machtloser Kunde, sowohl online als auch im Geschäft?

@ Ribery88: Das garantiert nicht einem das man zwingend der Fachmann/frau ist. Ohne dich persönlich damit ansprechen zu wollen.

@ Dacapo:
dacapo schrieb:
rückantwort mindfactory:
bitte verwechseln sie nicht Garantie und Gewährleistung. Garantie kann nur der Hersteller auf seine Geräte geben, muß es aber nicht! Gewährleistung muß
jeder Händler geben, und das 24 Monate. Aber: in diesen 24 Monate müssen sie
uns nachweisen, das die Ware bei Übergabe bereits defekt war oder während
der ersten 6 Monate kaputt ging. Dieser Nachweis muß per Sachverständigen
nachgewiesen werden. Gelingt der Nachweis nicht, so sind wir für die
Abwicklung nicht mehr zuständig, sondern dann nur noch der Hersteller
direkt.


http://www.planet3dnow.de/vbulletin/showthread.php?t=150857

Soviel Schwachsinn. Damit zeigst du mir das du definitiv keine Ahnung hast.
 
Letztlich beginnt das Missverständnis schon mit der Verwendung missverständlicher Begriff wie -Gewährleistung gewähren müssen-, -die Gewährleistung dauert 24 Monate- etc...

Der Verkäufer muss gewährleisten, dass die Kaufsache bei Gefahrübergang mangelfrei ist, nicht mehr, nicht weniger.
Deshalb ist es zunächst besser, von der gesetzlichen Sachmängelhaftung zu sprechen.

Die in § 437 bezeichneten Rechte stehen dem Käufer nur zu, wenn die Kaufsache bei Gefahrübergang mangelhaft war, im Zweifel hat er also die Voraussetzungen seines Anspruches auch zu beweisen.
Von diesem Grundsatz wird hinsichtlich der Frage, ob ein Sachmangel bereits bei Gefahrübergang vorgelegen hat, bei einem Geschäft zwischen Unternehmer und Verbraucher (=Verbrauchsgüterkauf, 474 I BGB) zu Gunsten des Verbrauchers insoweit abgewichen, als dass bei einem Mangel, der sich innerhalb von 6 Monaten nach Kauf zeigt, gesetzlich vermutet wird, dass dieser bereits bei Gefahrübergang vorgelegen hat, vgl. § 476 BGB (=Beweislastumkehr).
 
Zu Fall 1, was bedeutet es spinnt der Lautsprecher und die Freisprecheinrichtung, das ist schon mal eine sehr genaue Fehlerbeschreibung :D (und hört sich unter Umständen auch so an als könnte ein Softwarebug etc. vorliegen)

Der Händler hat das Gerät zur Garantiereparatur eingeschickt, und der Vetragspartner hat keinen Fehler festgestellt, kommt schon mal vor. Du kannst das Gerät ein zweites oder drittes Mal einschicken, ich könnte mir aber vorstellen das irgendwann (vorrausgesetzt es wird kein Fehler festgestellt) der schwarze Peter zu dir geschoben werden und Kosten dafür fällig werden.

Vielleicht geht man beim zweiten Versuch aber auch hin erneuert die Software oder Board/Lautsprecher etc. und der Fehler ist damit behoben.

Mindestens ein zweites Mal würde ich es versuchen, ich weiß nicht wie Media Markt oder Saturn das handhabt, aber ich denke sie werden es ein zweites Mal einschicken, wenn nicht gehst du am besten mal direkt den Weg über den Hersteller.
 
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