Lohnsteuerklasse 2 unberechtigter Weise.

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Bekannte von mir sind nicht verheiratet, haben aber ein gemeinsames Kind.

In der Praxis ist es so, dass er auch von seinen Eltern ausgezogen ist und sie gemeinsam in Ihrer Wohnung wohnen.

Gemeldet ist er aber noch bei seinen Eltern zu Hause.

Die Lohnsteuerklasse 2 ist also ungerechtfertigt, das 2 Erwachsene Personen im Haushalt leben.

Ich will hier nicht auf den moralischen Aspekt eingehen, wenn man sowas macht.

Mir gehts eigentlich nur darum, welchen Strafbestand man damit erfüllt?

Spricht man bei so was auch von Steuerhinterziehung?
Hätte das die gleichen Konsequenzen wie eine Steuerhinterziehung, wenn das ganze auffliegt?
 
wenn man bewusst falsch angaben macht um weniger Steuern zu zahlen, dann ist das wohl Steuerhinterziehung.
ob sichs um 1€ oder 1mio. € dreht ist dabei ja egal.


aber wie heißt es so schön: Leben und Leben lassen.
 
Wie ist das denn passiert? Hat er bewusst falsche Angaben gemacht, um die Steuerklasse zu brkommen? Oder hat das Finanzamt einen Fehler gemacht? Letztendloch wird es m.E. Mit Sicherheit bei der nächsten Steuererklärung auffallen...

PS: lies mal den Paragraphen 370 AO, wenn Du mehr wissen willst. Da steht genau, was eine Steuerhinterziehung ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
Es wurde einfach mit Absicht der Wohnort vom Ihm nicht geändert, damit die Freundin weiterhin die Steuerklasse 2 behalten kann.

Wenn ich den § 370 AO lese, dann fällt das natürlich ganz klar auch unter Steuerhinterziehung.
 
Mit der Steuererklärung wird dann auch die tatsächliche Steuerlast ermittelt. Die Lohnsteuerklassen dienen nur dazu, eine grobe Richtung für die Steuervorauszahlungen zu setzen, die Lohnsteuer ist somit eine Anzahlung auf die Einkommenssteuer. Mittels Steuererklärung wird dann ermittelt, ob die Anzahlungen ausreichten oder ob man noch etwas wieder bekommt oder nachzahlen muss.
Dein Bekannter verschafft sich somit nur unterjährig einen Vorteil - am Ende kann er aber durch eine höhere Rückzahlung überrascht werden.
 
Problem sehe ich auch beim verschwiegenen Wohnortwechsel in Bezug auf die Entfernungspauschale. Die wird ja dann auch falsch berechnet. Zudem man sich ein Ordnungs-/Bußgeld? einhandelt wegen nicht erfolgter Ummeldung. Dann ggfs. noch der evtl nicht berechtigte Bezug von Unterstützungsgeld (z.B. Wohngeld oder so etwas).
 
Die Entfernungspauschale spielt nicht wirklich eine Rolle, da beide im selben Ort wohnen. Denke die macht nichts aus.

Ich glaube aber auch kaum, dass beide in der Steuererklärung angeben, dass sie zusammen wohnen.

Die Antworten reichen mir aber auch schon.
Ich wollte einfach grundsätzlich nur mal wissen, wie so eine Situation vom FA gewertet wird.
 
ChristianHainz schrieb:
Die Entfernungspauschale spielt nicht wirklich eine Rolle, da beide im selben Ort wohnen.

Naja, kommt drauf an, wie groß der Ort ist.
Ob man im Norden oder Süden von Hamburg wohnt, macht je nach Arbeitsort mal locker über 20km am Tag aus.
 
Die Lohnsteuerklasse 2 ist also ungerechtfertigt, das 2 Erwachsene Personen im Haushalt leben.

Eine bescheidene Frage, welche Alternative steht denn für beide zur Wahl?

ER ist nicht verheiratet und hat kein Kind. 1
SIE ist nicht verheiratet und ein Kind. 2

Evtl. könnte man IHR Klasse 1 geben, Sinn macht das keinen aber es wäre möglich. Klasse 3,4,5 oder 4/4 mit Faktor komme nicht in Frage, da der Trauschein fehlt. Ergo fehlt der Anschludigung der falschen Steuerklasse die Grundlage.
Bei den Kilometern, kommt jetzt darauf an, wie weit die Strecke ist. 183 Tage x 2 zusätzliche km x 0,30€ = 109,80 € Gesetz den Fall er würde die 1000,- Werbungskosten knacken, kommt bei mir in der Praxis wirklich selten vor. reden wir hier über ca 110,-€. Da sollte sofern das überhaupt herauskommen sollte, höchstens in den Bereich der leichtfertigen Steuerverkürzung etwas passieren. Hinterziehung wäre wenn er das mit vorsatz betreibt. Und ihm das nachzuweisen wird schwer.

Offiziell könnte man eine Geldbuße bis 50.000€ festsetzen.
Praxisnahe kommt das so gut wie nie vor. Grund: FA´s sind unterbesetzt, ESt Fälle werden zu über 75% maschinell durchgewunken und es gibt wesentlich größere Fische die geangelt werden wollen als eine evtl. Schummelei bei km.
Da lasse ich lieber die Scheinselbständigkeit auffliegen, oder mache eine Umsatzsteuernaschau. Das bringt garantiert mehr.
 
Sie hat nur dann Anspruch auf Lohnsteuerklasse 2, wenn sie allein mit dem Kind in einem Haushalt wohnt.

Da aber in der Praxis der Freund auch im selben Haushalt wohnt, entfällt die Grundlage für den Anspruch auf Lohnsteuerklasse 2.

Beide müssten die 1er haben.
 
Es ist korrekt, so wie der TE schreibt. Beide haben nur Anspruch auf Steuerklasse 1.

Spätestens mit Vollendung der Tat (bestandskräftiger Steuerbescheid) ist der Tatbestand der Steuerhinterziehung erfüllt...

Der Steuererklärung wird nicht misstrauisch von dem Finanzamt begegnet. Daher genügt die Falschangabe auf der Anlage Kind zu der Frage für Alleinerziehende und in der Regel wird der Steuerbescheid entsprechend antragsgemäß (Steuererklärung = Antrag) erteilt.

Aber Achtung: Solche Konstellationen lassen sich sehr leicht und auch im Nachgang aufdecken, auch automatisiert...
 
SpookyFBI schrieb:
Eventuell handelt es sich um eine Wohngemeinschaft?

Auch eine Wohngemeinschaft würde ausreichen, um die Steuerklasse 2 nicht mehr zu rechtfertigen, soviel ich jetzt auswendig weiß.

In meinem Fall ist es aber eine Lebensgemeinschaft mit einem gemeinsamen Kind.
 
Sie hat nur dann Anspruch auf Lohnsteuerklasse 2, wenn sie allein mit dem Kind in einem Haushalt wohnt.

Sorry leider nein. Es gibt da immer wieder Ausnahmen. Schau dir mal folgenden Link an.

Es ist korrekt, so wie der TE schreibt. Beide haben nur Anspruch auf Steuerklasse 1.

Die Frage ist zunächst einmal, ob eine Eheähnliche Gemeinschaft/ gemeinsame Wohnwirtschaft vorliegt. Nur weil jemand mit einem zusammenwohnt bekommt man keine Klasse 2 mehr. Überlege mal was dann bei WG´s passieren würde !!!

Auch eine Wohngemeinschaft würde ausreichen, um die Steuerklasse 2 nicht mehr zu rechtfertigen, soviel ich jetzt auswendig weiß.

Lass dort eine weitere Person mit Kind einziehen, bekommt die dann auch keine Klasse 2? Nur der Anschein von außen reicht hier leider nicht aus. Ja ich finde solche evtl. Eheähnlichen Verhältnisse (Steuerklassen schummeln?)auch nicht schön, aber wenn man es nicht 100% widerlegen kann, muss man es erst einmal so akzeptieren.

Spätestens mit Vollendung der Tat (bestandskräftiger Steuerbescheid) ist der Tatbestand der Steuerhinterziehung erfüllt...

Wohl eher leichtfertige Steuerverkürzung. Zwischen Klasse 1 und 2 liegen keine Welten. Die nächste Frage wäre ob die Schuld bei der Person mit Klasse 2 oder 1 zu suchen ist. Klasse 2 sagt dem Arbeitgeber/FA das sie ein Kind hat und in Straße XY wohnt. Klasse 1 sagt dem Arbeitgeber/FA das er in Straße XY wohnt. 1 hat jetzt keine Steuern verkürzt und nur eine evtl. falsche Adresse angegeben, da kann man ihm nicht wirklich was anhängen. Klasse 2 profitiert zwar davon, hat aber in dem Sinne in der eigenen Spähre keinen Fehler gemacht.
 
Wie ja schon erwähnt, haben die FAs zu wenig Personal um das weiter zu verfolgen.

Die Steuerfahndungen sind auch nicht gerade überbesetzt.

Hab mal ein Buch gelesen, in dem es hieß das die bei so "Kleinbeträgen", die das hier ausmacht gar nicht tätig werden.
Was natürlich nicht heißt, das es nciht passieren könnte.

Ab September werde ich es selbst sehen, aber nicht von der Stb Sichtweise..
 
Wie ja schon erwähnt, haben die FAs zu wenig Personal um das weiter zu verfolgen.

Die Steuerfahndungen sind auch nicht gerade überbesetzt.

JA das ist auch nicht erst seit gestern so. Aber wozu haben wir denn die Steuerfahndung? Die sollen die schwarzen Schafe in der Bau und Gastronomieszene ( Beispiele) dingfest machen. Wobei so richtige Bluthunde habe ich da als Prüfer schon lange nicht mehr gesehen.
 
Ich werde es ab Septemer sehen.

Steuerfahndung und Betriebsprüfung gibt es in meiner Lfb leider nicht. (Allerdings Lohnsteueraußenprüfung und Umsatzsteuerprüfung)

Aber ich werde vermutlich in der Veranlagung oder in der Vollstreckung landen.
 
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