Laptop Bestellt - Storniert - Geld zurück - Dennoch versandt

Jack55555

Lt. Commander
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1.157
Guten Abend!

Vor ca 2 Wochen hab ich einen Laptop bei One.de bestellt.
Bevor die Fertigung anfing, hab ich diesen dann storniert, weil ich schneller als gedacht meinen Monitor von Asus bekam.
Das Geld erhielt ich ebenso umgehend.

Gerade sah ich meine eMails durch und in einer davon stand, dass der Laptop versandt wurde.

Nun ist mir natürlich klar, dass man den Laptop nicht einfach behalten darf, da dies Unterschlagung ist und ich mich strafbar machen würde.

Meine Frage aber, könnte ich den Laptop, natürlich unter Auszahlung des vollen Betrags, behalten, ohne dass diese ganze Sache zu kompliziert wird und ich womöglich in eine Grauzone rutsche und irgendwelche Prozesse angehängt bekomme?

Da mir so etwas noch nie passiert ist, wollt ich wissen, wie man sich in solch einer Situation am besten verhält.

Danke schonmal für Antworten.
 
Jack55555 schrieb:
Nun ist mir natürlich klar, dass man den Laptop nicht einfach behalten darf, da dies Unterschlagung ist und ich mich strafbar machen würde.

Ist es nicht ;)

Du musst garnichts machen, der Händler muss dich kontaktieren und auch den Rückversand und sogar Aufwand zahlen. Letzteres aber nur prinzipiell, in diesem Fall würde es da nichts geben, da müsste das Notebook schon 50kg wiegen :p

Wenn du es aber nicht auf ein Gratisnotebook anlegst, einfach Annahme verweigern, die werden dann schon merken das das Teil storniert ist und weniger Aufwand für dich geht nicht.
.
 
Zuletzt bearbeitet:
@ Pandora

da in diesem Falle eindeutig ist, dass ihm das Notebook nicht zusteht, weil er immerhin storniert hat, könnte er das Notebook auch dann nicht behalten, wenn der Händler es -- aus welchen Gründen auch immer -- vergessen würde. Es bestünde schlicht kein Anspruch darauf.

Also mal langsamer mit dieser "Scheiss auf die anderen, Hauptsache ICH" Mentalität -- bei Händlern zahlen ohnehin immer die Kunden am Schluss die Zeche.
 
Jack55555 schrieb:
Meine Frage aber, könnte ich den Laptop, natürlich unter Auszahlung des vollen Betrags, behalten, ohne dass diese ganze Sache zu kompliziert wird und ich womöglich in eine Grauzone rutsche und irgendwelche Prozesse angehängt bekomme?

du willst also doch den Laptop kaufen? Was glaubst du wer dann der richtige Ansprechpartner dazu ist:

a) ein Forum?
b) der Händler?
c) die Nasa?

Nebenbei, über One.de hab ich selten bis kaum was gutes gehört. Manchmal ist es besser etwas mehr zu bezahlen um auch dann den entsprechenden Serivce bei Gewährleistung/Garantie zu haben.
 
DDM_Reaper20 schrieb:
Gesetz ist aber nunmal Gesetz, völlig egal ob dessen genaue Einhaltung jetzt moralisch verwerflich ist oder nicht...

Außerdem habe ich ihm ja auch den weg genannt, der sowohl für ihn den geringsten Aufwand als auf für den Händler den geringsten schaden bedeutet.
.
 
Welche Vorschrift hast du denn genau subsumiert, wenn du dir bzgl. der Straffreiheit so sicher bist?
 
Mein Handy hab ich 2x bekommen. (erst nicht lieferbar und dann wollten sie die wohl los haben...)
Kurze E-mail, sie mögen mir doch bitte ein Rücksende Etikett zukommen lassen und die sache war gegessen.

Die sache "gehört" einem ja erst nach wie vielen Jahren? 4?
solange sollte man es nicht weiterverkaufen und sollte es auch nicht benutzen.
selbst wenn es dem Händler zunächst nicht auffällt, bringt es einem also auch nichts.
Da kann man gleich mit offenen Karten spielen und den Händler Kontaktieren, spart Arbeit und Zeit...
 
Zuletzt bearbeitet:
@ Pandora

Yep. Und das Gesetz besagt, dass man genau dann keinen irgendwie gearteten Anspruch erwirbt, wenn einem klar sein muss, dass aufgrund eines Irrtums verschickt wurde. Was hier ja eindeutig der Fall ist. Es existiert also schlicht keine Grundlage für eine Bereicherung zulasten des Händlers.
 
Der Versand des Notebooks ist als erneutes Angebot zu verstehen, dass du mit einer Bezahlung annehmen kannst. Tust du dies, entsteht ein rechtskräftiger Vertrag. Der Händler könnte diesen lediglich anfechten, wenn er sich auf einen Irrtum beruft und dies belegen könnte. In dem Fall solltest du das Gerät rausrücken.

Natürlich ist alles was ich schreibe ohne Gewähr.

Problematisch ist das Ganze, weil der Händler diese Art von Vertriebsweg nicht einplant. Du müsstest also wahrscheinlich jedes Mal nachhaken, wenn du Gewährleistungsansprüche oder evtl. Garantieansprüche geltend machen würdest.

Deshalb würde ich das Gerät zurückschicken oder mich an deren Support wenden.
 
Ich mache es wie unsere Politiker, die Sache einfach aussitzen.

Habe ich schon 2mal so gemacht. Einmal habe ich 8GB DDR-2 RAM bekommen, welches ich vorher storniert hatte (trotzdem erhalten) und einmal bei Bosch Scheibenwischer. Habe beides behalten und seit Jahren NIE mehr was von den Firmen gehört. Ist doch deren Pech, wenn die schlampig sind.

C'est la vie, einmal gewinnt man und einmal verliert man. Und Moral haben eh nur noch die Schwachen, jeder der was werden oder haben will, der muss die Moral über Bord schmeißen. Das wird uns doch von all den Bonzen so vorgelebt und so handhabe ich es auch, lebe damit auch sehr gut :king:


An Deiner Stelle würde ich den Laptop behalten und schauen ob die sich rühren.
 
@Benzer
Beiträge dieser Art lassen meinen Blutdruck steigen.
Vorallem weil solche einen hinstellen, als wäre man ohne Hirn geboren

@Xyn
c.) Nasa
wie viel hab ich gewonnen?

ps: würd mir mal überlegen etwas freundlichere Beiträge zu verfassen.
2/3 deiner Themen sind Split

@Rest
DAnke für eure interessanten Antworten

Der Thread kann egtl geclosed werden, da ich ihn ohnehin nicht gebraucht habe.
Die Antworten kamen nach meinen Handlungen und ein One Laptop gehört nun mir.
(Über den Support kann ich nicht klagen, vorallem weil ich sogar eine gratis Laptoptasche erhalten habe)
 
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