machtloser Kunde, sowohl online als auch im Geschäft?

MannyMarc14

Cadet 4th Year
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Mai 2011
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116
Hallo,

2 Fälle, in der ich mich als Kunde irgendwie betrogen fühle bzw. Händler meiner Ansicht einfach ausnutzen, dass nicht jeder eine Rechtsschutzversicherung hat und einfach mal drauf los probieren, weil Ihnen ja eh nichts passieren kann.
Eure Einschätzung? Wie würdet Ihr vorgehen? (Würde in den Fällen überhaupt eine normale/günstige Rechtsschutzversicherung was bringen?)

1. Smartphone bei großer Elektronikmarktkette im Geschäft gekauft, 1 Jahr danach spinnt der Lautsprecher vom Handy (sowohl Freisprech- als auch der normale). Im Geschäft zum "Power-Service" abgegeben, 6 Wochen danach ->Hersteller konnte keinen Fehler finden. Fehler ist nach wie vor vorhanden, wurde auch dem Kundendienst live vorgeführt - interessiert keinen, sie können nicht mehr machen. "Haben se Pech gehabt" ->Hallo?!

2. Bei sogenanntem Liveshopping-Online-Portal, welches zu einem großem Online-Versand gehört, günstig ein Bundle aus 2,5"-Festplatte+passendem Gehäuse erworben. Erst mal kam nur das Gehäuse an und der Gesamtpreis wurde alleinig fürs Gehäuse berechnet. Nach entspr. Beschwerde wurde nun gestern die Festplatte nachgeliefert: (geringfügig) gebraucht und ohne Hersteller-Garantie. Reaktion vom Service, auf Verlangen meinerseits, dass ich Neuware möchte mit Herstellergarantie: "Festplatten von diesem Angebot stammen aus MACs, bei denen gleich zu Verkauf der Festspeicher gewechselt wurde - deswegen so "preiswert"". - davon stand in dem Angebot rein gar nichts - ich bin von ganz normaler Neuware ausgegangen. "Ja, wir können da nichts machen, Sie können doch Ihr Widerrufsrecht nutzen, müssen allerdings die Rücksendekosten tragen, da Preis 39,99." ->Hallo?!
 
Ganz ehrlich? Das ist halt das Risiko von Geiz ist geil. Irgendwo müssen die Preise ja herkommen, also wird überall wo es nur möglich ist gespart.
 
Zu 1: Das Gerät mit selber fehlerbeschreibung da wieder abgeben. Das machst du ein paarmal und dann verlangst du dein Geld zurück. Da du den Fehler ja immer noch hast, nützt dir ja das Gerät nichts. Da du Herstellergarantie hast wie es aussieht, kannst du das zum Hersteller schicken. VORSICHT: Schickst du das jetzt selber zum Hersteller, kannst du nicht nach 3 mal etwas verlangen, da die eine Abwicklung über den Händler ging. Daher am besten wieder zum Händler und das Ding mit genau demselben Fehler wieder reklamieren und einsenden lassen.

Zu 2: Steht auf der Rechnung Neuware? Einsenden, vermerken dass sie gebraucht ist. Steht auf der Rechnung was von Hersteller-Garantie? Stand im Angebot was von Hersteller Garantie? Wenn ja, Umtausch anfordern. Wenn nein: Wenn nichts steht, muss dir auch keiner was geben. Beim Versand bin ich mir nicht sicher.

Ich denke aber hier gibt es mehr Leute, die auch mehr Ahnung haben, daher warten wir mal was die sagen. Bin aber auch gespannt wie es denn tatsächlich rechtlich aussieht. (evtl. mit äquivalenten Fällen)

@methadron
Nein, das ist es nicht. Dasselbe kann dir auch im Fachgeschäft passieren und dann ärgert du dir Wolf weil du extra mehr ausgegeben hast und trotzdem behandelt wirst wie ne null links neben dem Komma. Ich habe es erlebt hier in den Läden, und seitdem ich in "Fachgeschäften" genauso behandelt wurde wie in den "Billig-BILLIG!" Läden kauf ich mein Zeug nur noch billig ein. Denn wenn ich sowieso schon keinen Service bekomme, dann zahl ich wenistens auch wenig für diesen.
 
Onkelhitman schrieb:
Zu 1: Das Gerät mit selber fehlerbeschreibung da wieder abgeben. Das machst du ein paarmal und dann verlangst du dein Geld zurück. Da du den Fehler ja immer noch hast, nützt dir ja das Gerät nichts. Da du Herstellergarantie hast wie es aussieht, kannst du das zum Hersteller schicken. VORSICHT: Schickst du das jetzt selber zum Hersteller, kannst du nicht nach 3 mal etwas verlangen, da die eine Abwicklung über den Händler ging. Daher am besten wieder zum Händler und das Ding mit genau demselben Fehler wieder reklamieren und einsenden lassen.

In dem Abschnitt ist alles Falsch, was Falsch sein kann.
Erstmal muss hier unterschieden werden, zwischen Gewährleistung und Garantie.
Gehen wir davon du hast deine Gewährleistungsansprüche geltend gemacht ( nur mit dem Haken, dass du nach 6 Monaten normalerweise in der Beweispflicht bist) kannst du nachdem zweiten erfolglosen Versuch ( und nicht nach DRITTEN erfolglosen Reparatur vom Kaufvertrag zurücktreten, jedoch kann der Händler Nutzwert abziehen!)
Ich denke aber, dass der Händler höchstwahrscheinlich, das Gerät nur angenommen, wegen der Garantie und nicht als Gewährleistungsfall ( siehe Reparaturbericht).

Willst du die Garantie in Anspruch nehmen, dann solltest du mal die Garantiebedingungen vom Hersteller durchlesen.....
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ribery88 schrieb:
In dem Abschnitt ist alles Falsch, was Falsch sein kann.
Erstmal muss hier unterschieden werden, zwischen Gewährleistung und Garantie.
Gehen davon du hast deine Gewährleistungsansprüche geltend gemacht ( nur mit dem Haken, dass du normalerweise in der Beweispflicht bist) kannst du nachdem zweiten erfolglosen Versuch ( und nicht nachdem DRITTEN erfolgloser Reparatur vom Kaufvertrag zurücktreten, jedoch kann der Händler Nutzwert abziehen!)

Edit : Kontext falsch verstanden

Ich habe meine Fachgeschäfte, in denen ich meine Waren kaufe und ich habe noch nie Probleme mit RMA gehabt, im Gegenteil. Mein Handy war kaputt, sofort ein Ersatz bekommen, ohne Diskussion.
 
Zuletzt bearbeitet:
anmerkung zu fall 1:

da garantie eine freiwillige leistung des herstellers ist,kann man sich nur auf gewährleistung berufen.die muss aber sicher gewährt werden.

dank der rot-grünen regierung welche die novelle des gewährleistungsrecht eingeführt hat,bekommt jeder kunde defacto nur 6 monate gewährleistung.die anderen 18 monate die auf dem papier zustehen kann sich der kunde dank beweislastumkehr kann tief da reinstecken wo die sonne niemals hinscheinen wird :D

deswegen läden meiden die das gewährleistungsrecht restriktiv anwenden und lieber ein paar euro mehr bezahlen und sich im internet informieren wo es grundzügig gehandhabt wird.
 
methadron schrieb:
Edit : Kontext falsch verstanden

Da kläre mich doch mal auf, was ich Falsch verstanden habe....

dacapo schrieb:
anmerkung zu fall 1:

da garantie eine freiwillige leistung des herstellers ist,kann man sich nur auf gewährleistung berufen.die muss aber sicher gewährt werden.

Wenn jemand eine Garantie gibt, dann muss er diese auch umsetzen....warum kann man sich nur auf die Gewährleistung berufen?
 
Ribery88 schrieb:
Wenn jemand eine Garantie gibt, dann muss er diese auch umsetzen....warum kann man sich nur auf die Gewährleistung berufen?

das ist richtig,aber ob und welche garantie der threatersteller hat ist nicht ersichtlich und wurde auch nicht erwähnt.
sicher ist nur das er gegenüber seinem händler gewährleistungsanspruch hat.

schon die weiterleitung zur reperatur ist nach 6 monaten eine kulanzleistung,ebenso könnte der händler jegliche ansprüche mit hinweis auf beweislastumkehr ablehnen.ohne entsprechendes gutachten das der mangel schon bei kauf bestand muss der händler nämlich nichts mehr machen!

ist eine garantie vorhanden wäre es ratsamer sich mit dem hersteller in verbindung zu setzen und dort alles abzuwickeln.

sehr oft schicken gerade händler ihre ware nur zum vorlieferanten und der prüft meistens selber und leitet nichts an den hersteller weiter.
 
MannyMarc14 schrieb:
2. Bei sogenanntem Liveshopping-Online-Portal, welches zu einem großem Online-Versand gehört, günstig ein Bundle aus 2,5"-Festplatte+passendem Gehäuse erworben. Erst mal kam nur das Gehäuse an und der Gesamtpreis wurde alleinig fürs Gehäuse berechnet. Nach entspr. Beschwerde wurde nun gestern die Festplatte nachgeliefert: (geringfügig) gebraucht und ohne Hersteller-Garantie. Reaktion vom Service, auf Verlangen meinerseits, dass ich Neuware möchte mit Herstellergarantie: "Festplatten von diesem Angebot stammen aus MACs, bei denen gleich zu Verkauf der Festspeicher gewechselt wurde - deswegen so "preiswert"". - davon stand in dem Angebot rein gar nichts - ich bin von ganz normaler Neuware ausgegangen. "Ja, wir können da nichts machen, Sie können doch Ihr Widerrufsrecht nutzen, müssen allerdings die Rücksendekosten tragen, da Preis 39,99." ->Hallo?!

Hier ist entscheidend was in der Beschreibung des Verkäufers stand. Hast du einen Nachweis (Screenshot, Hinweise auf Bestellbestätigung oder Rechnung)? Wenn der Verkäufer tatsächlich falsch geliefert hat, Frist zur Nacherfüllung setzen und danach wenn notwendig vom Kaufvertrag zurücktreten. Die dir entstehenden Versandkosten hat dann der Verkäufer zu tragen. Das hat rein gar nichts mit den Widerrufsrecht und dem Schwellenwert "40 €" zu tun.
 
Zu 1: Wesentlich einfachere Loesung: Gehe zur Vertragswerkstatt, fuehre den Fehler vor, gib das Handy ab, und hole es am Abend repariert wieder ab.

Damit habe ich bei Samsung schon sehr gute Erfahrun gemacht.

Einen Werkstatt-Finder gibt es auf jeder Smartphone-Herstellerwebseite.
 
dacapo schrieb:
schon die weiterleitung zur reperatur ist nach 6 monaten eine kulanzleistung,

Kannst du mir das mal genauer erklären. Meines wissens nach ist die Gewährleistung 24 Monate lang. Das einzige was sich nach sechs Monaten ändert ist die Beweislastumkehr. Und das diese dann seitens des Händlers immer abverlangt wird , ist ein Gerücht aus diversen Foren. Viele Händler erkennen die Gewährleistung auch nach sechs Monaten an. Das soll bedeuten, so lange mir der Händler den Beweis nicht abverlangt (nach sechs Monaten), gilt die Gewährleistung 24 Monate uneingeschränkt.
 
@My Name Nobody

klar erkläre ich das gerne:

das gewährleistungsrecht spricht von mangelfreiheit bei übergabe der ware und garantiert dies 24 monate lang.

so weit ist auch alles super,der haken ist aber das nach 6 monaten der käufer den beweis antreten muss das die sache bei übergabe der ware mängelbehaftet oder der mangel abzusehen war.ich zitiere dazu mal wikipedia:

Die Gewährleistung umfasst sowohl die Haftung für Sachmängel, d. h. Mängel in Bezug auf die Beschaffenheit des Kaufgegenstandes, als auch für Rechtsmängel, wie z. B. das fehlende Eigentum (sofern kein gutgläubiger Erwerb möglich ist). Der Mangel muss bei Gefahrenübergang (also meist nach § 446 BGB bei Übergabe der Sache) vorliegen (§ 434 Abs. 1 S. 1 BGB); jedoch können auch später auftretende Defekte Sachmängel sein, wenn sie schon bei Gefahrübergang im Keim angelegt waren (so genannte Keimtheorie). Beim Kauf von Verbrauchsgütern (=beweglichen Sachen) geht das Gesetz (§ 476 BGB) grundsätzlich davon aus, dass ein Mangel, der sich innerhalb von sechs Monaten zeigt, bereits beim Kauf vorhanden gewesen sein dürfte (Beweislastumkehr), es sei denn, das Gegenteil wäre offensichtlich.

http://de.wikipedia.org/wiki/Gewährleistung

google ist voll von einträgen wo die gewährleistung nach 6 monaten abgelehnt wird,z.b. bei oem platten oder cpu´s nach einem jahr benutzung(als tray verkauft)
 
Zuletzt bearbeitet:
My Name Nobody schrieb:
Und das diese dann seitens des Händlers immer abverlangt wird , ist ein Gerücht aus diversen Foren. Viele Händler erkennen die Gewährleistung auch nach sechs Monaten an.

Dreimal darfst du raten, warum es Händler gibt die bei vielen Produkten, keinen Beweis haben möchten.....
 
eben deswegen sollte man sich genau informieren wo man kauft,meistens sind die händler die ein wenig teurer sind welche guten kundenservice bieten und auf den beweis verzichten.

und meistens sind diejenigen die ganz oben in geizhals,o.ä.,stehen welche das gewährleistungsrecht restriktiv anwenden und nach 6 monaten wenn keine herstellergarantie besteht die bearbeitung ohne beweis ablehnen....
 
Zuletzt bearbeitet:
Auch ein Grund ist, dass die meisten Hersteller 2 Jahre Garantie geben.
Noch dazu haben die meisten Händler noch separate Verträge mit dem Hersteller, somit tritt die Beweislast meistens nur auf, wenn es sich um Mehrfach Reparatur bzw. Rücktritt vom Kaufvertrag handelt....
 
@ Was genau hat das nun mit Kulanz zu tun? Entweder ich erkenne die Gewährleistung an oder nicht. Nur was das ganze mit Kulanz zu tun hat, ist mir immer noch ein Rätsel. Außerdem musst du mir nicht das Wiederholen was ich selbst bereits geschrieben hab.

dacapo schrieb:
google ist voll von einträgen wo die gewährleistung nach 6 monaten abgelehnt wird,z.b. bei oem platten oder cpu´s nach einem jahr benutzung(als tray verkauft)

Was soll mir das sagen? Das dies nun Standard ist weil Google voll damit ist? Im übrigen ich glaube kaum das irgendeiner dem die Gewährleistung nach sechs Monaten nicht verweigert wurde, auch gleich nen Theard irgendwo öffnet. Sonst wäre Google noch viel mehr voller.

Ribery88 schrieb:
Dreimal darfst du raten, warum es Händler gibt die bei vielen Produkten, keinen Beweis haben möchten.....

Du kannst auch 10 mal raten. Nur was bringt uns das genau?
 
die kulanz betseht darin die gewährleistung nach 6 monaten zu gewähren,denn ein händler ist ohne beweis das der mangel von anfang an vorgelegen hat nicht verpflichtet diese zu gewähren.

also ist doch ganz einfach:
innerhalb der ersten 6 monate geht das gesetz automatisch davon aus das der mangel bei kauf vorgelegen hat und der händler muss den beweis erbringen das es nicht so ist,deswegen in den meisten fällen problemloser umtausch.

nach 6 monaten ändert sich die beweislage und der käufer muss den beweis erbringen,was in der regel nur durch teure gutachten erfolgen kann.
hast du den beweis bekommst du deine 24 monate gewährleistung und der händler hat keine möglichkeit die gewährleistung zu verweigern.viel spaß bei einer sache welche z.b. 200 euro gekostet hat einen gutachter für 2000 euro zu beauftragen ;)

die kulanz bezieht sich dahingehend das der händler auf den beweis verzichten kann und die fehlerhafte sache auch nach 6 monaten austauschen/reparieren kann,aber eben ohne diesen ominösen beweis nicht muss!

wenn wie ribery88 schrieb der händler keinen seperaten vertrag mit dem hersteller hat, dann nach 6 monaten der händler meistens auch keine möglichkeit hat beim vorlieferanten die sache zu reklamieren und selber für den schaden aufkommen muss.

mal ein beispiel wie mindfactory es handhabt:

rückantwort mindfactory:
bitte verwechseln sie nicht Garantie und Gewährleistung. Garantie kann nur der Hersteller auf seine Geräte geben, muß es aber nicht! Gewährleistung muß
jeder Händler geben, und das 24 Monate. Aber: in diesen 24 Monate müssen sie
uns nachweisen, das die Ware bei Übergabe bereits defekt war oder während
der ersten 6 Monate kaputt ging. Dieser Nachweis muß per Sachverständigen
nachgewiesen werden. Gelingt der Nachweis nicht, so sind wir für die
Abwicklung nicht mehr zuständig, sondern dann nur noch der Hersteller
direkt.


http://www.planet3dnow.de/vbulletin/showthread.php?t=150857

hat der hersteller keine garantie (freiwillig) gegeben,dann viel erfolg beim erbringen des beweises....
 
My Name Nobody schrieb:
Du kannst auch 10 mal raten. Nur was bringt uns das genau?

Im Gegensatz zu dir, brauche ich nicht raten, denn ich weiß es ;-)

Wenn ein Händler eine reklamierte Ware nach 6 Monaten annimmt, dann muss dies nicht zwangsläufig bedeutet, dass der Händler die Gewährleistung anerkannt hat. Vielmehr muss dies der Händler kenntlich machen, um was für Fall es sich handelt. Macht, dies nicht der Händler, kann man dies als Anerkennung der Gewährleistung sehen.
Dies wird anhand des Reparaturbericht oder Lieferschein gemacht: Dort steht dann drinnen: Garantiereparatur, Nachbesserung/Gewährleistung oder eben Kulanz.
 
zu 1.) wie lange hast du garantie auf dem smartphone?
zu 2.) hast du einen link zu der aktion parat? oder nen foto, screenshot, rechnung wo was von neu und ovp steht etc...?
 
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