Kurze Frage zu Bestellung beim Großhändler...

Xcalibur

Ensign
Registriert
März 2003
Beiträge
129
hy!

hab ma kurz ne frage zum bestellen beim großhändler...
wenn ich jetzt jemandem nen pc oder hardware verkauft hab, der sagt aber innerhalb von 14 agen dass ers doch net will (darf er ja lt gesetz...), hab ich dann auch sowas wie ein rückgaberecht? also kann ich das dem großhändler dann zurückschicken und bekomm mein geld erstattet?


thx schonmal...
 
Da musst du schon deinen Händler fragen. Meistens sehen die Verträge zwischen zwei Kaufleuten etwas anders aus als zwischen Kaufleuten und Privatpersonen. Teilweise wurde mir Ware erst nach 6 Monaten gutgeschrieben, und das waren berechtigte Reklamationen.
Ich glaube eher nicht das es geht.
Wenn du aber vorhast dich in diesem Segment selbsständig zu machen, dann solltest du dir auf jeden Fall fundierte Informationen holen. Wieso z.B. sollte dir jemand innerhalb von 14 Tagen den Rechner zurückbringen können?
 
@Xcalibur
Rücktrittsrecht im Fernabsatzgesetz ( gültig seit 1 Juni 2000 )
Verbrauchern wird das Recht eingeräumt, innerhalb von 7 Werktagen (Samstag zählt nicht) ab Einlangen der Ware beim Verbraucher bzw. ab Vertragsabschluss bei Dienstleistungsverträgen vom Vertrag zurückzutreten. Es genügt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb die der Frist abgesendet wurde. Der Rücktritt selbst - im Gegensatz zum Rücktrittsrecht bei Haustürgeschäften – offenbar an keine bestimmte Form gebunden. Werden allerdings Informationspflichten , insbesondere also auch der Hinweis auf das Rücktrittsrecht, nicht eingehalten, beträgt die Rücktrittsfrist 3 Monate!
Tritt der Verbraucher vom Vertrag zurück, so hat Zug um Zug der Unternehmer eine allfällig schon erfolgte Zahlung zu erstatten bzw. der Unternehmer eine allfällig schon erfolgte Zahlung zu erstatten bzw. der Verbraucher die empfangenen Leistungen zurückzustellen. Der Verbraucher hat für eine eventuelle Benützung oder Wertminderung der Gelieferten Sachen eine angemessene Entschädigung zu zahlen. Darüber hinaus dürfen dem Verbraucher keine Kosten vorgeschrieben werden, die Rücksendekosten dürfen dem Verbraucher lediglich angelastet werden, wenn dies vorher vereinbart wurde. Ist die Rücksendung unmöglich oder untunlich, ist dem Unternehmer der Wert insoweit zu ersetzen, als der Verbraucher aus der Lieferung einen klaren, überwiegenden Vorteil zieht.
Das Rücktrittsrecht wiederum gilt nicht bei Verträgen über:
Dienstleistungen, mit deren Ausführung innerhalb von 7 Tagen an Vertragsabschluss vereinbarungsgemäß begonnen wird;
Waren oder Dienstleistungen, deren Preis von Finanzmarktentwicklungen (z.B. Börsen) abhängt;
Waren, die individuell für Kunden angefertigt werden, die rasch verderblich (z.B. Verfallsdatum innerhalb Rücktrittsfrist( oder für eine Rücksendung auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht geeignet sind;
Audio- oder Videoaufzeichnungen oder Software, wenn vom Verbraucher entsiegelt;
Zeitungen, Illustrierte oder dgl. mit Ausnahme von Verträgen über periodische Druckschriften (Abonnemonts);
Wett- und Lotteriedienstleistungen;
Hauslieferungen oder Freizeit-Dienstleistungen (Unterbringung, Beförderung, Lieferung von Speisen und Getränken sowie Verträge die Freizeitgestaltungbetreffend, wenn mit dem Unternehmen die Zeit der Leistungserbringung genau festgelegt wurde.

Diese Rücktrittsrecht gilt nur bei einer Bestellung z.B. übers Internet. Wenn ein Kunde bei Dir einen Rechner bestellt, der nach seinen Wünsche gefertigt wird, hat er dieses Recht nicht. Wenn Du den Rechner trotzdem zurück nimmst, können die Kosten die bisher verursacht wurden dem Kunden in Rechnung gestellt werden, dazu gehören z. B. die Kosten die Du tragen mußt um den Rechner Deinem Großhändler zurück zu senden und die Wiedereinlagerungsgebühr, die der GH von Dir nimmt, (bis zu 40 % des EK), auch die Kosten für die Bank, die Dir dadurch entstehen, weil Du den Rechner an den GH zurückschickst, den Du ja erst mal bezahlen mußt (Vorkasse, Nachnahme oder Einzug) und Zinsen, die Du bekommen würdest, wen das Geld noch auf Deiner bank wäre, bis Du das Geld vom GH wieder bekommst. Meist wird es mit der nächsten Lieferung verrechnet, kann aber auch schon mal ein halbes Jahr dauern, liegt am GH. Der GH ist aber nicht verpflichtet den Rechner zurückzunehmen, da ein Kaufvertrag zwischen Kaufleuten zustande gekommen ist. Den Fall den Du schilderst ist ein Vertrag zwischen privat Person und Kaufmann.
 
hallo,

im allgemeinen hast du beim großhandel als händler kein oder nur eingeschränktes Rückgaberecht, auf jeden Fall aber bezahlst du den Versand zurück (ist bei einem kompletten System auch nicht wenig).
Auch bei vielen normalen Onlineshops gibt es Zusätze in den AGB's die Händlern das Rückgaberecht verwehren, meistens hat man da aber Glück, weil diese es gar nicht registrieren, dass sie mit Händlern zu tun haben. Wenn du dich im Onlinehandel selbstständig machen willst solltest du dir überlegen ob du es dir leisten kannst einen Rechner zurückzubekommen der dann ständig an Wert verliert.

Wir hatten und haben auch immernoch vor uns auf den Onlinehandel auszudehnen,
leider ist dieser Markt meiner Meinung nach kapitalstärkeren Firmen vorbehalten, oder zumindest ungeeignet für "Ich-AG's", daher solltest du wenn du dort hin willst genug Kapital anhäufen um auch mal ein paar Rückläufer abfangen zu können und deine Gewinne auch hoch genug ansetzen um diese mit bezahlen zu können.

dow
 
thx für die infos...

ja, ich meine das fernabsatzgesetz...

werkam, hab erst vor ein paar tagen in den nachrichten (!) gesehen, dass ein gericht entscheiden hat, dass händler auch solche auf spezielle wünsche angepasste systeme zurücknehmen müßen... :(

dow, das hab ich leider auch eingesehen, ist einfach für ne "Ich-AG" kaum tragbar einen Rechner für 1000 € oder mehr zurückzubekommen...
aber auf der anderen seite, wer macht sich den stress (und zahlt die net ganz günstigen versandkosten) sich nen komplett pc zusammenzustellen bzw. zu bestellen und den dann wieder zurückzuschicken?

aber wenns einer macht ists halt kagge...

wie ihr vielleicht merkt schwanke ich noch ziemlich :D

aber ich werd vielleicht erstmal versuchen die rechner regional zu vertreiben, da fallen die probleme ja weg, da kein fernabsatzgesetz...

aber über den onlienhandel erreicht man halt ne viel größere kundschaft... hm, ach mann, ich weiß net was ich machen soll :(
 
mhm.

das mit dem gerichtsurteil ist mir auch gerade noch eingefallen, ist leider wahr,
und normal sind es glaube ich 14tage oder?

zu dem anderen:

solche leute gibt es definitiv, ich kenne sogar welche von denen,
die sagen sich z.B. ich bestell mir jetzt mal einen dvd-brenner, wenn der player am tv die dvd dann nicht lesen kann geht er halt zurück.
Mit digicams hab ich das auch schon bei zwei leuten erlebt, das bestellt man halt mal 3 cams im gleichen preissegment und sortiert sich die beste raus, da man tests ja nicht unbedingt vertrauen muss.

Finde dieses Fernabsatzgesetz absolut bescheiden, das ist die pest für viele händler und erlaubt absolute narrenfreiheit für die leute die es ausnutzen. Wenn ich einen pc bestelle, dann kann ich mir doch vorher überlegen ob ich den auch haben will, wenn was unklar ist muss man halt fragen.

Sch.... Deutschland aber die Regierung hatte ja mal irgendwann beschlossen, dass man nicht eher aufgibt, bis es wirklich keine Unternehmer mehr gibt, die auch noch Gewinn erwirtschaften.


dow
 
Original erstellt von dow
mhm.

das mit dem gerichtsurteil ist mir auch gerade noch eingefallen, ist leider wahr,
und normal sind es glaube ich 14tage oder?

zu dem anderen:

solche leute gibt es definitiv, ich kenne sogar welche von denen,
die sagen sich z.B. ich bestell mir jetzt mal einen dvd-brenner, wenn der player am tv die dvd dann nicht lesen kann geht er halt zurück.
Mit digicams hab ich das auch schon bei zwei leuten erlebt, das bestellt man halt mal 3 cams im gleichen preissegment und sortiert sich die beste raus, da man tests ja nicht unbedingt vertrauen muss.

Finde dieses Fernabsatzgesetz absolut bescheiden, das ist die pest für viele händler und erlaubt absolute narrenfreiheit für die leute die es ausnutzen. Wenn ich einen pc bestelle, dann kann ich mir doch vorher überlegen ob ich den auch haben will, wenn was unklar ist muss man halt fragen.

Sch.... Deutschland aber die Regierung hatte ja mal irgendwann beschlossen, dass man nicht eher aufgibt, bis es wirklich keine Unternehmer mehr gibt, die auch noch Gewinn erwirtschaften.


dow

yo, wenn man nicht ein wirklich großes startkapital zur verfügung hat ist das fernabsatzgesetz wirklich mies...

ch denk auch dass man sich vorher über die dinge informiert, die man bestellt...
macht es halt nicht unbedingt einfacher eine idee versuchen duchzusetzen oder ein unternehmen zu gründen...

ich finde dass es in deutschland eh übertrieben wird mit dem verbraucherschutz... wenn jetzt jemand irgendwas falsches aufgedreht wurde, dann ist das ja ok, aber doch net wenn es ne eindeutige beschreibung, bilder usw. gibt...


ja, sind 14 tage...

aber ne digicam oder dvd-player is was anderes als ein pc, finde ich...
1. mal sind die versandkosten einiges höher und 2. werden wohl net viele das geld haben sich 2 oder 3 pcs zu bestellen und dann zu vergleichen welcher besser ist...
 
Zurück
Oben