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LostH~Tommy
Gast
Hallo zusammen:
Folgendes ist passiert:
Kunde schickt Produkt auf Grund eines Defekts zum Händler zurück und bittet um Wandlung. Das Produkt war bereits 2mal in der Reparatur, somit ist eine Wandlung rechtens.
Die Wandlung wird vom Händler vorerst abgestritten, mit dem Hinweis - das Gerät muss 3mal erfolglos repariert werden.
Kunde weißt auf BGB hin und erzielt mit dem besagten §, dass die Wandlung nach 2 erfolglosen Reparaturen akzeptiert wird.
Händler bietet NeuProdukt oder Auszahlung an.
Kunde fordert die Auszahlung und setzt einen Termin zur Überweisung.
- 1. Termin verstreicht erfolglos
Kunde setzt erneuten Termin und droht mit rechtl. Schritten.
- 2. Termin verstreicht erfolglos
Kunde setzt dritten und letzten Termin und weißt erneut auf rechtl. Schritte hin.
- 3. Termin verstreicht erfolglos
Kunde schickt Brief an die Geschäftsleitung noch vor Verstreichen des 3. Termins und hat bis heute keine Antwort erhalten.
Frage:
Was kann der Kunde nun bestmöglich tun, um seine Auszahlung geltend zu machen? Wäre eine Strafanzeige angebracht? Wie sieht es mit einem gerichtlichen Verfahren aus, obwohl 3 Termine fruchtlos verstrichen sind? Muss das gerichtliche Mahnverfahren bezahlt werden, wer kommt dafür auf?
Ich hoffe mir kann jemand Aufschluß geben!
Vielen Dank
Folgendes ist passiert:
Kunde schickt Produkt auf Grund eines Defekts zum Händler zurück und bittet um Wandlung. Das Produkt war bereits 2mal in der Reparatur, somit ist eine Wandlung rechtens.
Die Wandlung wird vom Händler vorerst abgestritten, mit dem Hinweis - das Gerät muss 3mal erfolglos repariert werden.
Kunde weißt auf BGB hin und erzielt mit dem besagten §, dass die Wandlung nach 2 erfolglosen Reparaturen akzeptiert wird.
Händler bietet NeuProdukt oder Auszahlung an.
Kunde fordert die Auszahlung und setzt einen Termin zur Überweisung.
- 1. Termin verstreicht erfolglos
Kunde setzt erneuten Termin und droht mit rechtl. Schritten.
- 2. Termin verstreicht erfolglos
Kunde setzt dritten und letzten Termin und weißt erneut auf rechtl. Schritte hin.
- 3. Termin verstreicht erfolglos
Kunde schickt Brief an die Geschäftsleitung noch vor Verstreichen des 3. Termins und hat bis heute keine Antwort erhalten.
Frage:
Was kann der Kunde nun bestmöglich tun, um seine Auszahlung geltend zu machen? Wäre eine Strafanzeige angebracht? Wie sieht es mit einem gerichtlichen Verfahren aus, obwohl 3 Termine fruchtlos verstrichen sind? Muss das gerichtliche Mahnverfahren bezahlt werden, wer kommt dafür auf?
Ich hoffe mir kann jemand Aufschluß geben!
Vielen Dank