ChAiN SaW
Lt. Commander
- Registriert
- Apr. 2011
- Beiträge
- 1.059
Mahlzeit,
ich habe Anfang Dezember einen PC von einem großen Onlineshop zusammenbauen lassen und dazu noch einen WLAN-Stick und einen Bildschirm bestellt. Der Bildschirm wurde auch schnell geliefert, nur mit dem PC und dem Zubehör zog es sich hin. Nach mehreren Anrufen und Aufforderungen kamen die zwei restlichen Pakete Mitte Januar bei mir an. Der Kaufvertrag war also soweit abgeschlossen da auch alles zuvor per Überweisung bezahlt wurde.
Nun kam eine Woche später noch einmal der PC samt Zubehör bei mir an, ich denke das Paket wird länger unterwegs gewesen sein bzw. im Onlineshop abhanden gekommen sein und wird nun wieder aufgetaucht sein, sodass mir das Paket zugestellt wurde.
Nun stellt sich mir die Frage inwiefern der Onlineshop bzw. ich, Anspruch auf das Paket haben. Ich erinnere mich daran im Leistungskurs Wirtschaft/Recht so einen ähnlichen Fall mal behandelt zu haben bzw. im Kurs IT-Recht im Studium. Daher denke ich das es sich wie bei einer versehentlichen Falschüberweisung verhält, das der Empfänger die Ware behalten darf und auf Kolanz die Ware abgeben kann, aber nicht muss.
Wie seht Ihr das rechtlich? Wie lang muss ich das Paket in Verwahrung haben und ab wann ist es in mein Eigentum?
ich habe Anfang Dezember einen PC von einem großen Onlineshop zusammenbauen lassen und dazu noch einen WLAN-Stick und einen Bildschirm bestellt. Der Bildschirm wurde auch schnell geliefert, nur mit dem PC und dem Zubehör zog es sich hin. Nach mehreren Anrufen und Aufforderungen kamen die zwei restlichen Pakete Mitte Januar bei mir an. Der Kaufvertrag war also soweit abgeschlossen da auch alles zuvor per Überweisung bezahlt wurde.
Nun kam eine Woche später noch einmal der PC samt Zubehör bei mir an, ich denke das Paket wird länger unterwegs gewesen sein bzw. im Onlineshop abhanden gekommen sein und wird nun wieder aufgetaucht sein, sodass mir das Paket zugestellt wurde.
Nun stellt sich mir die Frage inwiefern der Onlineshop bzw. ich, Anspruch auf das Paket haben. Ich erinnere mich daran im Leistungskurs Wirtschaft/Recht so einen ähnlichen Fall mal behandelt zu haben bzw. im Kurs IT-Recht im Studium. Daher denke ich das es sich wie bei einer versehentlichen Falschüberweisung verhält, das der Empfänger die Ware behalten darf und auf Kolanz die Ware abgeben kann, aber nicht muss.
Wie seht Ihr das rechtlich? Wie lang muss ich das Paket in Verwahrung haben und ab wann ist es in mein Eigentum?