FreeLiner_GX
Lieutenant
- Registriert
- Juni 2002
- Beiträge
- 758
Hi !
Mein Problem ist folgendes:
Ich habe vor einem viertel Jahr meine Hobby Website FlashMark2002.de
ins Leben gerufen.
Das der Name sehr ähnlich dem von 3D-Mark und PC-Mark ist, habe
ich Angst, dass mir bald eine Unterlassungsklage von MadOnion
oder besser gesagt Futuremark ins Haus flattert.
Die Firma will ja wegen der Umbenennung auf ihre Programme hinweisen,
deswegen ist das schon problematisch.
Wie ist denn jetzt die Rechtslage ?
Ich leite ja Flashmark vom englischen Wort benchmark ab und nicht von 3D Mark
oder sonstwas. Kann man mir diesen Namen verbieten ?
Meine Seite ist ja noch total unbekannt und ich hab auch nicht vor sie allzu
bekannt zu machen, ist ja mehr ein Spaß für zwischendurch.
Trotzdem ist mir das Projekt zu wichtig um es über den Haufen zu werfen.
Was Madonion nicht weiß, macht sie nicht heiß...
Gibt es noch andere *xxx*mark Programme ? Wurden die umbenannt ?
Danke für die Einschätzung,
Florian
Mein Problem ist folgendes:
Ich habe vor einem viertel Jahr meine Hobby Website FlashMark2002.de
ins Leben gerufen.
Das der Name sehr ähnlich dem von 3D-Mark und PC-Mark ist, habe
ich Angst, dass mir bald eine Unterlassungsklage von MadOnion
oder besser gesagt Futuremark ins Haus flattert.
Die Firma will ja wegen der Umbenennung auf ihre Programme hinweisen,
deswegen ist das schon problematisch.
Wie ist denn jetzt die Rechtslage ?
Ich leite ja Flashmark vom englischen Wort benchmark ab und nicht von 3D Mark
oder sonstwas. Kann man mir diesen Namen verbieten ?
Meine Seite ist ja noch total unbekannt und ich hab auch nicht vor sie allzu
bekannt zu machen, ist ja mehr ein Spaß für zwischendurch.
Trotzdem ist mir das Projekt zu wichtig um es über den Haufen zu werfen.
Was Madonion nicht weiß, macht sie nicht heiß...
Gibt es noch andere *xxx*mark Programme ? Wurden die umbenannt ?
Danke für die Einschätzung,
Florian