Lizenzbedinnungen bestandteil der AGB des Händlers

Skayritares

Lt. Junior Grade
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Juli 2006
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282
Hallo zusammen,


Was mir vor lange auf der Zungel liegt möchte ich hier erläutern.

Ich kann mir vorstellen, das vieleicht der einer oder der andere PC-Shop in den Allegemeinen Geschäftsbedingungen folgende Klauseln verwendet.

Wie zum Beispiel das hier:
Die Lizenzbedinnungen, -vereinbarungen und Endbenutzer-Lizenzverträge (EULA) von der jeweiligen, vom Kunden erworbenen Softwarepaket sind Ergänzungen zu den unseren AGB.

Oder so:
Erwirbt der Kunde ein (oder) Softwarepaket(e) oder wird für die erworbene Hardware zusätzlich Software (wie z.B. Betriebsystem) mitgeliefert, so ist der Kunde verpflichtet, die Lizenzbedinnungen, -vereinbarungen und Endbenutzer-Lizenzverträge (EULA) als Bestandteil der AGBs zu betrachten.

Nach meiner Meinung werden die Kunden suggeriert, das bei der Nutzung der gekauften Software, der Händler mitbestimmen darf.

Was meint ihr?
Sind solche Klauseln wirksam?
 
Ich verstehe das eher so, dass der Händler sich so absichert, dass durch falsche Handhabung der Software und dadurch resultierende Sperrung durch den Softwareanbieter//Schädigung deines PCs kein Anspruch von dir gegen den Händler entsteht.
 
IANAL aber wenn der Händler mir die Lizenzvereinbarungen nicht vorher aushändigt kann er sich die Klausel in die Haare schmieren.
 
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