Limits / Dokumentation bei privat ausgestellten Quittungen

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DunklerRabe

Gast
Vorab: Hab mir länger überlegt, ob es zielführend ist die Frage hier zur Diskussion zu stellen. Aber gut, kostet ja nichts. Ich werde mit der Frage im Zweifelsfall auch noch einen lokalen Steuerberater aufsuchen.

Als Technikjunkie ist es so, dass ich mich in unregelmäßigen Abständen von Hardware trenne, die ich nicht mehr benötige bzw. weil ich was neues gekauft habe oder kaufen will. Das ist mein reines Privatvergnügen und Hobby, ich betreibe da nichts gewerblich. Ich mache das für mich aus Spaß und als Zeitvertreib. Wir reden von einer Hand voll Fälle pro Jahr. Die Summen sind vermutlich deutlich höher als das, was der 0815-Verbraucher vielleicht als normal ansehen würde.
Nun ist es nicht unüblich, dass der Käufer für seine Unterlagen den Zahlungsempfang quittiert haben möchte, höchstwahrscheinlich natürlich aus steuerlichen Gründen. Und da hab ich dann halt auch kein Problem mit, kann er kriegen. Soweit ich weiß bin ich ja sogar verpflichtet ihm auf Wunsch eine Quittung auszustellen. Oftmals handelt es sich auch um den gleichen Käufer.

Nun war ja mal wieder die Steuererklärung für 2014 fällig und dabei ist mir erstmals in den Sinn gekommen, dass ich bei der Dokumentation des Ganzen vielleicht etwas schlecht aufgestellt sein könnte, wenn die Käufer ihrerseits den ganzen Kram zum Finanzamt tragen. In meiner Steuererklärung taucht das alles nicht auf, da es ja nichts mit meinem Einkommen zu tun hat. Und während ich keinen Zweifel daran habe, dass das so legitim ist, stellt sich aber die Frage, ob ich das vielleicht auf irgendeine Art dokumentieren sollte. Ich bin nicht fit bei diesem Papierkrieg und find das auch eigentlich nur nervig. Ich weiß nicht ob das Finanzamt bzw. die Finanzämter da mal einen Abgleich laufen lassen und dann mit Nachfragen um die Ecke kommen, weil das, aus derer Sicht, doch irgendwie ungewöhnlich aussieht. Da es viel Spielerei ist handelt es sich eben auch oft um gebrauchte Hardware, für die ich dann keinen Unterlagen hätte, da ich mir eigentlich nie eine Quittung ausstellen lasse. Wenn sich herausstellt, dass ich da irgendwas vorweisen können sollte, dann muss ich das vielleicht mal ändern oder mir was anderes überlegen.
 
Du hast doch keine Steuer auf der Quittung, also ist es für das Finanzamt doch irrelevant, weil der Käufer sowieso nichts absetzen kann.
 
Wenn du sowohl eine Rechnung/Kopie der Rechnung als auch eine Kopie der Quittung einbehälst, wird dir das Finanzamt nichts können. Hieraus ist dann ersichtlich, dass du die gebrauchte Hardware unter dem Preis verkaufst zu dem du selbst eingekauft hast. Damit machst du ja "Verluste". Das Finanzamt wird sich hüten, diese Verluste in deine Steuererklärung mit zu akzeptieren, da du damit ja weniger Einkommenssteuer zahlen müsstest.

Anders sieht es natürlich aus, wenn du die Hardware - z.B. durch Arbeitnehmerrabatt - sehr günstig beschaffen kannst und diese zu einem höheren Preis als dein Kaufpreis wieder verkaufst. Dann erziehlst du Gewinn und durch die Regelmäßigkeit kann eine Gewerbe sowie Gewinnerziehlungsabsicht unterstellt werden und du müsstest dieses in deiner Einkommenssteuererklärung mit angeben.
 
Frightener schrieb:
Du hast doch keine Steuer auf der Quittung, also ist es für das Finanzamt doch irrelevant, weil der Käufer sowieso nichts absetzen kann.

Das nicht, aber der Käufer handelt gewerblich und nimmt daher meine Quittung zu seinen Unterlagen. Ich kenne mich nicht aus, aber das hat mit Sicherheit eine steuerliche oder sonstige Relevanz für ihn und wird in der einen oder anderen Art beim Finanzamt landen.

_killy_ schrieb:
Wenn du sowohl eine Rechnung/Kopie der Rechnung als auch eine Kopie der Quittung einbehälst, wird dir das Finanzamt nichts können. Hieraus ist dann ersichtlich, dass du die gebrauchte Hardware unter dem Preis verkaufst zu dem du selbst eingekauft hast. Damit machst du ja "Verluste". Das Finanzamt wird sich hüten, diese Verluste in deine Steuererklärung mit zu akzeptieren, da du damit ja weniger Einkommenssteuer zahlen müsstest.

Anders sieht es natürlich aus, wenn du die Hardware - z.B. durch Arbeitnehmerrabatt - sehr günstig beschaffen kannst und diese zu einem höheren Preis als dein Kaufpreis wieder verkaufst. Dann erziehlst du Gewinn und durch die Regelmäßigkeit kann eine Gewerbe sowie Gewinnerziehlungsabsicht unterstellt werden und du müsstest dieses in deiner Einkommenssteuererklärung mit angeben.

Kommt es denn vor, dass da nach Belegen gefragt wird? Aktuell könnte ich das z.B. nicht für alles nachweisen, vielleicht sollte ich mal mit anfangen das alles zu dokumentieren. Eine Regelmäßigkeit sehe ich hier eigentlich auch nicht. Das erfolgt immer unregelmäßig nach Bedarf ein paar Mal im Jahr. Eine Absicht auf einen Gewinn habe ich nicht, allerdings ist nicht auszuschließen, dass das passiert. Der Wert unterliegt Schwankungen, inbesondere bei älterer Hardware, um die es hier ja oft geht, kann der Preis auch nochmal steigen. Arbeitsspeicher wäre so ein Beispiel. Allerdings bunker ich das Zeug nun nicht um es in zwei Jahren mal mit Gewinn zu verkaufen.

Ich müsste also nachhalten, wenn dabei mal was abfällt, um das entsprechend zu versteuern. Wie würde das funktionieren und auf welcher Grundlage? Ich hab das hier (http://de.wikipedia.org/wiki/Sonstige_Einkünfte_(Deutschland) und dann http://de.wikipedia.org/wiki/Privates_Veräußerungsgeschäft) gefunden, aber das scheint mir wenig passend zu sein. Wenn man das liest, dann weiß man danach weniger als vorher. Je mehr ich mich mit dem Quatsch befasse, desto weniger blicke ich da eigentlich noch durch...
 
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wenn die Käufer ihrerseits den ganzen Kram zum Finanzamt tragen.
Was wollen sie damit beim FA, nachweisen wo das Schwarzgeld bleibt? Du hast doch nur ein Quittung ausgestellt wo man sehen kann was der Käufer Dir bezahlt hat, da Du keine Rechnung mit MwSt ausstellen kannst interressiert es doch das FA nicht. Bewahre die Quittung auf, wenn mal Fragen auftauchen und mach Dir keine Sorgen darüber.

Das nicht, aber der Käufer handelt gewerblich und nimmt daher meine Quittung zu seinen Unterlagen.
Damit kann er ja nur nachweisen womit er seinen Gewinn erwirtschaftet hat und muss diesen dann auch voll versteuern, er hat ja keine Vorsteuern dafür bezahlt.
 
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