Lieferung ohne Bestellung - Wer hat Anspruch auf das Paket?

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ChAiN SaW

Lt. Commander
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Mahlzeit,

ich habe Anfang Dezember einen PC von einem großen Onlineshop zusammenbauen lassen und dazu noch einen WLAN-Stick und einen Bildschirm bestellt. Der Bildschirm wurde auch schnell geliefert, nur mit dem PC und dem Zubehör zog es sich hin. Nach mehreren Anrufen und Aufforderungen kamen die zwei restlichen Pakete Mitte Januar bei mir an. Der Kaufvertrag war also soweit abgeschlossen da auch alles zuvor per Überweisung bezahlt wurde.

Nun kam eine Woche später noch einmal der PC samt Zubehör bei mir an, ich denke das Paket wird länger unterwegs gewesen sein bzw. im Onlineshop abhanden gekommen sein und wird nun wieder aufgetaucht sein, sodass mir das Paket zugestellt wurde.

Nun stellt sich mir die Frage inwiefern der Onlineshop bzw. ich, Anspruch auf das Paket haben. Ich erinnere mich daran im Leistungskurs Wirtschaft/Recht so einen ähnlichen Fall mal behandelt zu haben bzw. im Kurs IT-Recht im Studium. Daher denke ich das es sich wie bei einer versehentlichen Falschüberweisung verhält, das der Empfänger die Ware behalten darf und auf Kolanz die Ware abgeben kann, aber nicht muss.

Wie seht Ihr das rechtlich? Wie lang muss ich das Paket in Verwahrung haben und ab wann ist es in mein Eigentum?
 
Was ist nur mit der Jugend passiert, dass sie sich nach einem LK Wirtschaft/Recht so einen Blödsinn merkt?

Du träumst hier sicherlich von § 241a BGB und dass du jetzt ohne jeglichen Grund einfach mal so zwei Computer für dich behalten darfst? Falsch gedacht. Im Hinblick auf vertragliche Nebenpflichten bist du zum einen dazu verpflichtet, dem Verkäufer die Zweitlieferung anzuzeigen, zum anderen die Sache unverzüglich herauszugeben. Zwar kannst du eine Abholung durch den Paketboten bei dir verlangen und musst die Kosten nicht tragen, behalten darfst du aber natürlich nichts. Das würde selbstverständlich auch im umgekehrten Fall gelten. Stell dir mal vor, du überweist aus versehen zweimal an den Onlineshop und der will jetzt einfach mal so dein Geld behalten...
 
Informiere den Shop einfach über die Doppellieferung mit der Bitte um Abholung.

Du kannst natürlich auch den Rechner benutzen, verticken oder sonstwas. Allerdings wirst du sicher danach schnell in die Lage kommen, das der Shop seinen Irrtum erkennt und den PC zurück verlangt.. ;) Bzw. das Geld wenn du den PC nicht mehr hast usw.
 
Canni2k schrieb:
Was ist nur mit der Jugend passiert, dass sie sich nach einem LK Wirtschaft/Recht so einen Blödsinn merkt?

Du träumst hier sicherlich von § 241a BGB und dass du jetzt ohne jeglichen Grund einfach mal so zwei Computer für dich behalten darfst? Falsch gedacht. Im Hinblick auf vertragliche Nebenpflichten bist du zum einen dazu verpflichtet, dem Verkäufer die Zweitlieferung anzuzeigen, zum anderen die Sache unverzüglich herauszugeben. Zwar kannst du eine Abholung durch den Paketboten bei dir verlangen und musst die Kosten nicht tragen, behalten darfst du aber natürlich nichts. Das würde selbstverständlich auch im umgekehrten Fall gelten. Stell dir mal vor, du überweist aus versehen zweimal an den Onlineshop und der will jetzt einfach mal so dein Geld behalten...

Ein Vetrag ist ja aber nur mit der voran gegangenen Lieferung zustande gekommen. Die zweite Lieferung sieht mir da schon eher nach §241a aus, da ich es ja nicht bestellt habe sondern es einfach zugeschickt bekommen habe. Zudem war exakt meine Adresse angegeben und es lag auch keine offene Rechung bei!
 
Zuletzt bearbeitet:
Es ist doch ganz offensichtlich, dass es sich bei der Lieferung um einen Irrtum handelt. Wie willst du das Eigentum für etwas erlangen, dass du nur durch einen Irrtum erlangst?

Im übrigen lies dir mal §241a (2) durch, da steht es doch eindeutig!
 
@ Threadersteller

du weißt aber sehr genau, dass diese Lieferung irrtümlich zustande kam, du also keinen irgendwie gearteten Anspruch darauf hast. Ergo wirst du sie zurückgeben müssen.

Aber, hey, du kannst natürlich versuchen, es auszusitzen. Wird nur nicht klappen. :)
 
Im Prinzip hab ich also die Wahl es auszusitzen, weil wenn die Firma es nicht zurückverlangt es ja nach einer gewissen Zeit in meinen Besitz fallen müsste, denke da an 1-3 Jahre oder ich mich darum zu kümmern es zurückzusenden!
 
3 Jahre plus dieses angefangene Jahr. Willst du solange warten?
Schicke denen eine Email oder ruf an, aber du musst dich kümmern wenn es nicht heißen soll das du eine Leistung erschlichen hast. Denn die Firma kann eine Forderung gegen dich geltent machen und so ein PC sollte es nun wirklich nicht wert sein in Rechtsstreitigkeiten zu geraten.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Anrufen, Versandaufkleber zusenden lassen und 2. Paket zurücksenden.!
Es ist einfach eine Frage der Moral und Vertrauenswürdigkeit. Stell dir vor du hättest eine Firma und ein Kunde würde auch einfach so eine Doppellieferung behalten, da würdest du doch auch wollen die zu viel gelieferte Ware zurück zu bekommen.
Wenn es irgendwann erkannt wird, dann ist vielleicht noch der Mitarbeiter des Shops, der deine Bestellung bearbeitet hat, der Leidtragende und wird abgemahnt oder sogar gekündigt.
 
Moralisch gesehen, wäre toll, wenn du dich wegen der Doppellieferung bei denen meldest. rechtlich bist du dazu nicht verpflichtet. Du must die Doppellieferung allerdings vernünftig aufbewahren und sie natürlich herausgeben, wenn Sie sich bei dir melden und das ziemlich lange. Praktisch wird sich bei dir aber niemand mehr melden, wenn bei denen die nächste Inventur durch ist und es keiner gemerkt hat.
 
Ich verstehe das Problem nicht: Anrufen beim Shop, Situation erkären und Rücksendung abwickeln.
Anrufen, Versandaufkleber zusenden lassen und 2. Paket zurücksenden.!
Es ist einfach eine Frage der Moral und Vertrauenswürdigkeit.
Ehrlichkeit und Anstand passt auch. Aber das ist heute schwer ausser Mode. Da bist Du richtig Retro mit. Von gestern quasi.
 
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