Skayritares
Lt. Junior Grade
- Registriert
- Juli 2006
- Beiträge
- 282
Hallo zusammen,
Was mir vor lange auf der Zungel liegt möchte ich hier erläutern.
Ich kann mir vorstellen, das vieleicht der einer oder der andere PC-Shop in den Allegemeinen Geschäftsbedingungen folgende Klauseln verwendet.
Wie zum Beispiel das hier:
Oder so:
Nach meiner Meinung werden die Kunden suggeriert, das bei der Nutzung der gekauften Software, der Händler mitbestimmen darf.
Was meint ihr?
Sind solche Klauseln wirksam?
Was mir vor lange auf der Zungel liegt möchte ich hier erläutern.
Ich kann mir vorstellen, das vieleicht der einer oder der andere PC-Shop in den Allegemeinen Geschäftsbedingungen folgende Klauseln verwendet.
Wie zum Beispiel das hier:
Die Lizenzbedinnungen, -vereinbarungen und Endbenutzer-Lizenzverträge (EULA) von der jeweiligen, vom Kunden erworbenen Softwarepaket sind Ergänzungen zu den unseren AGB.
Oder so:
Erwirbt der Kunde ein (oder) Softwarepaket(e) oder wird für die erworbene Hardware zusätzlich Software (wie z.B. Betriebsystem) mitgeliefert, so ist der Kunde verpflichtet, die Lizenzbedinnungen, -vereinbarungen und Endbenutzer-Lizenzverträge (EULA) als Bestandteil der AGBs zu betrachten.
Nach meiner Meinung werden die Kunden suggeriert, das bei der Nutzung der gekauften Software, der Händler mitbestimmen darf.
Was meint ihr?
Sind solche Klauseln wirksam?