vom Händler vorerst abgestritten, mit dem Hinweis - das Gerät muss 3mal erfolglos repariert werden.

Kunde weißt auf BGB hin und erzielt mit dem besagten §, dass die Wandlung nach 2 erfolglosen Reparaturen akzeptiert wird.

Händler bietet NeuProdukt oder Auszahlung an.

Kunde fordert die Auszahlung und setzt einen Termin zur Überweisung.

- 1. Termin verstreicht erfolglos

Kunde setzt erneuten Termin und droht mit rechtl. Schritten.

- 2. Termin verstreicht erfolglos

Kunde setzt dritten und letzten Termin und weißt erneut auf rechtl. Schritte hin.

- 3. Termin verstreicht erfolglos

Kunde schickt Brief an die Geschäftsleitung noch vor Verstreichen des 3. Termins und hat bis heute keine Antwort erhalten.

Frage:

Was kann der Kunde nun bestmöglich tun, um seine Auszahlung geltend zu machen? Wäre eine Strafanzeige angebracht? Wie sieht es mit einem gerichtlichen Verfahren aus, obwohl 3 Termine fruchtlos verstrichen sind? Muss das gerichtliche Mahnverfahren bezahlt werden, wer kommt dafür auf?

Ich hoffe mir kann jemand Aufschluß geben!

Vielen Dank
 
Das Mahnverfahren zahlt erst einmal der Kunde, wenn nämlich beim Händler nichts zu holen ist, will das Mahngericht trotzdem seine Kohlen haben. Die Kosten für das Verfahren kann dem Händler aber mit in Rechnung gestellt werden. Anwalt nehmen und beraten lassen würde ich sagen, den zahlt, wenn was zu holen ist, ja auch der Gegner oder Deine Rechtschutz. Alle Schreiben sind per Einschreiben raus und auch angekommen? Liegt ein Schreiben vor in dem der Händler die Auszahlung bestätigt, dann hat der Kunde schon mal gute Karten. Wenn der Händler inzwischen Insolvent ist, sind die Karten schlechter gemischt, dann bekommt der Kunde wohl erstmal gar nichts aus dem Topf der übrig ist und bleibt auch noch auf den Kosten hängen. Also erstmal feststellen ob der Händler noch aktiv ist.
 
Guten Abend,

danke für Deine Antwort:

a:) ja Briefe sind angekommen
b:) ja Firma ist weiterhin aktiv

und da ich ein Azubi bin, weder über Rechtsschutz noch Geld für einen Anwalt besitze, sieht die ganze Geschichte demnach schlecht für mich aus.

Warum keine Strafanzeige? Sie wäre kostenlos - Staatsanwaltschaft prüft die Geschichte. Sollte der Händler sich doch bemühen, das Geld zu überweisen, kann man Sie zurückziehen.

Manko: Die Dauer.

Oder sehe ich das falsch?
 
Wenn du Azubi bist, kann es sogar sein, dass du über deinen Vater Rechtsschutzversichert bist, wenn du noch zu Hause wohnst. Frag einfach mal bei der Versicherung nach.
mfg
schweiger

PS: Strafanzeige, wird wahrscheinlich wegen Geringfügigkeit erst gar nichts bringen solange kein Mahnverfahren eingeleitet wurde!
Bin mir hierbei aber nicht sicher.
 
Wenn Du Azubi bist und über geringes Einkommen verfügst, geh zum Gericht und beantrage Prozesskostenhilfe. Auf was möchtest Du die Strafanzeige begründen, Betrug oder was? Bisher hast Du noch mit keinem Wort geschrieben wie lange sich die Geschichte schon hinzieht. Wenn in Eurem Ort eine Verbraucherberatungsstelle ist, geh zu denen, die machen das glaube ich sogar kostenlos für Dich.
 
Ich habe eine Möglichkeit gefunden:

Und zwar kann auf Antrag beim Amtsgericht sich zu einem RA setzen und beraten lassen und das für 10€. Dabei muss man Wenigverdienender sein und kommt so hoffentlich auf seine Rechnung.

Naja mal schauen.
 
AntiBuerger schrieb:
Und zwar kann auf Antrag beim Amtsgericht sich zu einem RA setzen und beraten lassen und das für 10€. Dabei muss man Wenigverdienender sein und kommt so hoffentlich auf seine Rechnung.

Japps wollte ich auch gerade sagen - das ganze nennt sich Rechtsbeihilfe und ist genau für Leute, die nicht das dicke Geld für einen Anwalt haben. :) An sich solltest du recht gute Chancen haben, da du den Rechtsweg sauber eingehalten hast. Viel Glück :)
 
Hatte morgen einen Termin beim RA. Komischerweise war heute der geforderte Betrag auf dem Konto verbucht. Zufälle gibts ....;)
 
Zurück
Oben