ChristianHainz
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- Apr. 2016
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Bekannte von mir sind nicht verheiratet, haben aber ein gemeinsames Kind.
In der Praxis ist es so, dass er auch von seinen Eltern ausgezogen ist und sie gemeinsam in Ihrer Wohnung wohnen.
Gemeldet ist er aber noch bei seinen Eltern zu Hause.
Die Lohnsteuerklasse 2 ist also ungerechtfertigt, das 2 Erwachsene Personen im Haushalt leben.
Ich will hier nicht auf den moralischen Aspekt eingehen, wenn man sowas macht.
Mir gehts eigentlich nur darum, welchen Strafbestand man damit erfüllt?
Spricht man bei so was auch von Steuerhinterziehung?
Hätte das die gleichen Konsequenzen wie eine Steuerhinterziehung, wenn das ganze auffliegt?
In der Praxis ist es so, dass er auch von seinen Eltern ausgezogen ist und sie gemeinsam in Ihrer Wohnung wohnen.
Gemeldet ist er aber noch bei seinen Eltern zu Hause.
Die Lohnsteuerklasse 2 ist also ungerechtfertigt, das 2 Erwachsene Personen im Haushalt leben.
Ich will hier nicht auf den moralischen Aspekt eingehen, wenn man sowas macht.
Mir gehts eigentlich nur darum, welchen Strafbestand man damit erfüllt?
Spricht man bei so was auch von Steuerhinterziehung?
Hätte das die gleichen Konsequenzen wie eine Steuerhinterziehung, wenn das ganze auffliegt?